Seminar Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 | Institut GEM
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Betriebsverfassungsrecht Teil 4

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Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mediative Kenntnisse und Konfliktlösungen

Diese Grundlagenschulung vermittelt insbesondere mediative Kenntnisse, um ihr erworbenes theoretisches Wissen perfekt abzurunden. Sie erfahren, wie Sie praktisch und strategisch am besten beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen vorgehen. Außerdem zeigen wir Ihnen interne Konfliktlösungsmöglichkeiten auf, ohne dass Dritte beteiligt werden müssen. Zudem wissen Sie danach alles über diverse Sanktionsmöglichkeiten beim mitbestimmungswidrigen Verhalten des Arbeitgebers, z.B. über das Einigungsstellenverfahren.

Seminar-Inhalte: Betriebsverfassungsrecht Teil 4

Der richtige Einsatz von Rechtsprechung und Literatur für den eigenen Betriebsrat

  • Aufbau von arbeitsrechtlichen Entscheidungen
  • Verwertbarkeit einer arbeitsrechtlichen Entscheidung
  • Einzelfall oder allgemeingültige Aussagen arbeitsgerichtlicher Entscheidungen
  • Die Bewertung von Fachliteratur und deren Anwendung auf den eigenen Fall

Sanktionsmöglichkeiten bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

  • Darstellung des Beschlussverfahrens
  • Das Recht der einstweiligen Verfügung
  • Das Einigungsstellenverfahren
  • Das Bußgeldverfahren

Interne Konfliktlösung ohne Beteiligung Dritter

Die Ausübung der Beteiligungsrechte durch den Betriebsrat

  • Das Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 BetrVG
  • Das Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG
  • Die echte Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Beteiligung des Betriebsrats bei geplanten Maßnahmen des Arbeitgebers

Die betriebsverfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen für betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger

  • Kündigungsschutz, Entgeltschutz, Schutz der beruflichen Entwicklung
  • Der Übernahmeanspruch nach § 78 a BetrVG

Praktische und strategische Überlegungen im Rahmen der Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung

  • z. B. Erarbeiten einer Betriebsvereinbarung für Urlaubsgrundsätze
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Die Regelungsabrede
  • Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
  • Gesetzes- und Tarifvorrang
  • Das Institut der Nachwirkung

Unterstützung des Betriebsrats

  • Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 4 vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 4 ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Weitere Seminare zum Thema Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht Teil 1

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Grundlagen

Herzlichen Glückwunsch, Sie wurden in den Betriebsrat gewählt! Es erwartet Sie nun eine Reihe von neuen anspruchsvollen Aufgaben. Unsere Grundlagenschulung ermöglicht Ihnen den idealen Start ins Amt. Danach kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten und wissen, wie Sie im Alltag damit umgehen müssen. Sie sind vertraut mit dem Betriebsverfassungsgesetz, können als Betriebsrat schnell wirksam werden und wissen, worauf Sie besonders achten müssen. Sie können Ihren Kollegen sicher zur Seite stehen, indem Sie Ihre Beteiligungsrechte für deren Arbeitsverhältnis einsetzen können.

Zum Seminar

Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte

Die ersten Hürden im neuen Amt haben Sie erfolgreich gemeistert. Sie konnten sich im Betriebsrat zurechtfinden und haben Ihre ersten Sitzungen abgehalten. Womöglich sind erste Schwierigkeiten aufgetaucht. In unserer nächsten Grundlagenschulung können Ihre ersten Fragen geklärt werden. Wir helfen Ihnen anhand praxisnaher Beispiele und unserer rechtlichen Fachkenntnisse, Ihre Arbeit als Betriebsrat weiter auszubauen. In diesem Seminar erfahren Sie zudem alles über die Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten und können Ihre Beteiligungsrechte so effektiv durchsetzen.

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Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten

Mit unserer dritten Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten der Betriebsratsarbeit. Ihr Wissen geht danach umfänglich sowohl in die Tiefe als auch in die Breite. Außerdem kennen Sie sich jetzt auch in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten aus und können somit Ihre Kenntnisse als Betriebsratsmitglied optimal vervollständigen.

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Betriebsverfassungsrecht Teil 5

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Vergütung und Tarifvertrag

In der letzten Grundlagenschulung des Betriebsverfassungsrechts lernen Sie alles über etwaige Vergütungsthematiken. Wir zeigen Ihnen unterschiedliche Formen der Vergütung auf und machen Sie mit den Entlohnungsgrundsätzen in Betrieben ohne Tarifvertrag vertraut. Außerdem erfahren Sie mehr über die Problematiken der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern, insbesondere über § 37 Abs. 4 BetrVG.

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Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und 2 kompakt

Komprimiertes Spezialseminar für erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder. Auch für Ersatzmiglieder geeignet § 37 BetrVG.
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Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mediative Kenntnisse und Konfliktlösungen

Diese Grundlagenschulung vermittelt insbesondere mediative Kenntnisse, um ihr erworbenes theoretisches Wissen perfekt abzurunden. Sie erfahren, wie Sie praktisch und strategisch am besten beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen vorgehen. Außerdem zeigen wir Ihnen interne Konfliktlösungsmöglichkeiten auf, ohne dass Dritte beteiligt werden müssen. Zudem wissen Sie danach alles über diverse Sanktionsmöglichkeiten beim mitbestimmungswidrigen Verhalten des Arbeitgebers, z.B. über das Einigungsstellenverfahren.

Seminar-Inhalte: Betriebsverfassungsrecht Teil 4

Der richtige Einsatz von Rechtsprechung und Literatur für den eigenen Betriebsrat

  • Aufbau von arbeitsrechtlichen Entscheidungen
  • Verwertbarkeit einer arbeitsrechtlichen Entscheidung
  • Einzelfall oder allgemeingültige Aussagen arbeitsgerichtlicher Entscheidungen
  • Die Bewertung von Fachliteratur und deren Anwendung auf den eigenen Fall

Sanktionsmöglichkeiten bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

  • Darstellung des Beschlussverfahrens
  • Das Recht der einstweiligen Verfügung
  • Das Einigungsstellenverfahren
  • Das Bußgeldverfahren

Interne Konfliktlösung ohne Beteiligung Dritter

Die Ausübung der Beteiligungsrechte durch den Betriebsrat

  • Das Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 BetrVG
  • Das Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG
  • Die echte Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Beteiligung des Betriebsrats bei geplanten Maßnahmen des Arbeitgebers

Die betriebsverfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen für betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger

  • Kündigungsschutz, Entgeltschutz, Schutz der beruflichen Entwicklung
  • Der Übernahmeanspruch nach § 78 a BetrVG

Praktische und strategische Überlegungen im Rahmen der Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung

  • z. B. Erarbeiten einer Betriebsvereinbarung für Urlaubsgrundsätze
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Die Regelungsabrede
  • Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat
  • Gesetzes- und Tarifvorrang
  • Das Institut der Nachwirkung

Unterstützung des Betriebsrats

  • Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)

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BR

Die im Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 4 vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 4 ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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Herzlichen Glückwunsch, Sie wurden in den Betriebsrat gewählt! Es erwartet Sie nun eine Reihe von neuen anspruchsvollen Aufgaben. Unsere Grundlagenschulung ermöglicht Ihnen den idealen Start ins Amt. Danach kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten und wissen, wie Sie im Alltag damit umgehen müssen. Sie sind vertraut mit dem Betriebsverfassungsgesetz, können als Betriebsrat schnell wirksam werden und wissen, worauf Sie besonders achten müssen. Sie können Ihren Kollegen sicher zur Seite stehen, indem Sie Ihre Beteiligungsrechte für deren Arbeitsverhältnis einsetzen können.

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Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte

Die ersten Hürden im neuen Amt haben Sie erfolgreich gemeistert. Sie konnten sich im Betriebsrat zurechtfinden und haben Ihre ersten Sitzungen abgehalten. Womöglich sind erste Schwierigkeiten aufgetaucht. In unserer nächsten Grundlagenschulung können Ihre ersten Fragen geklärt werden. Wir helfen Ihnen anhand praxisnaher Beispiele und unserer rechtlichen Fachkenntnisse, Ihre Arbeit als Betriebsrat weiter auszubauen. In diesem Seminar erfahren Sie zudem alles über die Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten und können Ihre Beteiligungsrechte so effektiv durchsetzen.

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Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten

Mit unserer dritten Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten der Betriebsratsarbeit. Ihr Wissen geht danach umfänglich sowohl in die Tiefe als auch in die Breite. Außerdem kennen Sie sich jetzt auch in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten aus und können somit Ihre Kenntnisse als Betriebsratsmitglied optimal vervollständigen.

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Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Vergütung und Tarifvertrag

In der letzten Grundlagenschulung des Betriebsverfassungsrechts lernen Sie alles über etwaige Vergütungsthematiken. Wir zeigen Ihnen unterschiedliche Formen der Vergütung auf und machen Sie mit den Entlohnungsgrundsätzen in Betrieben ohne Tarifvertrag vertraut. Außerdem erfahren Sie mehr über die Problematiken der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern, insbesondere über § 37 Abs. 4 BetrVG.

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Dauer:3.5 Tage

Preis:ab 1190,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
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12.03. – 15.03.2024
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  • Übernachtung pro Nacht: 122,15 €
  • Tagungspauschalen
  • Anreise am Vortag: 443,55 €
  • Anreise am Seminartag: 413,54 €
  • Tagesgast: 338.71 €
  • Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

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25.06. – 28.06.2024
25.06. – 28.06.2024
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Göbel´s Schlosshotel Prinz von Hessen

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  • Übernachtung pro Nacht: 120,56 €
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  • Anreise am Vortag: 443,55 €
  • Anreise am Seminartag: 413,54 €
  • Tagesgast: 338.71 €
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13.08. – 16.08.2024
13.08. – 16.08.2024
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Bad Kreuznach

Sympathie Hotel Fürstenhof

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  • Übernachtung pro Nacht: 112,15 €
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  • Anreise am Vortag: 353,94 €
  • Anreise am Seminartag: 314,90 €
  • Tagesgast: 264.34 €
  • Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

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Pentahotel Wiesbaden

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