Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1 | Institut GEM
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Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1

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Seminar-Inhalte: Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1

Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Wieso der Betriebsrat tätig werden kann
  • Arbeitsbelastung und ihre möglichen Folgen für den menschlichen Organismus

Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit der Arbeit

  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheiten
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr
  • Wegeunfall
  • Handlungsbereiche für den Betriebsrat

Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation

  • Personen, Institutionen
  • Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
  • Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

Gesetzliche Grundlagen

Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ihre Rangfolge

  • Die Wirkungen der europäischen Richtlinien auf die bundesdeutsche Gesetzgebung – Auswirkungen auf die betriebliche Ebene
  • Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen in der Praxis – das muss der Betriebsrat wissen
  • Die wichtigsten Vorschriften aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Arbeitsstättenverordnung
  • Verordnungen der Berufsgenossenschaften

Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats

  • Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung

Strategisches Vorgehen des Betriebsrats

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  • Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar Pentahotel Wiesbaden ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:ab 1490,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
Gremiumsrabatt
1. Teilnehmer: 1590,- €
3. Teilnehmer: 1490,- €
Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

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