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Präsenzseminar · Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Konfliktlösung und rechtliche Sicherheit für Jugend- und Auszubildendenvertreter

Als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) stehen Sie vor vielfältigen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Lösung von Konflikten zwischen Auszubildenden und Arbeitgebern geht. Das Seminar "Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3" bietet Ihnen praxisorientiertes Wissen, um in solchen Situationen kompetent zu handeln. Sie lernen, typische Streitigkeiten wie Probezeitkündigungen, Abmahnungen oder Probleme in der Berufsschule effektiv anzugehen und die betroffenen Auszubildenden bestmöglich zu unterstützen. Zudem werden alternative Konfliktlösungsmethoden wie Mediation vorgestellt und der Ablauf arbeitsgerichtlicher Verfahren erläutert. Dieses Seminar stärkt Ihre Handlungskompetenz und rechtliche Sicherheit in der JAV-Arbeit.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Typische Auszubildendenstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber

  • Probezeitkündigung und Kündigung aus wichtigem Grund
  • Wenn Azubis zu Problemfällen werden
  • Mangelnde Ausbildungsleistung von Auszubildenden und Ausbildern
  • Wenn die Ausbildungsvergütung nicht stimmt: Klage auf Zahlung
  • Abmahnung von Auszubildenden und Reaktionsmöglichkeiten
  • Auswirkungen von Problemen in und mit der Berufsschule
  • Streit um Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretungsmitgliedern (§ 78 a BetrVG)

Stellung der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei Streitigkeiten

  • Streitschlichtung als erforderliche Jugend- und Auszubildendenvertretungstätigkeit
  • Wie weit darf die Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Unterstützung gehen?
  • Rechtliche Grenzen der Intervention
  • Reaktion auf rechtlich problematisches Arbeitgeberverhalten gegenüber der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Varianten zum gerichtlichen Verfahren

  • Unterstützung durch die Industrie-/Handwerkskammer
  • Schlichtung in Zusammenarbeit mit Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat
  • Mediation und andere Konfliktlösungsverfahren
  • Vermittlung an einen anderen Ausbildungsbetrieb
  • Rechtsprobleme bei der Übernahme begonnener Ausbildungen

Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

  • Vorrang der Schlichtungsverhandlung vor der Kammer
  • Die Güteverhandlung als zwingender Schlichtungstermin
  • Typischer Verfahrensablauf, insbesondere in Auszubildendenfällen
  • Verfahrensabschluss durch Urteil, Vergleich oder sonstige Erledigung
  • Rechtsmittelmöglichkeiten und das Zeitproblem bei Auszubildenden

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

JAV

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.

Individuelle Durchführung

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