Betriebsverfassungsrecht Teil 5
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Vergütung und Tarifvertrag
In der letzten Grundlagenschulung des Betriebsverfassungsrechts lernen Sie alles über etwaige Vergütungsthematiken. Wir zeigen Ihnen unterschiedliche Formen der Vergütung auf und machen Sie mit den Entlohnungsgrundsätzen in Betrieben ohne Tarifvertrag vertraut. Außerdem erfahren Sie mehr über die Problematiken der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern, insbesondere über § 37 Abs. 4 BetrVG.
Seminar-Inhalte: Betriebsverfassungsrecht Teil 5
Grundlagen zu Lohn und Gehalt
- Tarifvorrang, Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
- Verhältnis von Arbeits- und Tarifvertrag
- Einzelne Entgeltregelungen im Arbeitsvertrag
Rechtsgrundlagen für Lohn und Gehalt
- Arbeitsvertragliche Regelungen
- Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
- Betriebliche Übung – Gewohnheitsrecht – Gleichbehandlungsgrundsatz – Benachteiligungsverbot
Entlohnungsgrundsätze in Betrieben ohne Tarifvertrag
- Lohn- und Gehaltsgruppen (Entgeltgruppen) und Eingruppierung
- Methoden der Arbeitswertbestimmung (z. B. analytisch und summarisch)
- Entgeltdifferenzierung
- Festsetzung des Entgelts
Unterschiedliche Formen der Vergütung
- Grundvergütung
- Prämien, Zulagen und Sonderzahlungen
- Leistungsentgelt und Leistungsbeurteilung
- Zielvereinbarung
Mitbestimmung des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen und leistungsbezogenen Entgelten
- Mitbestimmung bei Anrechnung und Widerruf übertariflicher Zulagen
- Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten gemäß § 80 BetrVG
- Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
- Aktuelle Entscheidungen zur Entgeltgestaltung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 5 vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 5 ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Vergütung und Tarifvertrag
In der letzten Grundlagenschulung des Betriebsverfassungsrechts lernen Sie alles über etwaige Vergütungsthematiken. Wir zeigen Ihnen unterschiedliche Formen der Vergütung auf und machen Sie mit den Entlohnungsgrundsätzen in Betrieben ohne Tarifvertrag vertraut. Außerdem erfahren Sie mehr über die Problematiken der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern, insbesondere über § 37 Abs. 4 BetrVG.
Seminar-Inhalte: Betriebsverfassungsrecht Teil 5
Grundlagen zu Lohn und Gehalt
- Tarifvorrang, Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
- Verhältnis von Arbeits- und Tarifvertrag
- Einzelne Entgeltregelungen im Arbeitsvertrag
Rechtsgrundlagen für Lohn und Gehalt
- Arbeitsvertragliche Regelungen
- Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
- Betriebliche Übung – Gewohnheitsrecht – Gleichbehandlungsgrundsatz – Benachteiligungsverbot
Entlohnungsgrundsätze in Betrieben ohne Tarifvertrag
- Lohn- und Gehaltsgruppen (Entgeltgruppen) und Eingruppierung
- Methoden der Arbeitswertbestimmung (z. B. analytisch und summarisch)
- Entgeltdifferenzierung
- Festsetzung des Entgelts
Unterschiedliche Formen der Vergütung
- Grundvergütung
- Prämien, Zulagen und Sonderzahlungen
- Leistungsentgelt und Leistungsbeurteilung
- Zielvereinbarung
Mitbestimmung des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen und leistungsbezogenen Entgelten
- Mitbestimmung bei Anrechnung und Widerruf übertariflicher Zulagen
- Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten gemäß § 80 BetrVG
- Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
- Aktuelle Entscheidungen zur Entgeltgestaltung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 5 vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 5 ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €