Arbeitsrecht intensiv

Seminar zu den Einzelheiten des Arbeitsrechts
In diesem Seminar wird noch einmal ein detaillierter Einblick in das Arbeitsrecht gewährt. Die genaue Befassung mit den Einzelheiten steht dabei im Vordergrund. Insbesondere wird auf arbeitsvertragliche Regelungen und ihre Gestaltungsfaktoren, sowie die rechtlichen Aspekte der Teilzeitarbeit eingegangen. Zudem lernen sie den Umgang und die Auseinandersetzung mit Kündigungen. Dieses Seminar eignet sich daher für all diejenigen, die Ihr arbeitsrechtliches Wissen ausbauen und weiter vertiefen wollen.
Seminar-Inhalte: Arbeitsrecht intensiv
Neuregelung befristeter Arbeitsverträge
Arbeitsvertragliche Regelungen und ihre Gestaltungsfaktoren
Das Recht auf Teilzeitarbeit
- Darstellung der arbeitsrechtlichen Gestaltungsfaktoren und deren Verhältnis zueinander anhand von Fallübungen
- Arbeitsrechtliche Bestimmungen durch EU-Recht
- Arbeitsrechtliche Regelungen im Grundgesetz
- Arbeitnehmerschutzgesetze
- Der Tarifvertrag
- Die Betriebsvereinbarung
- Der Arbeitsvertrag
- Echte Individualabrede
- Einheitsarbeitsvertrag
- Betriebliche Übung
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Direktionsgrundsatz
- Rangprinzip, Günstigkeitsprinzip, Ordnungsprinzip, Spezialprinzip
- Darstellung der Rechte und Pflichten der typischen Arbeitsvertragsmuster
- Kündigungsschutz
- Fallübungen zu aktuellen Fragen des Kündigungsschutzrechts einschließlich des Anhörungsrechts des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
- Die betriebsbedingte Änderungs- und Beendigungskündigung
- Die krankheitsbedingte Kündigung
- Die verhaltensbedingte Kündigung einschließlich des Rechts der Abmahnung
- Der Sonderkündigungsschutz für betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger, werdende Mütter, Eltern in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen u. a.
Kündigung erhalten – was nun?
- Zugang der Kündigung
- Klagefrist
- Rechtsberatung
- Die Kosten des Rechtsstreits
- Taktische Überlegungen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses
- Das gerichtliche Verfahren
- Sozial- und steuerrechtliche Aspekte bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches mit Abfindung
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Pentahotel Wiesbaden ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage