Mythos der Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats - Institut GEM
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  2. Mythos der Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats

Mythos der Geheimhaltungspflicht und Haftung des Betriebsrats

Inhalte
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Themenplan (PDF)

Die Verantwortung des Betriebsrats: Geheimhaltung und Haftung

In diesem Seminar werden die oft missverstandenen Geheimhaltungspflichten und Haftungsfragen des Betriebsrats detailliert behandelt. Erfahren Sie, welche Informationen Sie weitergeben dürfen und wie Sie sich vor Haftungsfallen schützen können. Ideal für alle Betriebsratsmitglieder, die ihre Rechte und Pflichten präzise kennen möchten.

Seminarinhalte

Die Haftung des Betriebsrats

  • Spagat zwischen Interessenvertretung und Geschäftsinteressen
  • Rechtsfähigkeit des Betriebsrats
  • Geschäftsfähigkeit des Betriebsrats
  • Deliktsfähigkeit des Betriebsrats

Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats

  • Begriffsbestimmung Geheimhaltungspflicht
  • Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis
  • Welche Informationen dürfen der Belegschaft mitgeteilt werden?
  • Wie sollte der Austausch mit anderen Gremien stattfinden?
  • Geheimhaltungspflichten im Personal- und Betriebsausschuss
  • Verfahrensmöglichkeiten bei Gerüchten

Typische Haftungsfallen für Betriebsräte

  • Verletzung der Geheimhaltungspflichten
  • Falsche Rechtsauskunft und Beratung
  • Verursachung von Kosten
  • Pflichtwidrige Ausübung von Beteiligungsrechten
  • Weitergabe von persönlichen Mitarbeiterdaten
  • Verletzung der Neutralitäts- und Friedenspflicht

Sanktionsmöglichkeiten gegen das gesamte Gremium oder einzelne Betriebsratsmitglieder

  • Unterlassungsansprüche
  • Ausschluss aus dem Betriebsrat
  • Auflösung des Betriebsrats
  • Fristlose Kündigung und Schadensersatz
  • Als Betriebsrat mit einem Bein im Gefängnis?

Arbeitnehmerhaftung

  • Innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Wann haften Arbeitnehmer und in welchem Umfang?

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Die Verantwortung des Betriebsrats: Geheimhaltung und Haftung

In diesem Seminar werden die oft missverstandenen Geheimhaltungspflichten und Haftungsfragen des Betriebsrats detailliert behandelt. Erfahren Sie, welche Informationen Sie weitergeben dürfen und wie Sie sich vor Haftungsfallen schützen können. Ideal für alle Betriebsratsmitglieder, die ihre Rechte und Pflichten präzise kennen möchten.

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Die Haftung des Betriebsrats

  • Spagat zwischen Interessenvertretung und Geschäftsinteressen
  • Rechtsfähigkeit des Betriebsrats
  • Geschäftsfähigkeit des Betriebsrats
  • Deliktsfähigkeit des Betriebsrats

Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats

  • Begriffsbestimmung Geheimhaltungspflicht
  • Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis
  • Welche Informationen dürfen der Belegschaft mitgeteilt werden?
  • Wie sollte der Austausch mit anderen Gremien stattfinden?
  • Geheimhaltungspflichten im Personal- und Betriebsausschuss
  • Verfahrensmöglichkeiten bei Gerüchten

Typische Haftungsfallen für Betriebsräte

  • Verletzung der Geheimhaltungspflichten
  • Falsche Rechtsauskunft und Beratung
  • Verursachung von Kosten
  • Pflichtwidrige Ausübung von Beteiligungsrechten
  • Weitergabe von persönlichen Mitarbeiterdaten
  • Verletzung der Neutralitäts- und Friedenspflicht

Sanktionsmöglichkeiten gegen das gesamte Gremium oder einzelne Betriebsratsmitglieder

  • Unterlassungsansprüche
  • Ausschluss aus dem Betriebsrat
  • Auflösung des Betriebsrats
  • Fristlose Kündigung und Schadensersatz
  • Als Betriebsrat mit einem Bein im Gefängnis?

Arbeitnehmerhaftung

  • Innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Wann haften Arbeitnehmer und in welchem Umfang?

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BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:ab 1490,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
Gremiumsrabatt
1. Teilnehmer: 1690,- €
3. Teilnehmer: 1490,- €
Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

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