Seminar Sozialplan und Interessenausgleich - Institut GEM
Logo
  • Seminare
    • Themenbereiche
      Neu im Betriebsrat?
    • Grundlagen-Seminare
    • Arbeitsrecht
    • Betriebsverfassungsrecht
    • Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Datenschutz und Digitalisierung
    • Kommunikation und Gesprächsführung
    • Betriebsratsbüro
    • Spezialseminare
    • Funktionen im Betriebsrat
      Betriebsrat
    • Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
    • Ersatzmitglieder
    • Schwerbehindertenvertretung
    • Jugend- und Auszubildendenvertretung
    • Protokoll- und Schriftführer
    • Gesamt- und Konzernbetriebsrat
    • Wahlvorstand
    • Wirtschaftsausschuss
    • Übersicht und Seminarsuche
  • Betriebsräte Forum
  • Inhouse
  • BR-Wahl
  • Standorte
  • Service
  • Über uns
  1. Seminare
  2. Sozialplan und Interessenausgleich

Sozialplan und Interessenausgleich

Inhalte
Termine
Termine
Themenplan (PDF)

Umstrukturierungen erfolgreich begleiten: Ihre Rolle als Betriebsrat bei Interessenausgleich und Sozialplan

In Zeiten betrieblicher Veränderungen ist es für Betriebsräte entscheidend, die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen. Unser Seminar vermittelt Ihnen praxisnah, wie Sie bei Betriebsänderungen aktiv mitwirken, einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan aufstellen. Sie lernen, typische Fälle wie Personalabbau oder Betriebsschließungen zu erkennen und adäquat zu handeln. Zudem erfahren Sie, wie Sie Einigungsstellen effektiv nutzen und die Anzeigepflichten des Arbeitgebers gemäß § 17 KSchG überwachen. Dieses Wissen befähigt Sie, die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen kompetent zu vertreten und soziale Härten abzufedern.

Seminarinhalte

Regelung der Umstrukturierung von Unternehmen

  • Die rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats
  • Der Betriebsrat in Bezug auf Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Wann liegt eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) beim „bloßen Personalabbau“ vor?

Sozialplan (§ 112 Abs. 4 u. 5, § 112 a BetrVG)

  • Voraussetzungen für einen Sozialplan
  • Aufstellung eines Mustersozialplanes

Interessenausgleich

  • Inhalt und Zweck des Interessenausgleichs
  • Gemeinsame Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan?
  • Verfahren und Herbeiführung eines Interessenausgleichs
  • Rechte des Betriebsrats bei Streitigkeiten über das Vorliegen einer Voraussetzung eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)

Anzeigepflicht des Arbeitgebers bei Entlassungen gemäß § 17 KSchG

Typische Fälle von Betriebsänderungen

  • Personalabbau
  • Stilllegung eines Betriebs oder Betriebsteils
  • Zusammenlegung und Spaltung von Betrieben
  • Änderung der Betriebsanlagen
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden

Sozialplan und die Einigungsstelle

  • Verfahren über einen Sozialplan
  • Auswahl von Einigungsstellen und Mitgliedern
  • Kosten
  • Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung
  • Beachtung sozialversicherungsrechtlicher Probleme
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Nachteilsausgleich

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Umstrukturierungen erfolgreich begleiten: Ihre Rolle als Betriebsrat bei Interessenausgleich und Sozialplan

In Zeiten betrieblicher Veränderungen ist es für Betriebsräte entscheidend, die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen. Unser Seminar vermittelt Ihnen praxisnah, wie Sie bei Betriebsänderungen aktiv mitwirken, einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan aufstellen. Sie lernen, typische Fälle wie Personalabbau oder Betriebsschließungen zu erkennen und adäquat zu handeln. Zudem erfahren Sie, wie Sie Einigungsstellen effektiv nutzen und die Anzeigepflichten des Arbeitgebers gemäß § 17 KSchG überwachen. Dieses Wissen befähigt Sie, die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen kompetent zu vertreten und soziale Härten abzufedern.

Seminarinhalte

Regelung der Umstrukturierung von Unternehmen

  • Die rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats
  • Der Betriebsrat in Bezug auf Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Wann liegt eine Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) beim „bloßen Personalabbau“ vor?

Sozialplan (§ 112 Abs. 4 u. 5, § 112 a BetrVG)

  • Voraussetzungen für einen Sozialplan
  • Aufstellung eines Mustersozialplanes

Interessenausgleich

  • Inhalt und Zweck des Interessenausgleichs
  • Gemeinsame Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan?
  • Verfahren und Herbeiführung eines Interessenausgleichs
  • Rechte des Betriebsrats bei Streitigkeiten über das Vorliegen einer Voraussetzung eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)

Anzeigepflicht des Arbeitgebers bei Entlassungen gemäß § 17 KSchG

Typische Fälle von Betriebsänderungen

  • Personalabbau
  • Stilllegung eines Betriebs oder Betriebsteils
  • Zusammenlegung und Spaltung von Betrieben
  • Änderung der Betriebsanlagen
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden

Sozialplan und die Einigungsstelle

  • Verfahren über einen Sozialplan
  • Auswahl von Einigungsstellen und Mitgliedern
  • Kosten
  • Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung
  • Beachtung sozialversicherungsrechtlicher Probleme
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Nachteilsausgleich

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:1690,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt

Jetzt Termin auswählen

Formulare

Kostenübernahmeerklärung Seminaranmeldung

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:1690,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt

Jetzt Termin auswählen

Formulare

Kostenübernahmeerklärung Seminaranmeldung

Inhouse-Seminar Anfragen

Für dieses Seminar stehen aktuell keine Termine zur Verfügung, gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Inhouse-Seminar Termin. Sie erreichen uns telefonisch unter 05621 73936 oder per Email an seminar@institut-gem.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:1690,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt

Formulare

Kostenübernahmeerklärung Seminaranmeldung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Ihre Suchergebnisse
Kontakt
Institut GEM
Fuchsrain 18
34537 Bad Wildungen

05621 73936
05621 73964

info@institut-gem.de
Service
  • Seminarübersicht
  • Jahreskalender 2025
  • Schulungsanspruch
  • Musterschreiben und Formulare
  • Newsletter
  • Kontakt
Bleiben Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufendem

© 1992 - 2025 Institut GEM. Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr.

AGB | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Zustimmung verwalten | Impressum
Jetzt Ihr passendes Seminar finden
Vorgemerkte Inhalte
Sie haben noch nichts auf die Merkliste gesetzt!
Verwalten Sie Ihre Privatsphäre
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Notwendig Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Präferenz
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten
  • Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}