Präsenzseminar
Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Erlernen Sie Verfahren zur Feststellung/ Gleichstellung, Förderung nach §81 SGB IX und Rechte am Arbeitsplatz.
Präsenzseminar
Über das Seminar
Das Wichtigste für den Einstieg in eine erfolgreiche Arbeit als Schwerbehindertenvertreter ist zweifellos ein fundiertes Grundwissen. In diesem Seminar erlernen Sie die Grundlagen der Vertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Wir klären wichtige Fragen, wie z.B. wer gilt als schwerbehindert, von wem wird die Behinderung festgestellt? und verschaffen Ihnen einen Überblick über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.
Das erwartet Sie
Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
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Alle verfügbaren Veranstaltungen, Orte und freien Plätze finden Sie in der Terminübersicht.
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