Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1
Seminar zu den Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Grundlage für eine sichere und erfolgreiche Vertreung der Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer ist Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1. In diesem Seminar erlernen Sie alle wichtigen Grundlagen und Kenntnisse für einen erfolgreichen Start in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Lernen Sie die Bedeutung der Geschäftsführung Ihrer Jugend- und Auszubildendenvertretung kennen, wie z.B. den Vorsitz der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die regelmäßigen Sitzungen und die dort enthaltene Tagesordnung. Wir machen Sie mit den wichtigsten Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertraut, indem wir Ihnen anhand von praktischen Fällen zeigen, wie Sie die entsprechenden Schutzgesetze anwenden und umsetzen können, damit Sie bestmöglich die Vetretung Ihrer Azubis und jüngeren Arbeitnehmer vornehmen können.
Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1 ist also der entscheidende Grundbaustein für Ihren Erfolg als Jugend- und Auszubildendenvertreter.
Seminar-Inhalte: Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung im System des BetrVG
Rechtsstellung der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Kündigungsschutz
- Das Übernahmerecht
- Schulung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat
- Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats
- Abstimmungsrecht
- Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gesamt-JAV, Konzern-JAV
Geschäftsführung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Vorsitz der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Beschlussfassung
- Tagesordnung
- Ersatzmitglieder
Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Antragsrecht
- Überwachungsrecht
- Entgegennahme von Anregungen
- Sprechstunden
Die Gestaltungsfaktoren im Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag
- Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Gesetze
- Europarecht
- Weisungsrecht des Ausbilders/Arbeitgebers
Schutzgesetze für Auszubildende
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.
Seminar zu den Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Grundlage für eine sichere und erfolgreiche Vertreung der Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer ist Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1. In diesem Seminar erlernen Sie alle wichtigen Grundlagen und Kenntnisse für einen erfolgreichen Start in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Lernen Sie die Bedeutung der Geschäftsführung Ihrer Jugend- und Auszubildendenvertretung kennen, wie z.B. den Vorsitz der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die regelmäßigen Sitzungen und die dort enthaltene Tagesordnung. Wir machen Sie mit den wichtigsten Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertraut, indem wir Ihnen anhand von praktischen Fällen zeigen, wie Sie die entsprechenden Schutzgesetze anwenden und umsetzen können, damit Sie bestmöglich die Vetretung Ihrer Azubis und jüngeren Arbeitnehmer vornehmen können.
Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1 ist also der entscheidende Grundbaustein für Ihren Erfolg als Jugend- und Auszubildendenvertreter.
Seminar-Inhalte: Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung im System des BetrVG
Rechtsstellung der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Kündigungsschutz
- Das Übernahmerecht
- Schulung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung und Betriebsrat
- Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats
- Abstimmungsrecht
- Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gesamt-JAV, Konzern-JAV
Geschäftsführung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Vorsitz der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Beschlussfassung
- Tagesordnung
- Ersatzmitglieder
Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Antragsrecht
- Überwachungsrecht
- Entgegennahme von Anregungen
- Sprechstunden
Die Gestaltungsfaktoren im Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag
- Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Gesetze
- Europarecht
- Weisungsrecht des Ausbilders/Arbeitgebers
Schutzgesetze für Auszubildende
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1090,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1090,- €
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1090,- €