Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1

Seminar für das BEM: Ein Muss für jeden Betrieb
Auch wenn man bei der Betriebsratsarbeit nicht zuerst daran denkt, so gehört das betriebliche Eingliederungsmanagement doch zu einer der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates. Insbesondere hier gilt es, sich das notwendige Know-How anzueignen um den anstehenden Aufgaben gerecht zu werden. Daher lernen Sie in diesem Seminar alle Grundlagen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement. Angefangen bei den Voraussetzungen und der rechtlichen Einbettung in das SGB IX sowie den Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements bis hin zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats.
Seminar-Inhalte: Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1
Voraussetzungen und Zweck des betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Rechtliche Grundlagen des BEM gemäß § 167 SGB IX
- Ziel und Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Auswirkungen von Nichteinführung eines BEM
- Pflichten des Arbeitgebers bei BEM
- BEM als Eckpfeiler für zufriedene Mitarbeiter und Gesundheitsförderung
- Krankenrückkehrgespräche
Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Rechtliche Gestaltung aus § 167 Abs. 2 SGB IX
- Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG
- Aufklärung zu Widerständen und mögliche Handlungshilfen zur Beseitigung
- Mögliche Einschränkungen der Mitbestimmung
Ablauf und Entwicklung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Bildung einer BEM-Einheit
- Der korrekte und rechtssichere Ablauf
- Aufgaben der Beteiligten
- Verteilung der Rollen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung: Wer macht was?
- Erforderliche Arbeitshilfen und Formulare
- Hinzuziehung von internem und externem Sachverstand und Vertrauenspersonen
- Besonderheiten bei der Umsetzung während einer pandemischen Lage
- Überblick der Maßnahmen
- Wichtige Bestandteile einer Betriebsvereinbarung
Wichtig! Einhaltung des Datenschutzes
- Datenschutzkonformer Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten
- Wichtige Richtlinien bei der Erhebung und Speicherung persönlicher Daten
- Einhaltung und Sicherstellung des Datenschutzes
- Haftung der Beteiligten bei Datenverstößen
Aktuelle Rechtsprechungen und Beurteilung der aktuellen Rechtslage
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Pentahotel Wiesbaden ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €