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Präsenzseminar · Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 2

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Vertiefte Kenntnisse für Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Als Betriebsrat tragen Sie eine entscheidende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Das Seminar "Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 2" bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen zu vertiefen und praxisnah zu erweitern. Sie lernen, wie Sie Arbeitsbelastungen erkennen, Gefährdungsbeurteilungen durchführen und effektive Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Betrieb umsetzen können. Zudem werden Ihre Mitbestimmungsrechte gestärkt, sodass Sie aktiv zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen können.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Arbeitsbelastung in den Betrieben – Worauf muss der Betriebsrat achten?

Situation in den Betrieben

  • Umfragen zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
  • Staatliches Verhalten im Arbeitsschutz

Wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes

  • Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
  • Grundpflichten des Arbeitgebers
  • Schaffung einer dynamischen Arbeitsschutzstruktur
  • Verknüpfung von Technik, Arbeitsbedingungen und sozialen Einflüssen bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation
  • Grundlegendes Wissen für den Betriebsrat

Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung im Unternehmen – Hier ist der Betriebsrat gefragt!

Gefährdungsbeurteilung

  • Belastungen erkennen und Handeln, z. B. bei Gefahrstoffen, Lärm, Ergonomieproblemen, Bildschirmarbeit und Stress

Das innerbetriebliche Arbeitsschutzsystem

  • Aufgabe und Stellung der innerbetrieblichen Arbeitsschutzverantwortlichen
  • Arbeitsschutzausschuss
  • Erste Hilfe
  • Unterweisung der Beschäftigten

Arbeitsschutzmanagementsysteme am Beispiel des Occupational Health- and Risk-Managementsystems (OHRIS)

Gesundheitsförderung im Betrieb

  • Gesundheitszirkel, Krankenrückkehrgespräche, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Betriebsvereinbarungen
  • Strategisches Vorgehen des Betriebsrats

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

Individuelle Durchführung

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