Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2
Seminar-Inhalte: Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2
Arbeitsbelastung in den Betrieben – Worauf muss der Betriebsrat achten?
Situation in den Betrieben
- Umfragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
- Staatliches Verhalten im Arbeitsschutz
Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
- Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
- Grundpflichten des Arbeitgebers
- Schaffung einer dynamischen Arbeitsschutzstruktur
- Verknüpfung von Technik, Arbeitsbedingungen und sozialen Einflüssen bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation
- Grundlegendes Wissen für den Betriebsrat
Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Unternehmen – Hier ist der Betriebsrat gefragt!
Gefährdungsbeurteilung
- Belastungen erkennen und Handeln, z. B. bei Gefahrstoffen, Lärm, Ergonomieproblemen, Bildschirmarbeit und Stress
Das innerbetriebliche Arbeitsschutzsystem
- Aufgabe und Stellung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzverantwortlichen
- Arbeitsschutzausschuss
- Erste Hilfe
- Unterweisung der Beschäftigten
Arbeitsschutzmanagementsysteme am Beispiel des Occupational Health- and Risk-Managementsystems (OHRIS)
Gesundheitsförderung im Betrieb
- Gesundheitszirkel, Krankenrückkehrgespräche, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Betriebsvereinbarungen
- Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2 vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2 ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Seminar-Inhalte: Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2
Arbeitsbelastung in den Betrieben – Worauf muss der Betriebsrat achten?
Situation in den Betrieben
- Umfragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
- Staatliches Verhalten im Arbeitsschutz
Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
- Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
- Grundpflichten des Arbeitgebers
- Schaffung einer dynamischen Arbeitsschutzstruktur
- Verknüpfung von Technik, Arbeitsbedingungen und sozialen Einflüssen bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation
- Grundlegendes Wissen für den Betriebsrat
Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Unternehmen – Hier ist der Betriebsrat gefragt!
Gefährdungsbeurteilung
- Belastungen erkennen und Handeln, z. B. bei Gefahrstoffen, Lärm, Ergonomieproblemen, Bildschirmarbeit und Stress
Das innerbetriebliche Arbeitsschutzsystem
- Aufgabe und Stellung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzverantwortlichen
- Arbeitsschutzausschuss
- Erste Hilfe
- Unterweisung der Beschäftigten
Arbeitsschutzmanagementsysteme am Beispiel des Occupational Health- and Risk-Managementsystems (OHRIS)
Gesundheitsförderung im Betrieb
- Gesundheitszirkel, Krankenrückkehrgespräche, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Betriebsvereinbarungen
- Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2 vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2 ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
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Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €