Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Seminar zum Betriebsverfassungsrecht: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten
Mit unserer dritten Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht werden Sie zum Experten der Betriebsratsarbeit. Ihr Wissen geht danach umfänglich sowohl in die Tiefe als auch in die Breite. Außerdem kennen Sie sich jetzt auch in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten aus und können somit Ihre Kenntnisse als Betriebsratsmitglied optimal vervollständigen.
Seminar-Inhalte: Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Beteiligungsrechte in allgemeinen personellen Fragen
- Initiativen zur Beschäftigungssicherung ergreifen
- Korrekte Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätze
- Personelle Auswahlrichtlinien
- Interne Stellenausschreibungen
- Mitbestimmung bei der Berufsbildung
Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen
- Einstellungen und Versetzungen richtig beurteilen
- Ein- und Umgruppierungen bewerten
- Gründe für die Zustimmungsverweigerung
- Ihre Rechte bei Eilmaßnahmen des Arbeitgebers
Beteiligungsrechte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Sonderfall: Änderungskündigung
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- Kündigungsschutz für besondere Personengruppen
- Anhörungs- und Widerspruchsrechte des Betriebsrats
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zusammensetzung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
- Die einzelnen Fälle der Betriebsänderung
- Wichtige Prinzipien bei der Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan
- Umstrukturierung im Betrieb: Handlungsanleitung für eine kompetente Betriebsratsarbeit
Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Zweck und Inhalt des Interessenausgleichs
- Aufstellen und Durchsetzen eines Sozialplans
Durchsetzbarkeit der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Auskunftsanspruch
- Unterlassungsanspruch Einigungsstellen
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Pentahotel Wiesbaden ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €