Schwerbehindertenvertretung Teil 1
Seminar zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
Das Wichtigste für den Einstieg in eine erfolgreiche Arbeit als Schwerbehindertenvertreter ist zweifellos ein fundiertes Grundwissen. In diesem Seminar erlernen Sie die Grundlagen der Vertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Wir klären wichtige Fragen, wie z.B. wer gilt als schwerbehindert, von wem wird die Behinderung festgestellt? und verschaffen Ihnen einen Überblick über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.
Seminarinhalte
Situationen des Schwerbehindertenschutzes, Entwicklungen bis zum SGB IX
- Wer gilt als schwerbehindert?
- Von wem wird die Behinderung festgestellt?
- Welches Gericht ist zuständig bei Streitigkeiten?
- Gesetzliche Vorschrift über die Mindestbesetzung der Arbeitsplätze durch schwerbehinderte Menschen
- Gibt es einen Anspruch auf Einstellung von schwerbehinderten Menschen?
- Förderung bei der Eingliederung von besonderen Schwerbehinderten
- Welche Funktionen haben dabei Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung?
Sondervorschriften im Arbeitsrecht für schwerbehinderte Menschen
- Zusatzurlaub, arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
- Verweigerung von Überstunden
Überblick über allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
- Für wen findet das Gesetz Anwendung?
- Mitteilung der Behinderung an den Arbeitgeber
- Funktion des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamts bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung
- Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber
- Voraussetzung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und Unternehmen
- Länge der Arbeitszeit, zumutbare Arbeit, insbesondere Kündigungsschutz
- Schulungsanspruch
- Teilnahme an Betriebsratssitzungen
- Stellung des 1. Stellvertreters
- Die Rolle der Kommunikation bei der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen
- Kommunikationsmodelle menschlichen Verhaltens
- Vermeiden, vom Helfer zum Opfer zu werden
- Vorbereitung auf Gesprächssituationen, die heikel sind (Rollenspiele)
Stärkung der Rechte der Schwerbehinderten und der Schwerbehindertenvertretung
- Beschäftigungsfördernde Instrumente
- Anspruch gegenüber dem Integrationsamt
- Stärkung der Beteiligungsrechte im Konzern, Gesamt- und Hauptschwerbehindertenvertretung
- Reduzierung der Abgabe durch Aufträge an Behindertenwerkstätte, Freistellungsverbesserung der Vertrauensleute
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminar zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
Das Wichtigste für den Einstieg in eine erfolgreiche Arbeit als Schwerbehindertenvertreter ist zweifellos ein fundiertes Grundwissen. In diesem Seminar erlernen Sie die Grundlagen der Vertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Wir klären wichtige Fragen, wie z.B. wer gilt als schwerbehindert, von wem wird die Behinderung festgestellt? und verschaffen Ihnen einen Überblick über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.
Seminarinhalte
Situationen des Schwerbehindertenschutzes, Entwicklungen bis zum SGB IX
- Wer gilt als schwerbehindert?
- Von wem wird die Behinderung festgestellt?
- Welches Gericht ist zuständig bei Streitigkeiten?
- Gesetzliche Vorschrift über die Mindestbesetzung der Arbeitsplätze durch schwerbehinderte Menschen
- Gibt es einen Anspruch auf Einstellung von schwerbehinderten Menschen?
- Förderung bei der Eingliederung von besonderen Schwerbehinderten
- Welche Funktionen haben dabei Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung?
Sondervorschriften im Arbeitsrecht für schwerbehinderte Menschen
- Zusatzurlaub, arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
- Verweigerung von Überstunden
Überblick über allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
- Für wen findet das Gesetz Anwendung?
- Mitteilung der Behinderung an den Arbeitgeber
- Funktion des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamts bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung
- Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber
- Voraussetzung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und Unternehmen
- Länge der Arbeitszeit, zumutbare Arbeit, insbesondere Kündigungsschutz
- Schulungsanspruch
- Teilnahme an Betriebsratssitzungen
- Stellung des 1. Stellvertreters
- Die Rolle der Kommunikation bei der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen
- Kommunikationsmodelle menschlichen Verhaltens
- Vermeiden, vom Helfer zum Opfer zu werden
- Vorbereitung auf Gesprächssituationen, die heikel sind (Rollenspiele)
Stärkung der Rechte der Schwerbehinderten und der Schwerbehindertenvertretung
- Beschäftigungsfördernde Instrumente
- Anspruch gegenüber dem Integrationsamt
- Stärkung der Beteiligungsrechte im Konzern, Gesamt- und Hauptschwerbehindertenvertretung
- Reduzierung der Abgabe durch Aufträge an Behindertenwerkstätte, Freistellungsverbesserung der Vertrauensleute
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
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Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
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Tagungspauschalen
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Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
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Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €