Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1
Seminar-Inhalte: Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1
Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Wieso der Betriebsrat tätig werden kann
- Arbeitsbelastung und ihre möglichen Folgen für den menschlichen Organismus
Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit der Arbeit
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheiten
- Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr
- Wegeunfall
- Handlungsbereiche für den Betriebsrat
Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Personen, Institutionen
- Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
- Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten
- Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Gesetzliche Grundlagen
Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ihre Rangfolge
- Die Wirkungen der europäischen Richtlinien auf die bundesdeutsche Gesetzgebung – Auswirkungen auf die betriebliche Ebene
- Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen in der Praxis – das muss der Betriebsrat wissen
- Die wichtigsten Vorschriften aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Arbeitsstättenverordnung
- Verordnungen der Berufsgenossenschaften
Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats
- Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Seminar-Inhalte: Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1
Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Wieso der Betriebsrat tätig werden kann
- Arbeitsbelastung und ihre möglichen Folgen für den menschlichen Organismus
Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit der Arbeit
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheiten
- Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr
- Wegeunfall
- Handlungsbereiche für den Betriebsrat
Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Personen, Institutionen
- Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
- Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten
- Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Gesetzliche Grundlagen
Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ihre Rangfolge
- Die Wirkungen der europäischen Richtlinien auf die bundesdeutsche Gesetzgebung – Auswirkungen auf die betriebliche Ebene
- Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen in der Praxis – das muss der Betriebsrat wissen
- Die wichtigsten Vorschriften aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Arbeitsstättenverordnung
- Verordnungen der Berufsgenossenschaften
Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats
- Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
- Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
Strategisches Vorgehen des Betriebsrats
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1 ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
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- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
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Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €