Vom Wahlausschreiben bis zur konstituierenden Sitzung
Als Wahlvorstand sind Sie verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl. Doch wie setzen Sie diese Aufgabe in der Praxis um? Welche Fristen und Formvorschriften müssen beachtet werden? Und welche häufigen Fehler sollten unbedingt vermieden werden?
Wir bieten Ihnen umfassende Grundlagen, praxisnahe Tipps und passende Seminare, damit Sie die Wahl sicher und rechtlich einwandfrei gestalten können. Entdecken Sie die Inhalte auf dieser Seite und bereiten Sie sich optimal auf Ihre Aufgaben vor!
Welches Wahlverfahren passt zu Ihrem Betrieb?
Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Betrieb?
Das Wahlverfahren richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer gemäß § 5 BetrVG. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Arbeitnehmer, die von einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen werden, sind ebenfalls wahlberechtigt, sofern sie voraussichtlich länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden (§ 7 BetrVG).
Übersicht der Wahlverfahren:
- 5–100 Mitarbeiter
Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren. - 101–200 Mitarbeiter
Der Wahlvorstand kann zwischen dem vereinfachten Wahlverfahren und dem normalen Wahlverfahren wählen.
Tipp von Experten: Das normale Wahlverfahren ist zu empfehlen, da es:- Mehr Rechtssicherheit bietet.
- Mehr Zeit für die Durchführung lässt.
- Das „vereinfachte“ Wahlverfahren oft anspruchsvoller ist, als es klingt.
- Mehr als 200 Mitarbeiter
Sie führen die Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren durch.