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Präsenzseminar

Betriebsverfassungsrecht Teil 2

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin22.09.2026
  • SeminarortWiesbaden

Über das Seminar

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte

Die ersten Hürden im neuen Amt haben Sie erfolgreich gemeistert. Sie konnten sich im Betriebsrat zurechtfinden und haben Ihre ersten Sitzungen abgehalten. Womöglich sind erste Schwierigkeiten aufgetaucht. In unserer nächsten Grundlagenschulung können Ihre ersten Fragen geklärt werden. Wir helfen Ihnen anhand praxisnaher Beispiele und unserer rechtlichen Fachkenntnisse, Ihre Arbeit als Betriebsrat weiter auszubauen. In diesem Seminar erfahren Sie zudem alles über die Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten und können Ihre Beteiligungsrechte so effektiv durchsetzen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Mitwirkung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten

  • Überprüfung des Personalfragebogens
  • Auswahlrichtlinien in der praktischen Anwendung § 95 BetrVG
  • Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung §§ 93, 95 und 99 BetrVG
  • Wurde der Betriebsrat rechtzeitig umfassend informiert?
  • Zustimmungsverweigerungsgründe bei ordentlicher Kündigung
  • Stimmt die Eingruppierung?
  • Was kann der Betriebsrat tun?
  • Vorläufige Einstellung und Versetzung § 100 BetrVG
  • Eine kompetente Stellungsnahme erreichen
  • Abgrenzung zum Recht der Arbeitnehmer:innen

Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen

  • Kündigung § 102 BetrVG
  • Änderungskündigung § 102 BetrVG
  • Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern, Schwerbehindertenvertretung, JAV-Mitgliedern und Wahlbewerbern § 103 BetrVG

Rechte und Plichten des Betriebsrats im BetrVG

Anspruch auf Arbeitsentlastung für Betriebsratsmitglieder?

Betriebsratstätigkeit und Lohnausfallprinzip

Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats § 40 BetrVG

Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG und Bildungsurlaub nach § 37 Abs. 7

Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das BetrVG §§ 23 und 119 BetrVG

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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