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Präsenzseminar

Personalabbau – Kurzarbeit – Stundenreduzierung

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin03.11.2026
  • SeminarortWiesbaden

Über das Seminar

Umfassende Schulung für Betriebsräte: Personalabbau, Kurzarbeit und Stundenreduzierung erfolgreich meistern

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit stehen Unternehmen und ihre Betriebsräte vor der Herausforderung, Maßnahmen wie Personalabbau, Kurzarbeit und Stundenreduzierung verantwortungsvoll umzusetzen. Das Seminar "Personalabbau – Kurzarbeit – Stundenreduzierung" bietet Betriebsräten das notwendige Fachwissen, um diese Prozesse rechtssicher und mitarbeiterorientiert zu gestalten. Die Teilnehmer erhalten praxisnahe Einblicke in Themen wie Abfindungsregelungen, betriebsbedingte Kündigungen, Sozialauswahlkriterien und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Zudem werden die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld gemäß §§ 95 ff. SGB III sowie die Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplan ausführlich behandelt. Dieses Seminar befähigt Betriebsräte, ihre Aufgaben kompetent wahrzunehmen und die Interessen der Belegschaft effektiv zu vertreten.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Alles über Abfindung

  • Abfindungen bei Aufhebungsverträgen und Sozialplänen
  • Höhe und Sperrzeit

Rechte des Betriebsrats

  • Unterrichtung, Beratung, Mitbestimmung
  • Konsequenzen bei Missachtung, Unterlassungsanspruch
  • Anspruch auf Berater und Sachverständige

Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigung

  • Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen
  • Möglichkeiten des Arbeitnehmers
  • Mitbestimmung des Betriebsrats § 102 BetrVG

Wie funktioniert Sozialauswahl?

  • Kriterien für Sozialauswahl
  • Feststellung und Gewichtung der Sozialdaten
  • Regelung Leistungsträger
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Sozialauswahl

Personalabbau mittels Aufhebungsverträgen

  • Chancen und Risiken
  • Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
  • Widerruf, Rücktritt, Anfechtung Aufhebungsvertrag

Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan

  • Welche Formen der Betriebsänderung gibt es?
  • Inhalt eines Interessenausgleichs
  • Inhalt, Zweck und Wirkung eines Sozialplans
  • Verzicht auf Abfindung zugunsten von Transfermaßnahmen

Schleichende Betriebsänderung

Anspruchsvoraussetzungen Kurzarbeitergeld §§ 95 ff. SGB III

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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