Seminar Schwerbehindertenvertretung – Teil 2 - Institut GEM
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  1. Seminare
  2. Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Inhalte
Termine
Termine
Themenplan (PDF)

Seminar zu besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen

Dieses Seminar baut auf dem ersten SBV-Seminar auf und vermittelt Ihnen die Bildung des Grades einer Behinderung, besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Ebenso behandeln wir mit Ihnen arbeitsrechtliche Themen wie z.B. den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.

Seminarinhalte

Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und/oder Gleichstellung

  • Information durch das Integrationsamt
  • Bildung des Grades der Behinderung
  • Feststellungs- und/oder Gleichstellungsverfahren
  • Entscheidend für die Erfolgsaussichten: Anträge richtig stellen
  • Der Ablauf des Feststellungs- und des Gleichstellungsverfahrens

Besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX

  • Verbot einer Benachteiligung: Grundsatz und Ausnahmen
  • Einklagbarer Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
  • Spezielles Recht schwerbehinderter Menschen auf Beschäftigung in Teilzeit
  • Mehrarbeit: Wann und wie kann diese abgelehnt werden?
  • Zusatzurlaub (nur) für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
  • Zusatzurlaub, Inhalt und Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen

  • Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei jeder Stellenbesetzung
  • Einsichtsrecht der Schwerbehindertenvertretung in Bewerbungsunterlagen
  • Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen
  • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen

Rechte einfordern und durchsetzen

  • Entscheidungen auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung aussetzen
  • Das Bußgeldverfahren und der Gang zum Gericht

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Weitere Seminare zum Thema Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Teil 1

Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung.

Zum Seminar

Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Integration und Förderung (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen.

Zum Seminar

Seminar zu besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen

Dieses Seminar baut auf dem ersten SBV-Seminar auf und vermittelt Ihnen die Bildung des Grades einer Behinderung, besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz. Ebenso behandeln wir mit Ihnen arbeitsrechtliche Themen wie z.B. den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.

Seminarinhalte

Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und/oder Gleichstellung

  • Information durch das Integrationsamt
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  • Feststellungs- und/oder Gleichstellungsverfahren
  • Entscheidend für die Erfolgsaussichten: Anträge richtig stellen
  • Der Ablauf des Feststellungs- und des Gleichstellungsverfahrens

Besondere Förderung nach § 81 Abs. 4 SGB IX

  • Verbot einer Benachteiligung: Grundsatz und Ausnahmen
  • Einklagbarer Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz
  • Spezielles Recht schwerbehinderter Menschen auf Beschäftigung in Teilzeit
  • Mehrarbeit: Wann und wie kann diese abgelehnt werden?
  • Zusatzurlaub (nur) für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen
  • Zusatzurlaub, Inhalt und Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen

  • Besondere Pflichten des Arbeitgebers bei jeder Stellenbesetzung
  • Einsichtsrecht der Schwerbehindertenvertretung in Bewerbungsunterlagen
  • Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen
  • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen

Rechte einfordern und durchsetzen

  • Entscheidungen auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung aussetzen
  • Das Bußgeldverfahren und der Gang zum Gericht

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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

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Schwerbehindertenvertretung Teil 1

Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung.

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Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Integration und Förderung (schwer-)behinderter Arbeitnehmer:innen.

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Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:ab 1490,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
Gremiumsrabatt
1. Teilnehmer: 1690,- €
3. Teilnehmer: 1490,- €
Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

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24.06. – 27.06.2025
Bad Wildungen

Maritim Hotel Bad Wildungen

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    Hotelpreise

  • Übernachtung: 124,30 €

    Tagungspauschalen

  • Anreise am Vortag: 474,64 €
  • Anreise am Seminartag: 402,50 €
  • Tagesgast: 307.48 €
  • Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.

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16.09. – 19.09.2025
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04.11. – 07.11.2025
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  • Anreise am Vortag: 485,58 €
  • Anreise am Seminartag: 422,50 €
  • Tagesgast: 307.48 €
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