Wirtschaftliches Grundwissen für den Betriebsrat
Seminar-Inhalte: Wirtschaftliches Grundwissen für den Betriebsrat
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Wirtschaftliche Fragen als Basis der Betriebsratsarbeit
- Die Rechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Der Wirtschaftsausschuss als Informationsquelle des Betriebsrats
Aufbau und Steuerung von Unternehmen und Betrieb
- Von der GmbH bis zur AG – Rechtsformen und ihre Besonderheiten
- Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebs, betriebliche Steuerungsbereiche
- Zielsetzung, Planung, Organisation und Kontrolle des Steuerungsprozesses
- Fusion und Betriebsspaltung
Das betriebliche Rechnungswesen
- Aufbau des betrieblichen Rechnungswesens
- Internes Rechnungswesen: Organisation und Kontrolle
- Externes Rechnungswesen: Überblick über die Kernbereiche
Der Geschäftsbericht als wesentliche Informationsquelle
- Grundlagen der Erstellung von Geschäftsberichten (Bilanzrichtliniengesetz, Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV), Anhang und Lagebericht)
- Erläuterung des Geschäftsberichts (Bilanz, GuV, Analyse des Anhangs)
- Das »Lesen« des Geschäftsberichts (Beurteilung des Erfolgs, der Vermögenssituation, der Finanzierung und der Investitionstätigkeit)
- Übersicht über Methoden der systematischen Jahresabschlussanalyse
Personalplanung im Betrieb
- Beschäftigungssicherung
- Mitwirkungsrechte des Betriebsrats nach §§ 92 und 92a BetrVG
Früherkennung von Insolvenzen
- Handlungsstrategien des Betriebsrats u. a. mit §§ 97 Abs. 2 und 111 ff. BetrVG
- Zusammenarbeit des Betriebsrats mit dem Wirtschaftsausschuss
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Wirtschaftliches Grundwissen für den Betriebsrat vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Wirtschaftliches Grundwissen für den Betriebsrat ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Wirtschaftliches Grundwissen für den Betriebsrat
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Wirtschaftliche Fragen als Basis der Betriebsratsarbeit
- Die Rechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Der Wirtschaftsausschuss als Informationsquelle des Betriebsrats
Aufbau und Steuerung von Unternehmen und Betrieb
- Von der GmbH bis zur AG – Rechtsformen und ihre Besonderheiten
- Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebs, betriebliche Steuerungsbereiche
- Zielsetzung, Planung, Organisation und Kontrolle des Steuerungsprozesses
- Fusion und Betriebsspaltung
Das betriebliche Rechnungswesen
- Aufbau des betrieblichen Rechnungswesens
- Internes Rechnungswesen: Organisation und Kontrolle
- Externes Rechnungswesen: Überblick über die Kernbereiche
Der Geschäftsbericht als wesentliche Informationsquelle
- Grundlagen der Erstellung von Geschäftsberichten (Bilanzrichtliniengesetz, Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV), Anhang und Lagebericht)
- Erläuterung des Geschäftsberichts (Bilanz, GuV, Analyse des Anhangs)
- Das »Lesen« des Geschäftsberichts (Beurteilung des Erfolgs, der Vermögenssituation, der Finanzierung und der Investitionstätigkeit)
- Übersicht über Methoden der systematischen Jahresabschlussanalyse
Personalplanung im Betrieb
- Beschäftigungssicherung
- Mitwirkungsrechte des Betriebsrats nach §§ 92 und 92a BetrVG
Früherkennung von Insolvenzen
- Handlungsstrategien des Betriebsrats u. a. mit §§ 97 Abs. 2 und 111 ff. BetrVG
- Zusammenarbeit des Betriebsrats mit dem Wirtschaftsausschuss
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Die im Seminar Wirtschaftliches Grundwissen für den Betriebsrat vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Wirtschaftliches Grundwissen für den Betriebsrat ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:2.5 Tage
Formulare
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Dauer:2.5 Tage
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