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Präsenzseminar · Schwerbehindertenvertretung

Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

  • Dauer2 Tage

Über das Seminar

Seminar für die Wahl der SBV: Anfechtungsgründe vermeiden und Expertenwissen nutzen

Bei diesem Seminar werden Sie optimal auf die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung vorbereitet. Wichtig zur Vermeidung von Anfechtungsgründen und rechtssicheren Durchführung der Wahl. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Pflichten des Wahlvorstandes und zeigen Ihnen die Formen der Wahlverfahren.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Zusammenfassung von mehreren Betrieben zur Wahl

  • Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Wahlzeitpunkt

Wahlverfahren

  • Überblick über das förmliche und vereinfachte Wahlverfahren
  • Einsetzung des Wahlvorstands
  • Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Aufgaben und Pflichten des Wahlvorstands

  • Führung der Geschäfte des Wahlvorstands
  • Erstellung und Aushang der Wählerliste
  • Fristenberechnung
  • Erlass des Wahlausschreibens
  • Prüfung der Wahlvorschläge
  • Bekanntgabe der Wahlbewerber

Die Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren

  • Einberufung und Leitung der Wahlversammlung
  • Wahlgrundsätze; Mehrheitswahl/Persönlichkeitswahl
  • Kandidatenvorschläge
  • Anfertigung der Stimmzettel
  • Die Stimmauszählung
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  • Rechtsstellung des Wahlvorstands
  • Schutz des Wahlvorstands, der Wahlbewerber und der Wahlinitiatoren
  • Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers
  • Kosten der Wahl
  • Sachaufwand und Schulungsanspruch
  • Arbeitsfreistellung, Lohnfortzahlung

Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

  • Frist und Berechtigung zur Anfechtung
  • Gerichtliche Prüfung

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Individuelle Durchführung

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