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Präsenzseminar

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin03.11.2026
  • SeminarortWiesbaden

Über das Seminar

Seminar für die Verbesserung der Ausbildung und Unterstützung der Azubis

Eine wichtige Aufgabe der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Kontrolle und Sicherung einer gesetzlichen und fairen Behandlung der Azubis und jüngeren Arbeitnehmer. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen worauf es beim Abschlus und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen ankommt. Sie erhalten einen Einblick in den Ablauf von Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen bis hin zum Abschluss von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen inklusiver derer Rechte und Pflichten. Des Weiteren setzen wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen und eventuelle Streitigkeiten in Kenntnis und zeigen Ihnen, wie Sie sicher mit solchen Situationen umgehen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Abschluss und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen

  • Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Personalfragen, Einstellungstests
  • Vorstellungskosten
  • Abschluss von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen
  • Formbedürftigkeit beim Vertragsschluss
  • Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag
  • Die Beteiligung von Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung von der Bewerbung bis zur Einstellung von Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmern

Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden

  • Schulbesuch und zu führende Berichtshefte
  • Weisungsrecht
  • Berufe und persönliche Ausbildung der Auszubildenenden
  • Arbeitszeit

Übersicht über die Beendigungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen

  • Die möglichen Beendigungstatbestände
  • Grundzüge des Kündigungsschutzrechtes

Die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • Kündigung innerhalb der Probezeit
  • Kündigung nach Ablauf der Probezeit
  • Ende des Berufsausbildungsverhältnisses

Das Zeugnis im Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis

  • Arten von Zeugnissen
  • Inhalt von Zeugnissen
  • Streitigkeiten über den Inhalt und die äußere Form von Zeugnissen – Schadensersatzansprüche

Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis

  • Vorgerichtliche Verfahren
  • Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
  • Arbeitsrechtliches Grundlagenwissen

HIGHLIGHT: Besuch des Arbeitsgerichts

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

JAV

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.

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