Seminar Schwerbehindertenvertretung – Teil 2 | Institut GEM
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Schwerbehindertenvertretung Teil 2

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Seminar zu besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen

Dieses Seminar baut auf dem ersten SBV-Seminar auf und vermittelt Ihnen die Bildung des Grades einer Behinderung, besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Ebenso behandeln wir mit Ihnen arbeitsrechtliche Themen wie z.B. den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.

Seminar-Inhalte: Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und/oder Gleichstellung

  • Information durch das Integrationsamt
  • Bildung des Grades der Behinderung
  • Feststellungs- und/oder Gleichstellungsverfahren
  • Entscheidend für die Erfolgsaussichten: Anträge richtig stellen
  • Der Ablauf des Feststellungs- und des Gleichstellungsverfahrens

Besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX

  • Verbot einer Benachteiligung: Grundsatz und Ausnahmen
  • Einklagbarer Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
  • Spezielles Recht schwerbehinderter Menschen auf Beschäftigung in Teilzeit
  • Mehrarbeit: Wann und wie kann diese abgelehnt werden?
  • Zusatzurlaub (nur) für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
  • Zusatzurlaub, Inhalt und Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen

  • Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei jeder Stellenbesetzung
  • Einsichtsrecht der Schwerbehindertenvertretung in Bewerbungsunterlagen
  • Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen
  • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen

Rechte einfordern und durchsetzen

  • Entscheidungen auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung aussetzen
  • Das Bußgeldverfahren und der Gang zum Gericht

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Das Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 2 ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 2 ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Weitere Seminare zum Thema Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Teil 1

Seminar zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung

Das Wichtigste für den Einstieg in eine erfolgreiche Arbeit als Schwerbehindertenvertreter ist zweifellos ein fundiertes Grundwissen. In diesem Seminar erlernen Sie die Grundlagen der Vertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Wir klären wichtige Fragen, wie z.B. wer gilt als schwerbehindert, von wem wird die Behinderung festgestellt? und verschaffen Ihnen einen Überblick über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.

Zum Seminar

Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Seminar zu Integration und Förderung (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen

Dieses Seminar vertieft die in den vorherigen Seminaren erlangten Grundkenntnisse und schult die Schwerbehindertenvertretung insbesondere in den Bereichen der Integrationsvereinbarung, Personalplanung und Organisation, ebenso wie besondere Rechte der Schwerbehinderten Arbeitnehmer.

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Dieses Seminar baut auf dem ersten SBV-Seminar auf und vermittelt Ihnen die Bildung des Grades einer Behinderung, besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Ebenso behandeln wir mit Ihnen arbeitsrechtliche Themen wie z.B. den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.

Seminar-Inhalte: Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und/oder Gleichstellung

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  • Bildung des Grades der Behinderung
  • Feststellungs- und/oder Gleichstellungsverfahren
  • Entscheidend für die Erfolgsaussichten: Anträge richtig stellen
  • Der Ablauf des Feststellungs- und des Gleichstellungsverfahrens

Besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX

  • Verbot einer Benachteiligung: Grundsatz und Ausnahmen
  • Einklagbarer Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
  • Spezielles Recht schwerbehinderter Menschen auf Beschäftigung in Teilzeit
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  • Zusatzurlaub (nur) für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
  • Zusatzurlaub, Inhalt und Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen

  • Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei jeder Stellenbesetzung
  • Einsichtsrecht der Schwerbehindertenvertretung in Bewerbungsunterlagen
  • Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen
  • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen

Rechte einfordern und durchsetzen

  • Entscheidungen auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung aussetzen
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SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

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Das Wichtigste für den Einstieg in eine erfolgreiche Arbeit als Schwerbehindertenvertreter ist zweifellos ein fundiertes Grundwissen. In diesem Seminar erlernen Sie die Grundlagen der Vertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Wir klären wichtige Fragen, wie z.B. wer gilt als schwerbehindert, von wem wird die Behinderung festgestellt? und verschaffen Ihnen einen Überblick über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.

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Dieses Seminar vertieft die in den vorherigen Seminaren erlangten Grundkenntnisse und schult die Schwerbehindertenvertretung insbesondere in den Bereichen der Integrationsvereinbarung, Personalplanung und Organisation, ebenso wie besondere Rechte der Schwerbehinderten Arbeitnehmer.

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Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:ab 1190,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
Gremiumsrabatt
1. Teilnehmer: 1390,- €
3. Teilnehmer: 1190,- €
Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

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07.11. – 10.11.2023
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Wiesbaden

Pentahotel Wiesbaden

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    Hotelpreis
  • Übernachtung pro Nacht: 112,15 €
  • Tagungspauschalen
  • Anreise am Vortag: 357,14 €
  • Anreise am Seminartag: 329,41 €
  • Tagesgast: 249 €
  • Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

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12.03. – 15.03.2024
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