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Präsenzseminar · Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 2

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Seminar für das BEM zu Lösungsmöglichkeiten und Qualitätssicherung

Dieses Seminar hilft Ihnen dabei Ihr bisheriges Wissen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement weiter auszubauen. Um allen Anforderungen gerecht zu werden, lernen Sie daher vor allem die neueste Rechtsprechung und die wichtigsten Urteile zum betrieblichen Eingliederungsmanagement kennen und erfahren so, ob Ihr BEM auf den neuesten Stand ist. Zudem bieten wir Ihnen einen Erfahrungsaustausch mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern. Hierbei entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam BEM-Strategien, wobei gelehrt wird, auf bewährtes zurückzugreifen und das neu gelernte richtig anzuwenden. Auch hier gilt, eine stetige Weiterbildung zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement ist für eine verantwortungsbewusste und erfolgreiche Betriebsratsarbeit unabdinglich.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Analyse des bisherigen betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Erfahrungsaustausch zur Einführung und Umsetzung des BEM
  • Überprüfung der Einbindung der Arbeitgeber und Führungskräfte in das BEM
  • Vertrauen der Arbeitnehmer in das BEM
  • Konflikte im BEM-Team
  • Stärken-Schwächen-Analyse der unterschiedlichen BEM
  • Erfolgreiche Praxisbeispiele
  • Ideen Pool für das BEM im eigenen Betrieb

Betriebs- und Integrationsvereinbarungen zum Thema BEM

  • Arbeitnehmer- und arbeitgeberorientierte Klauseln
  • Regelung des Datenschutzes
  • Zusammensetzung des BEM-Teams
  • Einbindung externer Unterstützung
  • Check: Betriebliche Besonderheiten berücksichtigt

Lösungsmöglichkeiten für besondere gesundheitliche Störungen

  • Identifizierung branchentypischer gesundheitlicher Risiken
  • Vorkehrungen und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken
  • Möglichkeiten und Verfahrensabläufe zur Gestaltung eines krankheits- oder behindertengerechten Arbeitsplatzes
  • Integrationsfachdienste und andere externe Anlaufstellen
  • Erarbeitung von Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern und Behinderungen

Qualitätssicherung

  • Die rechtssichere Dokumentation der BEM-Fälle
  • Ist/Soll-Analysen nach einem durchgeführten BEM als Standard
  • Analyse verschiedener Arbeitsplätze mit dem Instrument der Gefährdungsbeurteilung
  • Methoden zur Kontrolle und Verbesserung des Eingliederungserfolgs
  • Ressourcenplanung im Eingliederungsverfahren
  • Identifizierung von Handlungsbedarf anhand von durchgeführtem BEM

Kommunikation im BEM

  • Die Beratung Betroffener in schwierigen Situationen
  • Einführung und Aufrechterhaltung des wertschätzenden Umgang und der Problemlösungskultur
  • Information in einer Betriebsversammlung
  • Informationen durch Aushänge, Flyer und andere Medien
  • Lösungsorientierte Gesprächsführung
  • Die Rollen und Aufgaben der Gesprächspartner
  • Elemente der systemischen Beratung

Aktuelle Rechtsprechung zum BEM

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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