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Präsenzseminar

Betriebsverfassungsrecht Teil 4

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin25.08.2026
  • SeminarortBad Kreuznach

Über das Seminar

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mediative Kenntnisse und Konfliktlösungen

Diese Grundlagenschulung vermittelt insbesondere mediative Kenntnisse, um ihr erworbenes theoretisches Wissen perfekt abzurunden. Sie erfahren, wie Sie praktisch und strategisch am besten beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen vorgehen. Außerdem zeigen wir Ihnen interne Konfliktlösungsmöglichkeiten auf, ohne dass Dritte beteiligt werden müssen. Zudem wissen Sie danach alles über diverse Sanktionsmöglichkeiten beim mitbestimmungswidrigen Verhalten des Arbeitgebers, z.B. über das Einigungsstellenverfahren.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Der richtige Einsatz von Rechtsprechung und Literatur für den eigenen Betriebsrat

  • Aufbau von arbeitsrechtlichen Entscheidungen
  • Verwertbarkeit einer arbeitsrechtlichen Entscheidung
  • Einzelfall oder allgemeingültige Aussagen arbeitsgerichtlicher Entscheidungen
  • Die Bewertung von Fachliteratur und deren Anwendung auf den eigenen Fall

Sanktionsmöglichkeiten bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

  • Darstellung des Beschlussverfahrens
  • Das Recht der einstweiligen Verfügung
  • Das Einigungsstellenverfahren
  • Das Bußgeldverfahren

Interne Konfliktlösung ohne Beteiligung Dritter

Die Ausübung der Beteiligungsrechte durch den Betriebsrat

  • Das Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 BetrVG
  • Das Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG
  • Die echte Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Beteiligung des Betriebsrats bei geplanten Maßnahmen des Arbeitgebers

Die betriebsverfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen für betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger

  • Kündigungsschutz, Entgeltschutz, Schutz der beruflichen Entwicklung
  • Der Übernahmeanspruch nach § 78 a BetrVG

Praktische und strategische Überlegungen im Rahmen der Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung

  • z. B. Erarbeiten einer Betriebsvereinbarung für Urlaubsgrundsätze
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Die Regelungsabrede
  • Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
  • Gesetzes- und Tarifvorrang
  • Das Institut der Nachwirkung

Unterstützung des Betriebsrats

  • Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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