Mythos der Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats
Seminar-Inhalte: Mythos der Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats
Die Haftung des Betriebsrats
- Spagat zwischen Interessenvertretung und Geschäftsinteressen
- Rechtsfähigkeit des Betriebsrats
- Geschäftsfähigkeit des Betriebsrats
- Deliktsfähigkeit des Betriebsrats
Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
- Begriffsbestimmung Geheimhaltungspflicht
- Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis
- Welche Informationen dürfen der Belegschaft mitgeteilt werden?
- Wie sollte der Austausch mit anderen Gremien stattfinden?
- Geheimhaltungspflichten im Personal- und Betriebsausschuss
- Verfahrensmöglichkeiten bei Gerüchten
Typische Haftungsfallen für Betriebsräte
- Verletzung der Geheimhaltungspflichten
- Falsche Rechtsauskunft und Beratung
- Verursachung von Kosten
- Pflichtwidrige Ausübung von Beteiligungsrechten
- Weitergabe von persönlichen Mitarbeiterdaten
- Verletzung der Neutralitäts- und Friedenspflicht
Sanktionsmöglichkeiten gegen das gesamte Gremium oder einzelne Betriebsratsmitglieder
- Unterlassungsansprüche
- Ausschluss aus dem Betriebsrat
- Auflösung des Betriebsrats
- Fristlose Kündigung und Schadensersatz
- Als Betriebsrat mit einem Bein im Gefängnis?
Arbeitnehmerhaftung
- Innerbetrieblicher Schadensausgleich
- Wann haften Arbeitnehmer und in welchem Umfang?
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Mythos der Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Mythos der Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Mythos der Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats
Die Haftung des Betriebsrats
- Spagat zwischen Interessenvertretung und Geschäftsinteressen
- Rechtsfähigkeit des Betriebsrats
- Geschäftsfähigkeit des Betriebsrats
- Deliktsfähigkeit des Betriebsrats
Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
- Begriffsbestimmung Geheimhaltungspflicht
- Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis
- Welche Informationen dürfen der Belegschaft mitgeteilt werden?
- Wie sollte der Austausch mit anderen Gremien stattfinden?
- Geheimhaltungspflichten im Personal- und Betriebsausschuss
- Verfahrensmöglichkeiten bei Gerüchten
Typische Haftungsfallen für Betriebsräte
- Verletzung der Geheimhaltungspflichten
- Falsche Rechtsauskunft und Beratung
- Verursachung von Kosten
- Pflichtwidrige Ausübung von Beteiligungsrechten
- Weitergabe von persönlichen Mitarbeiterdaten
- Verletzung der Neutralitäts- und Friedenspflicht
Sanktionsmöglichkeiten gegen das gesamte Gremium oder einzelne Betriebsratsmitglieder
- Unterlassungsansprüche
- Ausschluss aus dem Betriebsrat
- Auflösung des Betriebsrats
- Fristlose Kündigung und Schadensersatz
- Als Betriebsrat mit einem Bein im Gefängnis?
Arbeitnehmerhaftung
- Innerbetrieblicher Schadensausgleich
- Wann haften Arbeitnehmer und in welchem Umfang?
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Die im Seminar Mythos der Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Mythos der Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1190,- €
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