Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
Effiziente Betriebsratswahlen in kleinen Unternehmen meistern
Das Seminar "Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe" bietet praxisorientiertes Wissen zur Durchführung von Betriebsratswahlen in kleineren Betrieben. Es behandelt die Anwendungsvoraussetzungen des vereinfachten Wahlverfahrens, die Unterscheidung zwischen ein- und zweistufigen Verfahren sowie die Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands. Teilnehmende lernen zudem die Erstellung der Wählerliste, die Durchführung der Wahlversammlung und die korrekte Stimmauszählung. Dieses Seminar vermittelt unverzichtbare Kenntnisse für eine rechtssichere und effiziente Wahlorganisation in kleinen Unternehmen.
Seminarinhalte
Vereinfachtes Wahlverfahren
- Welche Betriebsgröße findet Anwendung?
- Unterscheidung des 1 stufigen zum 2 stufigen Wahlverfahrens
Wer setzt den Wahlvorstand ein?
- Verpflichtung des bestehenden Betriebsrates nach BetrVG
- Rolle des Gesamtbetriebsrates
- Das Recht der Belegschaft in einem betriebsratslosen Betrieb den Wahlvorstand auf einer Betriebsversammlung zu wählen
- Amtszeitende des bestehenden Betriebsrats
- Zeitpunkt der Neuwahl, Wahlschutz für die Bewerber, Kosten der Wahl
- Anfechtung oder Unwirksamkeit der Wahl
Zusammensetzung des Wahlvorstandes
- Wer kann berufen werden?
- Status nach § 5 BetrVG
- Betriebszugehörigkeit
- Mindestalter
- Aufgaben, Befreiung von der Arbeit
- Besonderer Kündigungsschutz § 15 Kündigungsschutzgesetz, Haftung
Absolutes Neutralitätsgebot des Wahlvorstandes
Ab wann ist der Betriebsrat amtsausführungsbefugt?
Erste Sitzung des Wahlvorstands
- Erstellen der Wählerliste
- Wie viele Betriebsräte können gewählt werden?
- Verteilung der Mindestsitze
Wer kann kandidieren?
- Erstellen der Wahlausschreibung
- Aushang Wählerliste
Die Wahlversammlung
- Kandidatenvorschläge
- Anfertigung Stimmzettel
- Wann und wie wird gewählt?
- Stimmauszählung
- Einladung des Wahlvorstandes zur konstituierenden Betriebsratssitzung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Effiziente Betriebsratswahlen in kleinen Unternehmen meistern
Das Seminar "Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe" bietet praxisorientiertes Wissen zur Durchführung von Betriebsratswahlen in kleineren Betrieben. Es behandelt die Anwendungsvoraussetzungen des vereinfachten Wahlverfahrens, die Unterscheidung zwischen ein- und zweistufigen Verfahren sowie die Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands. Teilnehmende lernen zudem die Erstellung der Wählerliste, die Durchführung der Wahlversammlung und die korrekte Stimmauszählung. Dieses Seminar vermittelt unverzichtbare Kenntnisse für eine rechtssichere und effiziente Wahlorganisation in kleinen Unternehmen.
Seminarinhalte
Vereinfachtes Wahlverfahren
- Welche Betriebsgröße findet Anwendung?
- Unterscheidung des 1 stufigen zum 2 stufigen Wahlverfahrens
Wer setzt den Wahlvorstand ein?
- Verpflichtung des bestehenden Betriebsrates nach BetrVG
- Rolle des Gesamtbetriebsrates
- Das Recht der Belegschaft in einem betriebsratslosen Betrieb den Wahlvorstand auf einer Betriebsversammlung zu wählen
- Amtszeitende des bestehenden Betriebsrats
- Zeitpunkt der Neuwahl, Wahlschutz für die Bewerber, Kosten der Wahl
- Anfechtung oder Unwirksamkeit der Wahl
Zusammensetzung des Wahlvorstandes
- Wer kann berufen werden?
- Status nach § 5 BetrVG
- Betriebszugehörigkeit
- Mindestalter
- Aufgaben, Befreiung von der Arbeit
- Besonderer Kündigungsschutz § 15 Kündigungsschutzgesetz, Haftung
Absolutes Neutralitätsgebot des Wahlvorstandes
Ab wann ist der Betriebsrat amtsausführungsbefugt?
Erste Sitzung des Wahlvorstands
- Erstellen der Wählerliste
- Wie viele Betriebsräte können gewählt werden?
- Verteilung der Mindestsitze
Wer kann kandidieren?
- Erstellen der Wahlausschreibung
- Aushang Wählerliste
Die Wahlversammlung
- Kandidatenvorschläge
- Anfertigung Stimmzettel
- Wann und wie wird gewählt?
- Stimmauszählung
- Einladung des Wahlvorstandes zur konstituierenden Betriebsratssitzung
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:1.5 Tage
Formulare
Seminarfakten
Dauer:1.5 Tage
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
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Tagungspauschalen
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