Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
Die ersten Hürden im neuen Amt haben Sie erfolgreich gemeistert. Sie konnten sich im Betriebsrat zurechtfinden und haben Ihre ersten Sitzungen abgehalten. Womöglich sind erste Schwierigkeiten aufgetaucht. In unserer nächsten Grundlagenschulung können Ihre ersten Fragen geklärt werden. Wir helfen Ihnen anhand praxisnaher Beispiele und unserer rechtlichen Fachkenntnisse, Ihre Arbeit als Betriebsrat weiter auszubauen. In diesem Seminar erfahren Sie zudem alles über die Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten und können Ihre Beteiligungsrechte so effektiv durchsetzen.
Seminarinhalte
Mitwirkung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten
- Überprüfung des Personalfragebogens
- Auswahlrichtlinien in der praktischen Anwendung § 95 BetrVG
- Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung §§ 93, 95 und 99 BetrVG
- Wurde der Betriebsrat rechtzeitig umfassend informiert?
- Zustimmungsverweigerungsgründe bei ordentlicher Kündigung
- Stimmt die Eingruppierung?
- Was kann der Betriebsrat tun?
- Vorläufige Einstellung und Versetzung § 100 BetrVG
- Eine kompetente Stellungsnahme erreichen
- Abgrenzung zum Recht der Arbeitnehmer:innen
Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen
- Kündigung § 102 BetrVG
- Änderungskündigung § 102 BetrVG
- Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern, Schwerbehindertenvertretung, JAV-Mitgliedern und Wahlbewerbern § 103 BetrVG
Rechte und Plichten des Betriebsrats im BetrVG
Anspruch auf Arbeitsentlastung für Betriebsratsmitglieder?
Betriebsratstätigkeit und Lohnausfallprinzip
Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats § 40 BetrVG
Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG und Bildungsurlaub nach § 37 Abs. 7
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das BetrVG §§ 23 und 119 BetrVG
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
Die ersten Hürden im neuen Amt haben Sie erfolgreich gemeistert. Sie konnten sich im Betriebsrat zurechtfinden und haben Ihre ersten Sitzungen abgehalten. Womöglich sind erste Schwierigkeiten aufgetaucht. In unserer nächsten Grundlagenschulung können Ihre ersten Fragen geklärt werden. Wir helfen Ihnen anhand praxisnaher Beispiele und unserer rechtlichen Fachkenntnisse, Ihre Arbeit als Betriebsrat weiter auszubauen. In diesem Seminar erfahren Sie zudem alles über die Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten und können Ihre Beteiligungsrechte so effektiv durchsetzen.
Seminarinhalte
Mitwirkung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten
- Überprüfung des Personalfragebogens
- Auswahlrichtlinien in der praktischen Anwendung § 95 BetrVG
- Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung §§ 93, 95 und 99 BetrVG
- Wurde der Betriebsrat rechtzeitig umfassend informiert?
- Zustimmungsverweigerungsgründe bei ordentlicher Kündigung
- Stimmt die Eingruppierung?
- Was kann der Betriebsrat tun?
- Vorläufige Einstellung und Versetzung § 100 BetrVG
- Eine kompetente Stellungsnahme erreichen
- Abgrenzung zum Recht der Arbeitnehmer:innen
Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen
- Kündigung § 102 BetrVG
- Änderungskündigung § 102 BetrVG
- Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern, Schwerbehindertenvertretung, JAV-Mitgliedern und Wahlbewerbern § 103 BetrVG
Rechte und Plichten des Betriebsrats im BetrVG
Anspruch auf Arbeitsentlastung für Betriebsratsmitglieder?
Betriebsratstätigkeit und Lohnausfallprinzip
Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats § 40 BetrVG
Schulungsanspruch des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG und Bildungsurlaub nach § 37 Abs. 7
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das BetrVG §§ 23 und 119 BetrVG
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
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Tagungspauschalen
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Tagungspauschalen
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Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €