Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Grundlagen
Herzlichen Glückwunsch, Sie wurden in den Betriebsrat gewählt! Es erwartet Sie nun eine Reihe von neuen anspruchsvollen Aufgaben. Unsere Grundlagenschulung ermöglicht Ihnen den idealen Start ins Amt. Danach kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten und wissen, wie Sie im Alltag damit umgehen müssen. Sie sind vertraut mit dem Betriebsverfassungsgesetz, können als Betriebsrat schnell wirksam werden und wissen, worauf Sie besonders achten müssen. Sie können Ihren Kollegen sicher zur Seite stehen, indem Sie Ihre Beteiligungsrechte für deren Arbeitsverhältnis einsetzen können.
Seminarinhalte
Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes
Meine Rolle als Betriebsrat
- Neu im Amt: Was kommt auf mich zu?
- Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Team?
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates gemäß § 80 BetrVG
Die persönliche Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern
- Ehrenamt: Was bedeutet das?
- Arbeitsbefreiung und Freistellung für Ihre Aufgaben
- Lohn und Gehalt während der Betriebsratstätigkeit
- Schulung von Betriebsratsmitgliedern
- Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten
- Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
Volle oder teilweise Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsratsarbeit – Gesamtbetriebsrat: Wer ist zuständig?
- Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Jugendausbildungs- und Schwerbehindertenvertretung
Geschäftsführung des Betriebsrates
- Funktion des Betriebsratsvorsitzenden
- Teilnahmerecht an der Betriebsratssitzung
- Einladung zur Betriebsratssitzung gemäß § 29 Abs. 2 BetrVG
- Genehmigung der Tagesordnung
- Tagesordnung ändern
- Anwesenheitsliste
- Anträge der Geschäftsleitung
- Protokolle gemäß § 34 BetrVG
- Erstellen einer Geschäftsordnung gemäß § 36 BetrVG
Mitbestimmung des Betriebsrates
- Informationsrechte des Betriebsrates
- Vorschlagsrechte des Betriebsrates
- Mitbestimmung bei Kündigungen
- Fristen bei Kündigungen
- Beratungsrechte des Betriebsrates
Kommunikation mit Arbeitgeber und Belegschaft
- Das Monatsgespräch zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
- Kommunikation mit den Arbeitnehmern/Sprechstunden
- Umfang der Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
Betriebsvereinbarung – Regelungsabsprachen
Betriebsversammlung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Grundlagen
Herzlichen Glückwunsch, Sie wurden in den Betriebsrat gewählt! Es erwartet Sie nun eine Reihe von neuen anspruchsvollen Aufgaben. Unsere Grundlagenschulung ermöglicht Ihnen den idealen Start ins Amt. Danach kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten und wissen, wie Sie im Alltag damit umgehen müssen. Sie sind vertraut mit dem Betriebsverfassungsgesetz, können als Betriebsrat schnell wirksam werden und wissen, worauf Sie besonders achten müssen. Sie können Ihren Kollegen sicher zur Seite stehen, indem Sie Ihre Beteiligungsrechte für deren Arbeitsverhältnis einsetzen können.
Seminarinhalte
Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes
Meine Rolle als Betriebsrat
- Neu im Amt: Was kommt auf mich zu?
- Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Team?
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates gemäß § 80 BetrVG
Die persönliche Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern
- Ehrenamt: Was bedeutet das?
- Arbeitsbefreiung und Freistellung für Ihre Aufgaben
- Lohn und Gehalt während der Betriebsratstätigkeit
- Schulung von Betriebsratsmitgliedern
- Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten
- Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
Volle oder teilweise Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
- Betriebsratsarbeit – Gesamtbetriebsrat: Wer ist zuständig?
- Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Jugendausbildungs- und Schwerbehindertenvertretung
Geschäftsführung des Betriebsrates
- Funktion des Betriebsratsvorsitzenden
- Teilnahmerecht an der Betriebsratssitzung
- Einladung zur Betriebsratssitzung gemäß § 29 Abs. 2 BetrVG
- Genehmigung der Tagesordnung
- Tagesordnung ändern
- Anwesenheitsliste
- Anträge der Geschäftsleitung
- Protokolle gemäß § 34 BetrVG
- Erstellen einer Geschäftsordnung gemäß § 36 BetrVG
Mitbestimmung des Betriebsrates
- Informationsrechte des Betriebsrates
- Vorschlagsrechte des Betriebsrates
- Mitbestimmung bei Kündigungen
- Fristen bei Kündigungen
- Beratungsrechte des Betriebsrates
Kommunikation mit Arbeitgeber und Belegschaft
- Das Monatsgespräch zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
- Kommunikation mit den Arbeitnehmern/Sprechstunden
- Umfang der Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
Betriebsvereinbarung – Regelungsabsprachen
Betriebsversammlung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
2. Teilnehmer: 1040,- €
3. Teilnehmer: 990,- €
weitere Teilnehmer: 790,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
2. Teilnehmer: 1040,- €
3. Teilnehmer: 990,- €
weitere Teilnehmer: 790,- €
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
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Tagungspauschalen
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Tagungspauschalen
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Dauer:3.5 Tage
2. Teilnehmer: 1040,- €
3. Teilnehmer: 990,- €
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