Seminar Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 2 | Institut GEM
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Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2

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Seminar für die Verbesserung der Ausbildung und Unterstützung der Azubis

Eine wichtige Aufgabe der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Kontrolle und Sicherung einer gesetzlichen und fairen Behandlung der Azubis und jüngeren Arbeitnehmer. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen worauf es beim Abschlus und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen ankommt. Sie erhalten einen Einblick in den Ablauf von Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen bis hin zum Abschluss von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen inklusiver derer Rechte und Pflichten. Des Weiteren setzen wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen und eventuelle Streitigkeiten in Kenntnis und zeigen Ihnen, wie Sie sicher mit solchen Situationen umgehen.

Themen

Abschluss und Inhalt von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen

  • Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Personalfragen, Einstellungstests
  • Vorstellungskosten
  • Abschluss von Berufsausbildungs- und Arbeitsverträgen
  • Formbedürftigkeit beim Vertragsschluss
  • Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag
  • Die Beteiligung von Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung von der Bewerbung bis zur Einstellung von Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmern

Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden

  • Schulbesuch und zu führende Berichtshefte
  • Weisungsrecht
  • Berufe und persönliche Ausbildung der Auszubildenenden
  • Arbeitszeit

Übersicht über die Beendigungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen

  • Die möglichen Beendigungstatbestände
  • Grundzüge des Kündigungsschutzrechtes

Die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • Kündigung innerhalb der Probezeit
  • Kündigung nach Ablauf der Probezeit
  • Ende des Berufsausbildungsverhältnisses

Das Zeugnis im Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis

  • Arten von Zeugnissen
  • Inhalt von Zeugnissen
  • Streitigkeiten über den Inhalt und die äußere Form von Zeugnissen – Schadensersatzansprüche

Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsverhältnis

  • Vorgerichtliche Verfahren
  • Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
  • Arbeitsrechtliches Grundlagenwissen

HIGHLIGHT: Besuch des Arbeitsgerichts

28.03. – 31.03.2023
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.

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Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1

Die Grundlage für eine sichere und erfolgreiche Vertreung der Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer ist Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1. In diesem Seminar erlernen Sie alle wichtigen Grundlagen und Kenntnisse für einen erfolgreichen Start in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Lernen Sie die Bedeutung der Geschäftsführung Ihrer Jugend- und Auszubildendenvertretung kennen, wie z.B. den Vorsitz der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die regelmäßigen Sitzungen und die dort enthaltene Tagesordnung. Wir machen Sie mit den wichtigsten Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertraut, indem wir Ihnen anhand von praktischen Fällen zeigen, wie Sie die entsprechenden Schutzgesetze anwenden und umsetzen können, damit Sie bestmöglich die Vetretung Ihrer Azubis und jüngeren Arbeitnehmer vornehmen können.

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1 ist also der entscheidende Grundbaustein für Ihren Erfolg als Jugend- und Auszubildendenvertreter.

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Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3

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Seminarfakten

Preise

1. Teilnehmer: 1390 €*
3. Teilnehmer: 1090 €*

*Seminargebühren zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt. Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

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