Tabu-Thema psychische Erkrankungen

Seminar-Inhalte: Tabu-Thema psychische Erkrankungen
Krankheitsbilder und deren Auswirkungen
- Die häufigsten psychischen Erkrankungen: Depression, manisch-depressive Störungen, Psychosen
- Von der Norm abweichende Persönlichkeitsbilder: Angststörungen und Phobien, Zwänge, Paranoia, narzisstische Auffälligkeiten
Mögliche Ursachen einer Erkrankung
- Erkrankung aufgrund von Erbanlagen, sozialem Umfeld oder biologischen Faktoren
- Belastungen wie Stress, Burnout und Mobbing als Auslöser für psychische Störungen
Kenntnisnahme psychischer Erkrankungen
- Unterscheidung von Krankheit und Verhaltensauffälligkeit: Wann gilt ein Mensch als psychisch krank
- Alarmzeichen richtig deuten: Erkennbare Verhaltensmuster und typische psychische oder körperliche Symptome
Überblick über Therapiemöglichkeiten und Behandlungsformen
Echte Hilfestellung durch die SBV für psychisch kranke Kollegen
- Reaktionsmöglichkeiten: Offen auf Betroffene zugehen und angemessen (re)agieren
- Krisenmanagement und Notfallplan für die SBV
Unterstützungsmöglichkeiten bei psychischen Erkrankungen
- Innerbetriebliche Hilfe durch Betriebsrat, Betriebsarzt, Supervision
- Außerbetriebliche Unterstützung durch Psychologen, Beratungsstellen, Krankenkassen, Selbsthilfegruppen
Bundesweit als Inhouse- oder Online-Seminar
Für dieses Seminar vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Inhouse- oder Online-Seminar Termin, Sie erreichen uns telefonisch unter 05621 73936 oder per Email an seminar@institut-gem.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Tabu-Thema psychische Erkrankungen vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar Tabu-Thema psychische Erkrankungen ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage