Wirtschaftsausschuss Teil 1
Seminar für grundlegendes Wissen für den Wirtschaftsausschuss
Erlernen Sie die rechtlichen Grundlagen der Instrumente zur Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage Ihres Unternehmens (§ 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG) und der Vorbereitung und Abhaltung der regelmäßigen Sitzungen (§ 105 Abs. 5 BetrVG). Erhalten Sie zusätzlich einen Überblick über die Ziele des Wirtschaftsausschusses und die Beschaffung von relevanten und wichtigen Informationen. Behandeln Sie mit unserem Experten die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, um sich auf die Kennzahlen der wirtschaftlichen und finanziellen Lage vorbereiten zu können.
Also der perfekte Einstieg für den Beginn in eine erfolgreiche Arbeit im Wirtschaftsausschuss.
Seminar-Inhalte: Wirtschaftsausschuss Teil 1
Der Wirtschaftsausschuss als Interessenvertretung der Arbeitnehmer
- Ziele des Wirtschaftsausschusses
- Rechtsgrundlagen
- Informationsanspruch des Wirtschaftsausschusses
Informationsquellen des Wirtschaftsausschusses
- Wichtige betriebswirtschaftliche Informationsquellen
- Betriebliches Rechnungswesen
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Wirtschaftsausschussarbeit
Die wichtigsten Instrumente zur Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage eines Unternehmens (§ 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG)
- Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Die Betriebsergebnisrechnung und die Finanzplanung
- Zielsetzung und Arbeitsweise dieser Instrumente
- Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Begriffe
Vorbereitung der Wirtschaftsausschusssitzung, auf der nach § 105 Abs. 5 BetrVG der Jahresabschluss erläutert werden muss
- Termin
- Unterlagen
- Tagesordnung
Analyse einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
- Mit Großaufbereitungen und Proportionalwerten
- Mit Kennzahlen: Eigenkapitalrendite (ROE)
- Gesamtkapitalrendite (ROT)
- Cashflow-Quote, Eigenkapitalsquote und Anlagedeckungsgrad
Entwicklung einer Fragetechnik für die Verbesserung der Wirtschaftsausschusssitzung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar Wirtschaftsausschuss Teil 1 Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind.
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV am Wirtschaftsausschuss ist es für die Tätigkeit der SBV erforderlich, dass Schwerbehindertenvertreter Grundkenntnisse über den Jahresabschluss, über das betriebliche Rechnungswesen und über die Bilanzpolitik verfügen sowie Struktur und Kompetenzen des Wirtschaftsausschusses kennen. Das Seminar Wirtschaftsausschuss Teil 1 ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
Seminar für grundlegendes Wissen für den Wirtschaftsausschuss
Erlernen Sie die rechtlichen Grundlagen der Instrumente zur Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage Ihres Unternehmens (§ 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG) und der Vorbereitung und Abhaltung der regelmäßigen Sitzungen (§ 105 Abs. 5 BetrVG). Erhalten Sie zusätzlich einen Überblick über die Ziele des Wirtschaftsausschusses und die Beschaffung von relevanten und wichtigen Informationen. Behandeln Sie mit unserem Experten die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, um sich auf die Kennzahlen der wirtschaftlichen und finanziellen Lage vorbereiten zu können.
Also der perfekte Einstieg für den Beginn in eine erfolgreiche Arbeit im Wirtschaftsausschuss.
Seminar-Inhalte: Wirtschaftsausschuss Teil 1
Der Wirtschaftsausschuss als Interessenvertretung der Arbeitnehmer
- Ziele des Wirtschaftsausschusses
- Rechtsgrundlagen
- Informationsanspruch des Wirtschaftsausschusses
Informationsquellen des Wirtschaftsausschusses
- Wichtige betriebswirtschaftliche Informationsquellen
- Betriebliches Rechnungswesen
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Wirtschaftsausschussarbeit
Die wichtigsten Instrumente zur Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage eines Unternehmens (§ 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG)
- Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Die Betriebsergebnisrechnung und die Finanzplanung
- Zielsetzung und Arbeitsweise dieser Instrumente
- Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Begriffe
Vorbereitung der Wirtschaftsausschusssitzung, auf der nach § 105 Abs. 5 BetrVG der Jahresabschluss erläutert werden muss
- Termin
- Unterlagen
- Tagesordnung
Analyse einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
- Mit Großaufbereitungen und Proportionalwerten
- Mit Kennzahlen: Eigenkapitalrendite (ROE)
- Gesamtkapitalrendite (ROT)
- Cashflow-Quote, Eigenkapitalsquote und Anlagedeckungsgrad
Entwicklung einer Fragetechnik für die Verbesserung der Wirtschaftsausschusssitzung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar Wirtschaftsausschuss Teil 1 Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind.
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV am Wirtschaftsausschuss ist es für die Tätigkeit der SBV erforderlich, dass Schwerbehindertenvertreter Grundkenntnisse über den Jahresabschluss, über das betriebliche Rechnungswesen und über die Bilanzpolitik verfügen sowie Struktur und Kompetenzen des Wirtschaftsausschusses kennen. Das Seminar Wirtschaftsausschuss Teil 1 ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1390,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1390,- €
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1390,- €