Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten
Mit unserer dritten Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten der Betriebsratsarbeit. Ihr Wissen geht danach umfänglich sowohl in die Tiefe als auch in die Breite. Außerdem kennen Sie sich jetzt auch in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten aus und können somit Ihre Kenntnisse als Betriebsratsmitglied optimal vervollständigen.
Seminar-Inhalte: Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Beschwerden von Arbeitnehmern: Wie geht man als Betriebsrat damit um?
§§ 84, 85 BetrVG
Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz, $ 87 BetrVG
Die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG Nr. 1-13
- Umfang der Mitbestimmungsrechte, Initiativrecht des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei Einzelfällen
- Zum Beispiel: Mitbestimmung bei Urlaubsregelungen
- Fallübungen aus den einzelnen Mitbestimmungsangelegenheiten
- Verwirklichung des Mitbestimmungsrechts im Betrieb durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabsprache
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zusammensetzung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
- Die einzelnen Fälle der Betriebsänderung
- Wichtige Prinzipien bei der Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan
- Umstrukturierung im Betrieb: Handlungsanleitung für eine kompetente Betriebsratsarbeit
Durchsetzbarkeit der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Auskunftsanspruch
- Unterlassungsanspruch
- Einigungsstellen
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3 ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3 ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten
Mit unserer dritten Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten der Betriebsratsarbeit. Ihr Wissen geht danach umfänglich sowohl in die Tiefe als auch in die Breite. Außerdem kennen Sie sich jetzt auch in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten aus und können somit Ihre Kenntnisse als Betriebsratsmitglied optimal vervollständigen.
Seminar-Inhalte: Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Beschwerden von Arbeitnehmern: Wie geht man als Betriebsrat damit um?
§§ 84, 85 BetrVG
Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz, $ 87 BetrVG
Die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG Nr. 1-13
- Umfang der Mitbestimmungsrechte, Initiativrecht des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei Einzelfällen
- Zum Beispiel: Mitbestimmung bei Urlaubsregelungen
- Fallübungen aus den einzelnen Mitbestimmungsangelegenheiten
- Verwirklichung des Mitbestimmungsrechts im Betrieb durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabsprache
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zusammensetzung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
- Die einzelnen Fälle der Betriebsänderung
- Wichtige Prinzipien bei der Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan
- Umstrukturierung im Betrieb: Handlungsanleitung für eine kompetente Betriebsratsarbeit
Durchsetzbarkeit der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Auskunftsanspruch
- Unterlassungsanspruch
- Einigungsstellen
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3 ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3 ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €