Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Seminar zu besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen
Dieses Seminar baut auf dem ersten SBV-Seminar auf und vermittelt Ihnen die Bildung des Grades einer Behinderung, besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Ebenso behandeln wir mit Ihnen arbeitsrechtliche Themen wie z.B. den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.
Seminar-Inhalte: Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und/oder Gleichstellung
- Information durch das Integrationsamt
- Bildung des Grades der Behinderung
- Feststellungs- und/oder Gleichstellungsverfahren
- Entscheidend für die Erfolgsaussichten: Anträge richtig stellen
- Der Ablauf des Feststellungs- und des Gleichstellungsverfahrens
Besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX
- Verbot einer Benachteiligung: Grundsatz und Ausnahmen
- Einklagbarer Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
- Spezielles Recht schwerbehinderter Menschen auf Beschäftigung in Teilzeit
- Mehrarbeit: Wann und wie kann diese abgelehnt werden?
- Zusatzurlaub (nur) für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
- Zusatzurlaub, Inhalt und Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen
- Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei jeder Stellenbesetzung
- Einsichtsrecht der Schwerbehindertenvertretung in Bewerbungsunterlagen
- Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
- Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
Rechte einfordern und durchsetzen
- Entscheidungen auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung aussetzen
- Das Bußgeldverfahren und der Gang zum Gericht
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 2 ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 2 ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminar zu besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen
Dieses Seminar baut auf dem ersten SBV-Seminar auf und vermittelt Ihnen die Bildung des Grades einer Behinderung, besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Ebenso behandeln wir mit Ihnen arbeitsrechtliche Themen wie z.B. den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.
Seminar-Inhalte: Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und/oder Gleichstellung
- Information durch das Integrationsamt
- Bildung des Grades der Behinderung
- Feststellungs- und/oder Gleichstellungsverfahren
- Entscheidend für die Erfolgsaussichten: Anträge richtig stellen
- Der Ablauf des Feststellungs- und des Gleichstellungsverfahrens
Besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX
- Verbot einer Benachteiligung: Grundsatz und Ausnahmen
- Einklagbarer Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
- Spezielles Recht schwerbehinderter Menschen auf Beschäftigung in Teilzeit
- Mehrarbeit: Wann und wie kann diese abgelehnt werden?
- Zusatzurlaub (nur) für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
- Zusatzurlaub, Inhalt und Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen
- Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei jeder Stellenbesetzung
- Einsichtsrecht der Schwerbehindertenvertretung in Bewerbungsunterlagen
- Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
- Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
Rechte einfordern und durchsetzen
- Entscheidungen auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung aussetzen
- Das Bußgeldverfahren und der Gang zum Gericht
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Das Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 2 ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 2 ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €