Institut GEM

Menü

Seminare entdecken

Präsenzseminar · Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin03.11.2026
  • SeminarortWiesbaden
  • PlatzstatusPlätze verfügbar

Über das Seminar

Seminar zu den Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Grundlage für eine sichere und erfolgreiche Vertreung der Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer ist Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1. In diesem Seminar erlernen Sie alle wichtigen Grundlagen und Kenntnisse für einen erfolgreichen Start in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Lernen Sie die Bedeutung der Geschäftsführung Ihrer Jugend- und Auszubildendenvertretung kennen, wie z.B. den Vorsitz der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die regelmäßigen Sitzungen und die dort enthaltene Tagesordnung. Wir machen Sie mit den wichtigsten Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertraut, indem wir Ihnen anhand von praktischen Fällen zeigen, wie Sie die entsprechenden Schutzgesetze anwenden und umsetzen können, damit Sie bestmöglich die Vetretung Ihrer Azubis und jüngeren Arbeitnehmer vornehmen können.

Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1 ist also der entscheidende Grundbaustein für Ihren Erfolg als Jugend- und Auszubildendenvertreter.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung im System des BetrVG

Rechtsstellung der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Kündigungsschutz
  • Das Übernahmerecht
  • Schulung der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat

  • Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats
  • Abstimmungsrecht
  • Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats

Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gesamt-JAV, Konzern-JAV

Geschäftsführung der Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Vorsitz der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Beschlussfassung
  • Tagesordnung
  • Ersatzmitglieder

Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Antragsrecht
  • Überwachungsrecht
  • Entgegennahme von Anregungen
  • Sprechstunden

Die Gestaltungsfaktoren im Arbeitsrecht

  • Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag
  • Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
  • Gesetze
  • Europarecht
  • Weisungsrecht des Ausbilders/Arbeitgebers

Schutzgesetze für Auszubildende

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

JAV

Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.

Bereit für den nächsten Schritt?

Jetzt Termin und Seminarort auswählen

Alle verfügbaren Veranstaltungen, Orte und freien Plätze finden Sie in der Terminübersicht.

Termine & Orte ansehen
Termine & Orte