Über das Seminar
Telearbeit erfolgreich gestalten: Chancen, Risiken und Mitbestimmung für Betriebsräte
In Zeiten zunehmender Telearbeit stehen Betriebsräte vor der Herausforderung, die Balance zwischen den Vorteilen flexibler Arbeitsmodelle und den möglichen Risiken für die Work-Life-Balance der Beschäftigten zu wahren. Das Seminar "Work-Life-Balance – Risikofalle Home-Office?" bietet umfassende Einblicke in die verschiedenen Formen der Telearbeit, deren rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Ziel ist es, Betriebsräte zu befähigen, Telearbeitsplätze effektiv zu gestalten und die Interessen der Mitarbeitenden zu schützen.
Das erwartet Sie
Seminarinhalte
Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.
Telearbeit
- Begriffsbestimmung der Telearbeit
- Welche Beschäftigungsformen tauchen bei der Telearbeit auf?
- Chancen und Risiken im Überblick
- Abgrenzung zur mobilen Telearbeit
Individualrechtliche Fragen rund um die Telearbeit
- Der rechtliche Status des Telearbeitnehmers
- Sicherung einer Rückkehroption
- Wie kann man Telearbeitsplätze überhaupt kontrollieren?
- Haftungsrechtliche Probleme
- Gewährleistung des Datenschutzes und der Privatsphäre
- Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen
- Kostentragung des Telearbeitsplatzes
Einflussnahme des Betriebsrats vor der Einführung von Telearbeit
- Informationsrechte des Betriebsrats
- Informationsgewinnung durch den Wirtschaftsausschuss
- Mitbestimmungspflicht bei der Einführung von Telearbeit?
- Ausschreibung der Telearbeitsplätze sichern
- Mitbestimmen bei Auswahlrichtlinien und Betriebsänderungen
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei eingeführter Telearbeit
- Zugangsrecht zu Telearbeitsplätzen
- Verbesserung der Arbeitszeit, des Gesundheitsschutzes und Co.
- Mitbestimmung und Verweigerung bei Versetzung und Kündigung
- Gebrauchmachen vom Initiativrecht
Grundlagen einer Betriebsvereinbarung bezüglich der Telearbeit
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können (vgl. BAG v. 15.02.1995 – 7 AZR 670/94).
Individuelle Durchführung
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