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Präsenzseminar · Wirtschaftsausschuss

Wirtschaftsausschuss kompakt

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin03.11.2026
  • SeminarortWiesbaden
  • PlatzstatusPlätze verfügbar

Über das Seminar

Dieses Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die bereits die Teile 1-3 der Schulungsreihe besucht haben und ihr Wissen auffrischen möchten. Die vermittelten Inhalte sind für die Erfüllung der Aufgaben im Wirtschaftsausschuss unerlässlich und daher gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Vertiefung der wirtschaftlichen Mitbestimmung

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss
  • Strategische Planung für eine effektive Ausschussarbeit
  • Erwartungen von Betriebsrat und Unternehmensleitung an den Wirtschaftsausschuss

Analyse wirtschaftlicher Kennzahlen

  • Wirtschaftliche Angelegenheiten und die Auskunftspflicht des Arbeitgebers
  • Informationsbeschaffung zur wirtschaftlichen Lage durch gezielte Fragetechniken
  • Frühzeitiges Erkennen und Handeln bei betrieblichen Veränderungen

Jahresabschluss und Unternehmensplanung

  • Grundlagen der strategischen und operativen Unternehmensplanung
  • Der Jahresabschluss als Indikator für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • Auswirkungen der Unternehmensplanung auf den Betriebsrat und notwendige Maßnahmen

Informationsgewinnung aus dem Controlling

  • Analyse der Berichterstattung des Controllers
  • Bewertung der Rentabilität von Produkten und Dienstleistungen
  • Nutzung betrieblicher Steuerungsfaktoren für die Gremienarbeit

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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