Seminar Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 3 | Institut GEM
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  3. Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3

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Themen

Typische Auszubildendenstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber

  • Probezeitkündigung und Kündigung aus wichtigem Grund
  • Wenn Azubis zu Problemfällen werden
  • Mangelnde Ausbildungsleistung von Auszubildenden und Ausbildern
  • Wenn die Ausbildungsvergütung nicht stimmt: Klage auf Zahlung
  • Abmahnung von Auszubildenden und Reaktionsmöglichkeiten
  • Auswirkungen von Problemen in und mit der Berufsschule
  • Streit um Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretungsmitgliedern (§ 78 a BetrVG)

Stellung der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei Streitigkeiten

  • Streitschlichtung als erforderliche Jugend- und Auszubildendenvertretungstätigkeit
  • Wie weit darf die Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Unterstützung gehen?
  • Rechtliche Grenzen der Intervention
  • Reaktion auf rechtlich problematisches Arbeitgeberverhalten gegenüber der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Varianten zum gerichtlichen Verfahren

  • Unterstützung durch die Industrie-/Handwerkskammer
  • Schlichtung in Zusammenarbeit mit Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat
  • Mediation und andere Konfliktlösungsverfahren
  • Vermittlung an einen anderen Ausbildungsbetrieb
  • Rechtsprobleme bei der Übernahme begonnener Ausbildungen

Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

  • Vorrang der Schlichtungsverhandlung vor der Kammer
  • Die Güteverhandlung als zwingender Schlichtungstermin
  • Typischer Verfahrensablauf, insbesondere in Auszubildendenfällen
  • Verfahrensabschluss durch Urteil, Vergleich oder sonstige Erledigung
  • Rechtsmittelmöglichkeiten und das Zeitproblem bei Auszubildenden
28.03. – 31.03.2023
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.

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Seminarfakten

Preise

1. Teilnehmer: 1390 €*
3. Teilnehmer: 1090 €*

*Seminargebühren zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt. Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

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