Institut GEM

Hauptmenü

Präsenzseminar

Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin22.09.2026
  • SeminarortWiesbaden

Über das Seminar

Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Betriebsräte

Als Betriebsratsmitglied tragen Sie eine entscheidende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Das Seminar "Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1" vermittelt Ihnen die notwendigen Grundkenntnisse in Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz. Sie lernen die gesetzlichen Grundlagen kennen, erfahren, wie Sie Arbeitsbelastungen erkennen und Unfälle sowie Berufskrankheiten verhindern können. Zudem werden die Aufgaben des Betriebsrats im Arbeitsschutz sowie die Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren thematisiert. Dieses Wissen befähigt Sie, Ihre Überwachungs- und Mitbestimmungsrechte effektiv wahrzunehmen und aktiv zur Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen beizutragen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Wieso der Betriebsrat tätig werden kann
  • Arbeitsbelastung und ihre möglichen Folgen für den menschlichen Organismus

Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit der Arbeit

  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheiten
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr
  • Wegeunfall
  • Handlungsbereiche für den Betriebsrat

Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation

  • Personen, Institutionen
  • Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
  • Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

Gesetzliche Grundlagen

Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ihre Rangfolge

  • Die Wirkungen der europäischen Richtlinien auf die bundesdeutsche Gesetzgebung – Auswirkungen auf die betriebliche Ebene
  • Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen in der Praxis – das muss der Betriebsrat wissen
  • Die wichtigsten Vorschriften aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Arbeitsstättenverordnung
  • Verordnungen der Berufsgenossenschaften

Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats

  • Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung

Strategisches Vorgehen des Betriebsrats

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

Bereit für den nächsten Schritt?

Jetzt Termin und Seminarort auswählen

Alle verfügbaren Veranstaltungen, Orte und freien Plätze finden Sie in der Terminübersicht.

Termine & Orte ansehen
Termine & Orte