Institut GEM

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Präsenzseminar

Kündigungs-ABC

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Seminar zu allen notwendigen Kenntnisse zur Kündigung

In diesem Seminar geht es Rund um das Thema Kündigung. Alle wichtigen Informationen und Rechte im Bezug auf die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung und Abmahnung. Lernen Sie das Abc der Kündigung. Von Arbeitsunfähigkeit bis Diebstahl, Ermahnung bis Leistungsminderung über Manipulation der Stempelkarte bis hin zu der Verwirklichung von Straftatbeständen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich auf alle wichtigen Kündigungs- und Abmahnungsfälle vorbereiten und sicher mit ihnen umgehen können.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Grundlagen des Kündigungsrechts

Kündigungsgründe: Fallgruppe A bis D

  • Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Nichtvorlage
  • Arbeitsverweigerung
  • Arztbesuch
  • Beleidigung
  • Beschäftigungsverbot
  • Betrug
  • Diebstahl – Diebstahlsverdacht

Kündigungsgründe: Fallgruppe E bis L

  • Ermahnung
  • Falsche Abrechnung der Reisekosten
  • Fehlzeiten
  • Geheimhaltungspflicht
  • Häufige Erkrankungen
  • Insolvenz; Kassenfehlbestand
  • Leistungsfähigkeit/Leistungsminderung

Kündigungsgründe: Fallgruppe M bis Z

  • Manipulation der Stech/-Stempelkarte; Nebentätigkeit
  • Offenbarungspflichtverletzung
  • Pflichtverletzung durch den Betriebsrat
  • Politische Betätigung
  • Rauchverbot
  • Verwirklichung von Straftatbeständen

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim jeweiligen Sachverhalt

Beteiligung des Betriebsrats bei der Abmahnung und Kündigung

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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