Schwerbehindertenvertretung Teil 3
Seminar zu Integration und Förderung (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen
Dieses Seminar vertieft die in den vorherigen Seminaren erlangten Grundkenntnisse und schult die Schwerbehindertenvertretung insbesondere in den Bereichen der Integrationsvereinbarung, Personalplanung und Organisation, ebenso wie besondere Rechte der Schwerbehinderten Arbeitnehmer.
Seminar-Inhalte: Schwerbehindertenvertretung Teil 3
Konkrete Leistungen für behinderte Menschen im Arbeitsleben
- Mögliche Unterstützung zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsumfeld und Arbeitsplatz
- Breites Spektrum an denkbarer Förderung: Von beruflichen Bildungsmaßnahmen bis hin zur Arbeitsassistenz
- Medizinische und psychologische Hilfen für Betroffene und finanzielle Leistungen an Arbeitgeber
Inklusionsvereinbarung mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat
- Betriebliche Auswirkung einer Inklusionsvereinbarung
- Mögliche Regelungsinhalte zum Wohl der behinderten Beschäftigten
- Wesentliche Schritte zur Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung
Kompetenz für Gespräche mit internen und externen Partnern
- Hilfreiche Tipps: Schwierige Gesprächssituationen souverän meistern
- Konstruktiv vorgehen: Störungen auf der Sach- und Beziehungsebene
- Ruhe bewahren: Angemessen auf persönliche Angriffe reagieren
- Konflikte vermeiden: Wirksame Gesprächstechniken trainieren
Unterstützung durch Integrationsfachdienste
Die Rehabilitationsträger: Aufgaben, Leistungen und Zuständigkeiten
- Unterstützung durch Rehabilitationsträger
- Überblick gewinnen: Leistungen speziell für behinderte Menschen
- Vorgehensweise den richtigen Ansprechpartner zu finden
Das Integrationsamt: Besondere Anlaufstelle für schwerbehinderte Beschäftigte
- Finanzielle Hilfe und Beratung für schwerbehinderte Beschäftigte
- Fachliche Unterstützung durch Integrationsfachdienste (IFD)
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 3 ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 3 ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminar zu Integration und Förderung (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen
Dieses Seminar vertieft die in den vorherigen Seminaren erlangten Grundkenntnisse und schult die Schwerbehindertenvertretung insbesondere in den Bereichen der Integrationsvereinbarung, Personalplanung und Organisation, ebenso wie besondere Rechte der Schwerbehinderten Arbeitnehmer.
Seminar-Inhalte: Schwerbehindertenvertretung Teil 3
Konkrete Leistungen für behinderte Menschen im Arbeitsleben
- Mögliche Unterstützung zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsumfeld und Arbeitsplatz
- Breites Spektrum an denkbarer Förderung: Von beruflichen Bildungsmaßnahmen bis hin zur Arbeitsassistenz
- Medizinische und psychologische Hilfen für Betroffene und finanzielle Leistungen an Arbeitgeber
Inklusionsvereinbarung mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat
- Betriebliche Auswirkung einer Inklusionsvereinbarung
- Mögliche Regelungsinhalte zum Wohl der behinderten Beschäftigten
- Wesentliche Schritte zur Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung
Kompetenz für Gespräche mit internen und externen Partnern
- Hilfreiche Tipps: Schwierige Gesprächssituationen souverän meistern
- Konstruktiv vorgehen: Störungen auf der Sach- und Beziehungsebene
- Ruhe bewahren: Angemessen auf persönliche Angriffe reagieren
- Konflikte vermeiden: Wirksame Gesprächstechniken trainieren
Unterstützung durch Integrationsfachdienste
Die Rehabilitationsträger: Aufgaben, Leistungen und Zuständigkeiten
- Unterstützung durch Rehabilitationsträger
- Überblick gewinnen: Leistungen speziell für behinderte Menschen
- Vorgehensweise den richtigen Ansprechpartner zu finden
Das Integrationsamt: Besondere Anlaufstelle für schwerbehinderte Beschäftigte
- Finanzielle Hilfe und Beratung für schwerbehinderte Beschäftigte
- Fachliche Unterstützung durch Integrationsfachdienste (IFD)
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 3 ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 3 ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €