Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3

Seminar-Inhalte: Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3
Typische Auszubildendenstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber
- Probezeitkündigung und Kündigung aus wichtigem Grund
- Wenn Azubis zu Problemfällen werden
- Mangelnde Ausbildungsleistung von Auszubildenden und Ausbildern
- Wenn die Ausbildungsvergütung nicht stimmt: Klage auf Zahlung
- Abmahnung von Auszubildenden und Reaktionsmöglichkeiten
- Auswirkungen von Problemen in und mit der Berufsschule
- Streit um Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretungsmitgliedern (§ 78 a BetrVG)
Stellung der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei Streitigkeiten
- Streitschlichtung als erforderliche Jugend- und Auszubildendenvertretungstätigkeit
- Wie weit darf die Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Unterstützung gehen?
- Rechtliche Grenzen der Intervention
- Reaktion auf rechtlich problematisches Arbeitgeberverhalten gegenüber der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Varianten zum gerichtlichen Verfahren
- Unterstützung durch die Industrie-/Handwerkskammer
- Schlichtung in Zusammenarbeit mit Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat
- Mediation und andere Konfliktlösungsverfahren
- Vermittlung an einen anderen Ausbildungsbetrieb
- Rechtsprobleme bei der Übernahme begonnener Ausbildungen
Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
- Vorrang der Schlichtungsverhandlung vor der Kammer
- Die Güteverhandlung als zwingender Schlichtungstermin
- Typischer Verfahrensablauf, insbesondere in Auszubildendenfällen
- Verfahrensabschluss durch Urteil, Vergleich oder sonstige Erledigung
- Rechtsmittelmöglichkeiten und das Zeitproblem bei Auszubildenden
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
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Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
BR
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Preis:ab 1190,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
Gremiumsrabatt
1. Teilnehmer:
1390,- €
3. Teilnehmer: 1190,- €
Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.
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