Seminar Update Arbeitsrecht und Pflegezeitgesetz - Institut GEM
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  2. Update Arbeitsrecht und Pflegezeitgesetz

Update Arbeitsrecht und Pflegezeitgesetz

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Themenplan (PDF)

Seminar zur Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht und Pflegereform

In diesem Seminar informieren wir Sie rechtzeitig über die Entwicklung höchstrichterlicher Rechtsprechungen zum Kündigungsschutzrecht, den Änderungsbedarf bei Arbeitsverträgen und die Neuerungen zu Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Diese werden während des Seminars anhand von vielen Praxisbeispielen, zahlreichen Erläuterungen und Musterklauseln behandelt um Ihnen das Verständnis und die korrekte Umsetzung in die BR-Praxis zu erleichtern. Zudem wird das Pflegezeitgesetz inkl der Familienpflegezeit behandelt. Hierbei werden Sie mit den wichtigsten Begrifflichkeiten der Gesetze ausgestattet und behandeln die Neuregelungen der Pflegereformen von § 14 Abs. 3 TzBfG.

Seminarinhalte

Gesetzliche Neuregelung und aktuelle Rechtsprechung

Wir schulen Sie zu den neuesten Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema Kündigungsschutzrecht, den Änderungsbedarf bei Arbeitsverträgen und die Neuerungen zu Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen.

Aktuelle Fragen und Rechtsprechungen zum Betriebsverfassungsrecht

  • Viele Praxisbeispiele, zahlreiche Erläuterungen und Musterklauseln erleichtern Ihnen das Verständnis und die korrekte Umsetzung der Gesetze und Neuerungen in die Praxis.
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Wichtige Begriffe in den Gesetzen
  • Kurzfristige Freistellung bei Pflegenotfällen
  • Neues zur Betreuung von pflegebedürftigen Minderjährigen
  • In welchen Fällen hat man Anspruch auf Familienpflegezeit?
  • Richtig berechnen: Das reduzierte Gehalt in der Pflege- und Nachpflegephase
  • Nur in Ausnahmefällen: Kündigung des pflegenden Arbeitnehmers
  • Notwendig: Zustimmung der zuständigen Landesbehörde

Erfahrungen mit dem Kündigungsschutzrecht

  • Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG
  • Interessenausgleich mit Namensliste
  • Anwendungsbereich des KSchG
  • Betriebsbedingte Kündigung – Sozialauswahl
  • Krankheitsbedingte Kündigung
  • Sonderkündigungsschutz – Schwerbehinderte
  • Gerichtlicher Vergleich und Sperrzeit?

Pflegereform – wichtige Änderungen

  • Neuregelung von § 14 Abs. 3 TzBfG
  • Das Pflegezeitgesetz, Pflegezeit, kurzzeitige Arbeitsbefreiung und Lohnersatzleistungen
  • Sonderkündigungsschutz, Inanspruchnahme der Pflegezeit

Der Teilzeitanspruch in der gerichtlichen Praxis

  • Welche entgegenstehenden betrieblichen Gründe sind gerichtlich anerkannt?
  • Teilzeit nach oder während der Elternzeit
  • Mitbestimmung des Betriebsrats

Aktualisierungsbedarf bei Arbeitsverträgen – Änderungsbedarf aufgrund der Schuldrechtsform

Befristung von Arbeitsverträgen

  • Aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Neuregelung
  • Verkürzung der Arbeitszeit

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminar zur Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht und Pflegereform

In diesem Seminar informieren wir Sie rechtzeitig über die Entwicklung höchstrichterlicher Rechtsprechungen zum Kündigungsschutzrecht, den Änderungsbedarf bei Arbeitsverträgen und die Neuerungen zu Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Diese werden während des Seminars anhand von vielen Praxisbeispielen, zahlreichen Erläuterungen und Musterklauseln behandelt um Ihnen das Verständnis und die korrekte Umsetzung in die BR-Praxis zu erleichtern. Zudem wird das Pflegezeitgesetz inkl der Familienpflegezeit behandelt. Hierbei werden Sie mit den wichtigsten Begrifflichkeiten der Gesetze ausgestattet und behandeln die Neuregelungen der Pflegereformen von § 14 Abs. 3 TzBfG.

Seminarinhalte

Gesetzliche Neuregelung und aktuelle Rechtsprechung

Wir schulen Sie zu den neuesten Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Thema Kündigungsschutzrecht, den Änderungsbedarf bei Arbeitsverträgen und die Neuerungen zu Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen.

Aktuelle Fragen und Rechtsprechungen zum Betriebsverfassungsrecht

  • Viele Praxisbeispiele, zahlreiche Erläuterungen und Musterklauseln erleichtern Ihnen das Verständnis und die korrekte Umsetzung der Gesetze und Neuerungen in die Praxis.
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Wichtige Begriffe in den Gesetzen
  • Kurzfristige Freistellung bei Pflegenotfällen
  • Neues zur Betreuung von pflegebedürftigen Minderjährigen
  • In welchen Fällen hat man Anspruch auf Familienpflegezeit?
  • Richtig berechnen: Das reduzierte Gehalt in der Pflege- und Nachpflegephase
  • Nur in Ausnahmefällen: Kündigung des pflegenden Arbeitnehmers
  • Notwendig: Zustimmung der zuständigen Landesbehörde

Erfahrungen mit dem Kündigungsschutzrecht

  • Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG
  • Interessenausgleich mit Namensliste
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  • Sonderkündigungsschutz – Schwerbehinderte
  • Gerichtlicher Vergleich und Sperrzeit?

Pflegereform – wichtige Änderungen

  • Neuregelung von § 14 Abs. 3 TzBfG
  • Das Pflegezeitgesetz, Pflegezeit, kurzzeitige Arbeitsbefreiung und Lohnersatzleistungen
  • Sonderkündigungsschutz, Inanspruchnahme der Pflegezeit

Der Teilzeitanspruch in der gerichtlichen Praxis

  • Welche entgegenstehenden betrieblichen Gründe sind gerichtlich anerkannt?
  • Teilzeit nach oder während der Elternzeit
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BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:1690,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt

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