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Präsenzseminar · Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Tabu-Thema psychische Erkrankungen

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Psychische Erkrankungen erkennen und angemessen handeln

Psychische Erkrankungen sind in der Arbeitswelt ein oft tabuisiertes Thema, das jedoch erhebliche Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Gesundheit der Mitarbeiter haben kann. Das Seminar "Tabu-Thema psychische Erkrankungen" bietet Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen fundiertes Wissen, um psychische Erkrankungen zu erkennen, ihre Ursachen zu verstehen und betroffene Kollegen kompetent zu unterstützen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Krankheitsbilder und deren Auswirkungen

  • Die häufigsten psychischen Erkrankungen: Depression, manisch-depressive Störungen, Psychosen
  • Von der Norm abweichende Persönlichkeitsbilder: Angststörungen und Phobien, Zwänge, Paranoia, narzisstische Auffälligkeiten

Mögliche Ursachen einer Erkrankung

  • Erkrankung aufgrund von Erbanlagen, sozialem Umfeld oder biologischen Faktoren
  • Belastungen wie Stress, Burnout und Mobbing als Auslöser für psychische Störungen

Kenntnisnahme psychischer Erkrankungen

  • Unterscheidung von Krankheit und Verhaltensauffälligkeit: Wann gilt ein Mensch als psychisch krank
  • Alarmzeichen richtig deuten: Erkennbare Verhaltensmuster und typische psychische oder körperliche Symptome

Überblick über Therapiemöglichkeiten und Behandlungsformen

Echte Hilfestellung durch die SBV für psychisch kranke Kollegen

  • Reaktionsmöglichkeiten: Offen auf Betroffene zugehen und angemessen (re)agieren
  • Krisenmanagement und Notfallplan für die SBV

Unterstützungsmöglichkeiten bei psychischen Erkrankungen

  • Innerbetriebliche Hilfe durch Betriebsrat, Betriebsarzt, Supervision
  • Außerbetriebliche Unterstützung durch Psychologen, Beratungsstellen, Krankenkassen, Selbsthilfegruppen

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83).

SBV

Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.

Individuelle Durchführung

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