Seminar Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 2 - Institut GEM
Logo
  • Seminare
    • Themenbereiche
      Neu im Betriebsrat?
    • Grundlagen-Seminare
    • Arbeitsrecht
    • Betriebsverfassungsrecht
    • Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Datenschutz und Digitalisierung
    • Kommunikation und Gesprächsführung
    • Betriebsratsbüro
    • Spezialseminare
    • Funktionen im Betriebsrat
      Betriebsrat
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
    • Ersatzmitglieder
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Jugend- und Auszubildendenvertretung
    • Protokoll- und Schriftführer
    • Gesamt- und Konzernbetriebsrat
    • Wahlvorstand
    • Wirtschaftsausschuss
    • Übersicht und Seminarsuche
  • Betriebsräte Forum
  • Inhouse
  • BR-Wahl
  • Standorte
  • Service
  • Über uns
  1. Seminare
  2. Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2

Inhalte
Termine
Termine
Themenplan (PDF)

Seminar für die Verbesserung der Ausbildung und Unterstützung der Azubis

Eine wichtige Aufgabe der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Kontrolle und Sicherung einer gesetzlichen und fairen Behandlung der Azubis und jüngeren Arbeitnehmer. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen worauf es beim Abschlus und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen ankommt. Sie erhalten einen Einblick in den Ablauf von Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen bis hin zum Abschluss von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen inklusiver derer Rechte und Pflichten. Des Weiteren setzen wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen und eventuelle Streitigkeiten in Kenntnis und zeigen Ihnen, wie Sie sicher mit solchen Situationen umgehen.

Seminarinhalte

Abschluss und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen

  • Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Personalfragen, Einstellungstests
  • Vorstellungskosten
  • Abschluss von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen
  • Formbedürftigkeit beim Vertragsschluss
  • Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag
  • Die Beteiligung von Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung von der Bewerbung bis zur Einstellung von Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmern

Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden

  • Schulbesuch und zu führende Berichtshefte
  • Weisungsrecht
  • Berufe und persönliche Ausbildung der Auszubildenenden
  • Arbeitszeit

Übersicht über die Beendigungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen

  • Die möglichen Beendigungstatbestände
  • Grundzüge des Kündigungsschutzrechtes

Die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • Kündigung innerhalb der Probezeit
  • Kündigung nach Ablauf der Probezeit
  • Ende des Berufsausbildungsverhältnisses

Das Zeugnis im Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis

  • Arten von Zeugnissen
  • Inhalt von Zeugnissen
  • Streitigkeiten über den Inhalt und die äußere Form von Zeugnissen – Schadensersatzansprüche

Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis

  • Vorgerichtliche Verfahren
  • Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
  • Arbeitsrechtliches Grundlagenwissen

HIGHLIGHT: Besuch des Arbeitsgerichts

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.

Weitere Seminare zum Thema Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1

Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Zum Seminar

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3

Stellung der JAV bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber und gerichtliche Verfahren.

Zum Seminar

Seminar für die Verbesserung der Ausbildung und Unterstützung der Azubis

Eine wichtige Aufgabe der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Kontrolle und Sicherung einer gesetzlichen und fairen Behandlung der Azubis und jüngeren Arbeitnehmer. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen worauf es beim Abschlus und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen ankommt. Sie erhalten einen Einblick in den Ablauf von Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen bis hin zum Abschluss von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen inklusiver derer Rechte und Pflichten. Des Weiteren setzen wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen und eventuelle Streitigkeiten in Kenntnis und zeigen Ihnen, wie Sie sicher mit solchen Situationen umgehen.

Seminarinhalte

Abschluss und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen

  • Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Personalfragen, Einstellungstests
  • Vorstellungskosten
  • Abschluss von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen
  • Formbedürftigkeit beim Vertragsschluss
  • Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag
  • Die Beteiligung von Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung von der Bewerbung bis zur Einstellung von Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmern

Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden

  • Schulbesuch und zu führende Berichtshefte
  • Weisungsrecht
  • Berufe und persönliche Ausbildung der Auszubildenenden
  • Arbeitszeit

Übersicht über die Beendigungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen

  • Die möglichen Beendigungstatbestände
  • Grundzüge des Kündigungsschutzrechtes

Die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • Kündigung innerhalb der Probezeit
  • Kündigung nach Ablauf der Probezeit
  • Ende des Berufsausbildungsverhältnisses

Das Zeugnis im Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis

  • Arten von Zeugnissen
  • Inhalt von Zeugnissen
  • Streitigkeiten über den Inhalt und die äußere Form von Zeugnissen – Schadensersatzansprüche

Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis

  • Vorgerichtliche Verfahren
  • Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
  • Arbeitsrechtliches Grundlagenwissen

HIGHLIGHT: Besuch des Arbeitsgerichts

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.

Weitere Seminare zum Thema Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1

Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Zum Seminar

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3

Stellung der JAV bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber und gerichtliche Verfahren.

Zum Seminar

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:ab 1190,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
Gremiumsrabatt
1. Teilnehmer: 1390,- €
3. Teilnehmer: 1190,- €
Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

Jetzt Termin auswählen

Formulare

Kostenübernahmeerklärung Seminaranmeldung

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:ab 1190,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
Gremiumsrabatt
1. Teilnehmer: 1390,- €
3. Teilnehmer: 1190,- €
Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

Jetzt Termin auswählen

Formulare

Kostenübernahmeerklärung Seminaranmeldung
Freie PlätzeBR-Forum
16.09. – 19.09.2025
Bad Wildungen

Maritim Hotel Bad Wildungen

Freie PlätzeBR-Forum
Jetzt anmelden

    Hotelpreise

  • Übernachtung: 124,30 €

    Tagungspauschalen

  • Anreise am Vortag: 474,64 €
  • Anreise am Seminartag: 402,50 €
  • Tagesgast: 307.48 €
  • Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.

Freie PlätzeBR-Forum
04.11. – 07.11.2025
Wiesbaden

Pentahotel Wiesbaden

Freie PlätzeBR-Forum
Jetzt anmelden

    Hotelpreise

  • Übernachtung: 123,36 €

    Tagungspauschalen

  • Anreise am Vortag: 485,58 €
  • Anreise am Seminartag: 422,50 €
  • Tagesgast: 307.48 €
  • Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:ab 1190,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
Gremiumsrabatt
1. Teilnehmer: 1390,- €
3. Teilnehmer: 1190,- €
Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

Formulare

Kostenübernahmeerklärung Seminaranmeldung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Ihre Suchergebnisse
Kontakt
Institut GEM
Fuchsrain 18
34537 Bad Wildungen

05621 73936
05621 73964

info@institut-gem.de
Service
  • Seminarübersicht
  • Jahreskalender 2025
  • Schulungsanspruch
  • Musterschreiben und Formulare
  • Newsletter
  • Kontakt
Bleiben Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufendem

© 1992 - 2025 Institut GEM. Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr.

AGB | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Zustimmung verwalten | Impressum
Jetzt Ihr passendes Seminar finden
Vorgemerkte Inhalte
Sie haben noch nichts auf die Merkliste gesetzt!
Verwalten Sie Ihre Privatsphäre
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Notwendig Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Präferenz
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}