Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 3

Schutzmaßnahmen anregen und umsetzen
In diesem Seminar behandeln wir die Möglichkeiten in der Gesundheitsförderung. Wir zeigen Ihnen präventive Möglichkeiten, zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter. Ebenso erhalten Sie wichtige Einblicke in das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Ein weiterer Bestandteil dieses Seminars sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingen im Bezug auf die Gesundheitsförderung im Betrieb.
Seminar-Inhalte: Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 3
Update rechtliche Grundlagen und Standortbestimmung
- Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift I, BEM
- Wichtige Verordnungen
- Mitbestimmungsrechte aus dem BetrVG
- Pflichten des Arbeitgebers
- Wo stehen wir zurzeit?
Ansatzpunkte zur praktischen Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Aufgabenstellung des Betriebsrats aus dem BetrVG
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Grenzen der Mitbestimmung
- Strategieentwicklung zur praktischen Umsetzung
Durchsetzungsmöglichkeiten von Betriebsratsrechten und Pflichten des Arbeitgebers
- Was sagt das Gesetz?
- Ansatzpunkte auf der betrieblichen Ebene
- Sanktionen gegen den Arbeitgeber bei Verletzung der gesetzlichen Pflichten
- Einschalten externer Überwachungsbehörden
Ein Blick in die Zukunft: Gesunde neue Arbeitswelt
- Herausforderungen der Digitalisierung
- Einfluss und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Was heißt Arbeits- und Gesundheitsschutz 4.0?
- Erste Hinweise zu Umsetzungsmöglichkeiten
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
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Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar Pentahotel Wiesbaden ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €