Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte
Die ersten Hürden im neuen Amt haben Sie erfolgreich gemeistert. Sie konnten sich im Betriebsrat zurechtfinden und haben Ihre ersten Sitzungen abgehalten. Womöglich sind erste Schwierigkeiten aufgetaucht. In unserer nächsten Grundlagenschulung können Ihre ersten Fragen geklärt werden. Wir helfen Ihnen anhand praxisnaher Beispiele und unserer rechtlichen Fachkenntnisse, Ihre Arbeit als Betriebsrat weiter auszubauen. In diesem Seminar erfahren Sie zudem alles über die Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten und können Ihre Beteiligungsrechte so effektiv durchsetzen.
Seminar-Inhalte: Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Umfassende und rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats
- Datenschutz vs. Informationspflicht des Betriebsrats
- Anspruch auf Sachverständige oder sachkundige Arbeitnehmer nach § 80 Abs. 2 und 3 BetrVG
- Ordnungsgemäße Beauftragung von Sachverständigen
Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebs: Regeln für das betriebliche Zusammenleben
- Verteilung, Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit
- Gerechte und ausgeglichene Urlaubsregelungen
- Schutz vor technischer Überwachung der Mitarbeiter
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Errichtung und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Möglichkeiten der betrieblichen Lohngestaltung
Beispiele für die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ausübung der Mitbestimmung: Die Betriebsvereinbarung
- Zustimmungsverweigerungsgründe von Profis formuliert
Beteiligung bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen
- Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats und Handeln bei fehlerhafter Information
- Gesetzliche Gründe für die Zustimmungsverweigerung
- Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Rechtsfolgen einer Zustimmungsverweigerung
Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen
Pentahotel Kassel
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Pentahotel Wiesbaden ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €