Personalabbau – Kurzarbeit – Stundenreduzierung
Seminar-Inhalte: Personalabbau – Kurzarbeit – Stundenreduzierung
Alles über Abfindung
- Abfindungen bei Aufhebungsverträgen und Sozialplänen
- Höhe und Sperrzeit
Rechte des Betriebsrats
- Unterrichtung, Beratung, Mitbestimmung
- Konsequenzen bei Missachtung, Unterlassungsanspruch
- Anspruch auf Berater und Sachverständige
Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigung
- Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen
- Möglichkeiten des Arbeitnehmers
- Mitbestimmung des Betriebsrats § 102 BetrVG
Wie funktioniert Sozialauswahl?
- Kriterien für Sozialauswahl
- Feststellung und Gewichtung der Sozialdaten
- Regelung Leistungsträger
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Sozialauswahl
Personalabbau mittels Aufhebungsverträgen
- Chancen und Risiken
- Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
- Widerruf, Rücktritt, Anfechtung Aufhebungsvertrag
Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Welche Formen der Betriebsänderung gibt es?
- Inhalt eines Interessenausgleichs
- Inhalt, Zweck und Wirkung eines Sozialplans
- Verzicht auf Abfindung zugunsten von Transfermaßnahmen
Schleichende Betriebsänderung
Anspruchsvoraussetzungen Kurzarbeitergeld §§ 95 ff. SGB III
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Personalabbau – Kurzarbeit – Stundenreduzierung vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Personalabbau – Kurzarbeit – Stundenreduzierung ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Personalabbau – Kurzarbeit – Stundenreduzierung
Alles über Abfindung
- Abfindungen bei Aufhebungsverträgen und Sozialplänen
- Höhe und Sperrzeit
Rechte des Betriebsrats
- Unterrichtung, Beratung, Mitbestimmung
- Konsequenzen bei Missachtung, Unterlassungsanspruch
- Anspruch auf Berater und Sachverständige
Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigung
- Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen
- Möglichkeiten des Arbeitnehmers
- Mitbestimmung des Betriebsrats § 102 BetrVG
Wie funktioniert Sozialauswahl?
- Kriterien für Sozialauswahl
- Feststellung und Gewichtung der Sozialdaten
- Regelung Leistungsträger
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Sozialauswahl
Personalabbau mittels Aufhebungsverträgen
- Chancen und Risiken
- Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
- Widerruf, Rücktritt, Anfechtung Aufhebungsvertrag
Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Welche Formen der Betriebsänderung gibt es?
- Inhalt eines Interessenausgleichs
- Inhalt, Zweck und Wirkung eines Sozialplans
- Verzicht auf Abfindung zugunsten von Transfermaßnahmen
Schleichende Betriebsänderung
Anspruchsvoraussetzungen Kurzarbeitergeld §§ 95 ff. SGB III
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Die im Seminar Personalabbau – Kurzarbeit – Stundenreduzierung vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Personalabbau – Kurzarbeit – Stundenreduzierung ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1390,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1390,- €
Formulare
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