Update Arbeitsrecht und Pflegezeitgesetz
Seminar zur Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht und Pflegereform
In diesem Seminar informieren wir Sie rechtzeitig über die Entwicklung höchstrichterlicher Rechtsprechungen zum Kündigungsschutzrecht, den Änderungsbedarf bei Arbeitsverträgen und die Neuerungen zu Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Diese werden während des Seminars anhand von vielen Praxisbeispielen, zahlreichen Erläuterungen und Musterklauseln behandelt um Ihnen das Verständnis und die korrekte Umsetzung in die BR-Praxis zu erleichtern. Zudem wird das Pflegezeitgesetz inkl der Familienpflegezeit behandelt. Hierbei werden Sie mit den wichtigsten Begrifflichkeiten der Gesetze ausgestattet und behandeln die Neuregelungen der Pflegereformen von § 14 Abs. 3 TzBfG.
Seminarinhalte
Gesetzliche Neuregelung und aktuelle Rechtsprechung
Wir schulen Sie zu den neuesten Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema Kündigungsschutzrecht, den Änderungsbedarf bei Arbeitsverträgen und die Neuerungen zu Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen.
Aktuelle Fragen und Rechtsprechungen zum Betriebsverfassungsrecht
- Viele Praxisbeispiele, zahlreiche Erläuterungen und Musterklauseln erleichtern Ihnen das Verständnis und die korrekte Umsetzung der Gesetze und Neuerungen in die Praxis.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Wichtige Begriffe in den Gesetzen
- Kurzfristige Freistellung bei Pflegenotfällen
- Neues zur Betreuung von pflegebedürftigen Minderjährigen
- In welchen Fällen hat man Anspruch auf Familienpflegezeit?
- Richtig berechnen: Das reduzierte Gehalt in der Pflege- und Nachpflegephase
- Nur in Ausnahmefällen: Kündigung des pflegenden Arbeitnehmers
- Notwendig: Zustimmung der zuständigen Landesbehörde
Erfahrungen mit dem Kündigungsschutzrecht
- Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG
- Interessenausgleich mit Namensliste
- Anwendungsbereich des KSchG
- Betriebsbedingte Kündigung – Sozialauswahl
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Sonderkündigungsschutz – Schwerbehinderte
- Gerichtlicher Vergleich und Sperrzeit?
Pflegereform – wichtige Änderungen
- Neuregelung von § 14 Abs. 3 TzBfG
- Das Pflegezeitgesetz, Pflegezeit, kurzzeitige Arbeitsbefreiung und Lohnersatzleistungen
- Sonderkündigungsschutz, Inanspruchnahme der Pflegezeit
Der Teilzeitanspruch in der gerichtlichen Praxis
- Welche entgegenstehenden betrieblichen Gründe sind gerichtlich anerkannt?
- Teilzeit nach oder während der Elternzeit
- Mitbestimmung des Betriebsrats
Aktualisierungsbedarf bei Arbeitsverträgen – Änderungsbedarf aufgrund der Schuldrechtsform
Befristung von Arbeitsverträgen
- Aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Neuregelung
- Verkürzung der Arbeitszeit
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar zur Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht und Pflegereform
In diesem Seminar informieren wir Sie rechtzeitig über die Entwicklung höchstrichterlicher Rechtsprechungen zum Kündigungsschutzrecht, den Änderungsbedarf bei Arbeitsverträgen und die Neuerungen zu Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Diese werden während des Seminars anhand von vielen Praxisbeispielen, zahlreichen Erläuterungen und Musterklauseln behandelt um Ihnen das Verständnis und die korrekte Umsetzung in die BR-Praxis zu erleichtern. Zudem wird das Pflegezeitgesetz inkl der Familienpflegezeit behandelt. Hierbei werden Sie mit den wichtigsten Begrifflichkeiten der Gesetze ausgestattet und behandeln die Neuregelungen der Pflegereformen von § 14 Abs. 3 TzBfG.
Seminarinhalte
Gesetzliche Neuregelung und aktuelle Rechtsprechung
Wir schulen Sie zu den neuesten Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema Kündigungsschutzrecht, den Änderungsbedarf bei Arbeitsverträgen und die Neuerungen zu Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen.
Aktuelle Fragen und Rechtsprechungen zum Betriebsverfassungsrecht
- Viele Praxisbeispiele, zahlreiche Erläuterungen und Musterklauseln erleichtern Ihnen das Verständnis und die korrekte Umsetzung der Gesetze und Neuerungen in die Praxis.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Wichtige Begriffe in den Gesetzen
- Kurzfristige Freistellung bei Pflegenotfällen
- Neues zur Betreuung von pflegebedürftigen Minderjährigen
- In welchen Fällen hat man Anspruch auf Familienpflegezeit?
- Richtig berechnen: Das reduzierte Gehalt in der Pflege- und Nachpflegephase
- Nur in Ausnahmefällen: Kündigung des pflegenden Arbeitnehmers
- Notwendig: Zustimmung der zuständigen Landesbehörde
Erfahrungen mit dem Kündigungsschutzrecht
- Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG
- Interessenausgleich mit Namensliste
- Anwendungsbereich des KSchG
- Betriebsbedingte Kündigung – Sozialauswahl
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Sonderkündigungsschutz – Schwerbehinderte
- Gerichtlicher Vergleich und Sperrzeit?
Pflegereform – wichtige Änderungen
- Neuregelung von § 14 Abs. 3 TzBfG
- Das Pflegezeitgesetz, Pflegezeit, kurzzeitige Arbeitsbefreiung und Lohnersatzleistungen
- Sonderkündigungsschutz, Inanspruchnahme der Pflegezeit
Der Teilzeitanspruch in der gerichtlichen Praxis
- Welche entgegenstehenden betrieblichen Gründe sind gerichtlich anerkannt?
- Teilzeit nach oder während der Elternzeit
- Mitbestimmung des Betriebsrats
Aktualisierungsbedarf bei Arbeitsverträgen – Änderungsbedarf aufgrund der Schuldrechtsform
Befristung von Arbeitsverträgen
- Aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Neuregelung
- Verkürzung der Arbeitszeit
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
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Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage