Sozialplan und Interessenausgleich
Umstrukturierungen erfolgreich begleiten: Ihre Rolle als Betriebsrat bei Interessenausgleich und Sozialplan
In Zeiten betrieblicher Veränderungen ist es für Betriebsräte entscheidend, die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen. Unser Seminar vermittelt Ihnen praxisnah, wie Sie bei Betriebsänderungen aktiv mitwirken, einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan aufstellen. Sie lernen, typische Fälle wie Personalabbau oder Betriebsschließungen zu erkennen und adäquat zu handeln. Zudem erfahren Sie, wie Sie Einigungsstellen effektiv nutzen und die Anzeigepflichten des Arbeitgebers gemäß § 17 KSchG überwachen. Dieses Wissen befähigt Sie, die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen kompetent zu vertreten und soziale Härten abzufedern.
Seminarinhalte
Regelung der Umstrukturierung von Unternehmen
- Die rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats
- Der Betriebsrat in Bezug auf Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Wann liegt eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) beim „bloßen Personalabbau“ vor?
Sozialplan (§ 112 Abs. 4 u. 5, § 112 a BetrVG)
- Voraussetzungen für einen Sozialplan
- Aufstellung eines Mustersozialplanes
Interessenausgleich
- Inhalt und Zweck des Interessenausgleichs
- Gemeinsame Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan?
- Verfahren und Herbeiführung eines Interessenausgleichs
- Rechte des Betriebsrats bei Streitigkeiten über das Vorliegen einer Voraussetzung eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)
Anzeigepflicht des Arbeitgebers bei Entlassungen gemäß § 17 KSchG
Typische Fälle von Betriebsänderungen
- Personalabbau
- Stilllegung eines Betriebs oder Betriebsteils
- Zusammenlegung und Spaltung von Betrieben
- Änderung der Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
Sozialplan und die Einigungsstelle
- Verfahren über einen Sozialplan
- Auswahl von Einigungsstellen und Mitgliedern
- Kosten
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung
- Beachtung sozialversicherungsrechtlicher Probleme
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Nachteilsausgleich
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Umstrukturierungen erfolgreich begleiten: Ihre Rolle als Betriebsrat bei Interessenausgleich und Sozialplan
In Zeiten betrieblicher Veränderungen ist es für Betriebsräte entscheidend, die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen. Unser Seminar vermittelt Ihnen praxisnah, wie Sie bei Betriebsänderungen aktiv mitwirken, einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan aufstellen. Sie lernen, typische Fälle wie Personalabbau oder Betriebsschließungen zu erkennen und adäquat zu handeln. Zudem erfahren Sie, wie Sie Einigungsstellen effektiv nutzen und die Anzeigepflichten des Arbeitgebers gemäß § 17 KSchG überwachen. Dieses Wissen befähigt Sie, die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen kompetent zu vertreten und soziale Härten abzufedern.
Seminarinhalte
Regelung der Umstrukturierung von Unternehmen
- Die rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats
- Der Betriebsrat in Bezug auf Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Wann liegt eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) beim „bloßen Personalabbau“ vor?
Sozialplan (§ 112 Abs. 4 u. 5, § 112 a BetrVG)
- Voraussetzungen für einen Sozialplan
- Aufstellung eines Mustersozialplanes
Interessenausgleich
- Inhalt und Zweck des Interessenausgleichs
- Gemeinsame Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan?
- Verfahren und Herbeiführung eines Interessenausgleichs
- Rechte des Betriebsrats bei Streitigkeiten über das Vorliegen einer Voraussetzung eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)
Anzeigepflicht des Arbeitgebers bei Entlassungen gemäß § 17 KSchG
Typische Fälle von Betriebsänderungen
- Personalabbau
- Stilllegung eines Betriebs oder Betriebsteils
- Zusammenlegung und Spaltung von Betrieben
- Änderung der Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
Sozialplan und die Einigungsstelle
- Verfahren über einen Sozialplan
- Auswahl von Einigungsstellen und Mitgliedern
- Kosten
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung
- Beachtung sozialversicherungsrechtlicher Probleme
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Nachteilsausgleich
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
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Dauer:3.5 Tage
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