Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Seminar zu besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen
Dieses Seminar baut auf dem ersten SBV-Seminar auf und vermittelt Ihnen die Bildung des Grades einer Behinderung, besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Ebenso behandeln wir mit Ihnen arbeitsrechtliche Themen wie z.B. den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.
Seminarinhalte
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und/oder Gleichstellung
- Information durch das Integrationsamt
- Bildung des Grades der Behinderung
- Feststellungs- und/oder Gleichstellungsverfahren
- Entscheidend für die Erfolgsaussichten: Anträge richtig stellen
- Der Ablauf des Feststellungs- und des Gleichstellungsverfahrens
Besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX
- Verbot einer Benachteiligung: Grundsatz und Ausnahmen
- Einklagbarer Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
- Spezielles Recht schwerbehinderter Menschen auf Beschäftigung in Teilzeit
- Mehrarbeit: Wann und wie kann diese abgelehnt werden?
- Zusatzurlaub (nur) für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
- Zusatzurlaub, Inhalt und Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen
- Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei jeder Stellenbesetzung
- Einsichtsrecht der Schwerbehindertenvertretung in Bewerbungsunterlagen
- Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
- Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
Rechte einfordern und durchsetzen
- Entscheidungen auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung aussetzen
- Das Bußgeldverfahren und der Gang zum Gericht
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminar zu besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen
Dieses Seminar baut auf dem ersten SBV-Seminar auf und vermittelt Ihnen die Bildung des Grades einer Behinderung, besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Ebenso behandeln wir mit Ihnen arbeitsrechtliche Themen wie z.B. den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.
Seminarinhalte
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und/oder Gleichstellung
- Information durch das Integrationsamt
- Bildung des Grades der Behinderung
- Feststellungs- und/oder Gleichstellungsverfahren
- Entscheidend für die Erfolgsaussichten: Anträge richtig stellen
- Der Ablauf des Feststellungs- und des Gleichstellungsverfahrens
Besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX
- Verbot einer Benachteiligung: Grundsatz und Ausnahmen
- Einklagbarer Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
- Spezielles Recht schwerbehinderter Menschen auf Beschäftigung in Teilzeit
- Mehrarbeit: Wann und wie kann diese abgelehnt werden?
- Zusatzurlaub (nur) für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
- Zusatzurlaub, Inhalt und Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen
- Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei jeder Stellenbesetzung
- Einsichtsrecht der Schwerbehindertenvertretung in Bewerbungsunterlagen
- Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
- Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
Rechte einfordern und durchsetzen
- Entscheidungen auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung aussetzen
- Das Bußgeldverfahren und der Gang zum Gericht
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
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Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €