Betriebsverfassungsrecht Teil 4
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mediative Kenntnisse und Konfliktlösungen
Diese Grundlagenschulung vermittelt insbesondere mediative Kenntnisse, um ihr erworbenes theoretisches Wissen perfekt abzurunden. Sie erfahren, wie Sie praktisch und strategisch am besten beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen vorgehen. Außerdem zeigen wir Ihnen interne Konfliktlösungsmöglichkeiten auf, ohne dass Dritte beteiligt werden müssen. Zudem wissen Sie danach alles über diverse Sanktionsmöglichkeiten beim mitbestimmungswidrigen Verhalten des Arbeitgebers, z.B. über das Einigungsstellenverfahren.
Seminarinhalte
Der richtige Einsatz von Rechtsprechung und Literatur für den eigenen Betriebsrat
- Aufbau von arbeitsrechtlichen Entscheidungen
- Verwertbarkeit einer arbeitsrechtlichen Entscheidung
- Einzelfall oder allgemeingültige Aussagen arbeitsgerichtlicher Entscheidungen
- Die Bewertung von Fachliteratur und deren Anwendung auf den eigenen Fall
Sanktionsmöglichkeiten bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- Darstellung des Beschlussverfahrens
- Das Recht der einstweiligen Verfügung
- Das Einigungsstellenverfahren
- Das Bußgeldverfahren
Interne Konfliktlösung ohne Beteiligung Dritter
Die Ausübung der Beteiligungsrechte durch den Betriebsrat
- Das Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 BetrVG
- Das Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG
- Die echte Mitbestimmung des Betriebsrats
- Beteiligung des Betriebsrats bei geplanten Maßnahmen des Arbeitgebers
Die betriebsverfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen für betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger
- Kündigungsschutz, Entgeltschutz, Schutz der beruflichen Entwicklung
- Der Übernahmeanspruch nach § 78 a BetrVG
Praktische und strategische Überlegungen im Rahmen der Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung
- z. B. Erarbeiten einer Betriebsvereinbarung für Urlaubsgrundsätze
- Bundesurlaubsgesetz
- Die Regelungsabrede
- Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
- Gesetzes- und Tarifvorrang
- Das Institut der Nachwirkung
Unterstützung des Betriebsrats
- Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mediative Kenntnisse und Konfliktlösungen
Diese Grundlagenschulung vermittelt insbesondere mediative Kenntnisse, um ihr erworbenes theoretisches Wissen perfekt abzurunden. Sie erfahren, wie Sie praktisch und strategisch am besten beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen vorgehen. Außerdem zeigen wir Ihnen interne Konfliktlösungsmöglichkeiten auf, ohne dass Dritte beteiligt werden müssen. Zudem wissen Sie danach alles über diverse Sanktionsmöglichkeiten beim mitbestimmungswidrigen Verhalten des Arbeitgebers, z.B. über das Einigungsstellenverfahren.
Seminarinhalte
Der richtige Einsatz von Rechtsprechung und Literatur für den eigenen Betriebsrat
- Aufbau von arbeitsrechtlichen Entscheidungen
- Verwertbarkeit einer arbeitsrechtlichen Entscheidung
- Einzelfall oder allgemeingültige Aussagen arbeitsgerichtlicher Entscheidungen
- Die Bewertung von Fachliteratur und deren Anwendung auf den eigenen Fall
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- Das Recht der einstweiligen Verfügung
- Das Einigungsstellenverfahren
- Das Bußgeldverfahren
Interne Konfliktlösung ohne Beteiligung Dritter
Die Ausübung der Beteiligungsrechte durch den Betriebsrat
- Das Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 BetrVG
- Das Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG
- Die echte Mitbestimmung des Betriebsrats
- Beteiligung des Betriebsrats bei geplanten Maßnahmen des Arbeitgebers
Die betriebsverfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen für betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger
- Kündigungsschutz, Entgeltschutz, Schutz der beruflichen Entwicklung
- Der Übernahmeanspruch nach § 78 a BetrVG
Praktische und strategische Überlegungen im Rahmen der Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung
- z. B. Erarbeiten einer Betriebsvereinbarung für Urlaubsgrundsätze
- Bundesurlaubsgesetz
- Die Regelungsabrede
- Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
- Gesetzes- und Tarifvorrang
- Das Institut der Nachwirkung
Unterstützung des Betriebsrats
- Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
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Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €