Kündigungs-ABC
Seminar zu allen notwendigen Kenntnisse zur Kündigung
In diesem Seminar geht es Rund um das Thema Kündigung. Alle wichtigen Informationen und Rechte im Bezug auf die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung und Abmahnung. Lernen Sie das Abc der Kündigung. Von Arbeitsunfähigkeit bis Diebstahl, Ermahnung bis Leistungsminderung über Manipulation der Stempelkarte bis hin zu der Verwirklichung von Straftatbeständen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich auf alle wichtigen Kündigungs- und Abmahnungsfälle vorbereiten und sicher mit ihnen umgehen können.
Seminar-Inhalte: Kündigungs-ABC
Grundlagen des Kündigungsrechts
Kündigungsgründe: Fallgruppe A bis D
- Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Nichtvorlage
- Arbeitsverweigerung
- Arztbesuch
- Beleidigung
- Beschäftigungsverbot
- Betrug
- Diebstahl – Diebstahlsverdacht
Kündigungsgründe: Fallgruppe E bis L
- Ermahnung
- Falsche Abrechnung der Reisekosten
- Fehlzeiten
- Geheimhaltungspflicht
- Häufige Erkrankungen
- Insolvenz; Kassenfehlbestand
- Leistungsfähigkeit/Leistungsminderung
Kündigungsgründe: Fallgruppe M bis Z
- Manipulation der Stech/-Stempelkarte; Nebentätigkeit
- Offenbarungspflichtverletzung
- Pflichtverletzung durch den Betriebsrat
- Politische Betätigung
- Rauchverbot
- Verwirklichung von Straftatbeständen
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim jeweiligen Sachverhalt
Beteiligung des Betriebsrats bei der Abmahnung und Kündigung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Kündigungs-ABC vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Kündigungs-ABC ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar zu allen notwendigen Kenntnisse zur Kündigung
In diesem Seminar geht es Rund um das Thema Kündigung. Alle wichtigen Informationen und Rechte im Bezug auf die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung und Abmahnung. Lernen Sie das Abc der Kündigung. Von Arbeitsunfähigkeit bis Diebstahl, Ermahnung bis Leistungsminderung über Manipulation der Stempelkarte bis hin zu der Verwirklichung von Straftatbeständen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich auf alle wichtigen Kündigungs- und Abmahnungsfälle vorbereiten und sicher mit ihnen umgehen können.
Seminar-Inhalte: Kündigungs-ABC
Grundlagen des Kündigungsrechts
Kündigungsgründe: Fallgruppe A bis D
- Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Nichtvorlage
- Arbeitsverweigerung
- Arztbesuch
- Beleidigung
- Beschäftigungsverbot
- Betrug
- Diebstahl – Diebstahlsverdacht
Kündigungsgründe: Fallgruppe E bis L
- Ermahnung
- Falsche Abrechnung der Reisekosten
- Fehlzeiten
- Geheimhaltungspflicht
- Häufige Erkrankungen
- Insolvenz; Kassenfehlbestand
- Leistungsfähigkeit/Leistungsminderung
Kündigungsgründe: Fallgruppe M bis Z
- Manipulation der Stech/-Stempelkarte; Nebentätigkeit
- Offenbarungspflichtverletzung
- Pflichtverletzung durch den Betriebsrat
- Politische Betätigung
- Rauchverbot
- Verwirklichung von Straftatbeständen
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim jeweiligen Sachverhalt
Beteiligung des Betriebsrats bei der Abmahnung und Kündigung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Kündigungs-ABC vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Kündigungs-ABC ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
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Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage