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Präsenzseminar

Mobbing – Fehlverhalten am Arbeitsplatz Teil 2

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Kompetente Beratung bei Mobbingfällen

In diesem Seminar erweitern Betriebsratsmitglieder ihre Fähigkeiten, um in Mobbingfällen als kompetente Berater aufzutreten. Sie lernen, widersprüchliche Rollenerwartungen zu managen und die Balance zwischen der Unterstützung Betroffener und der Moderation von Konflikten zu halten. Zudem werden Methoden zur effektiven Mobbinganalyse und -beratung vermittelt, einschließlich der Durchführung von Mobbing-Sprechstunden und der Zusammenarbeit mit Führungskräften. Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und präventive Maßnahmen, wie der Abschluss von Betriebsvereinbarungen gegen Mobbing, runden das Seminar ab.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Der Betriebsrat als Berater in Mobbingfragen

Die Rolle des Betriebsrats bei Mobbingfällen

  • Umgang mit widersprüchlichen Rollenerwartungen
  • Rollenkonflikt: Umgang des Betriebsrats mit den Tätern
  • Der Betriebsrat als Anwalt der Betroffenen oder als Konfliktmoderator?

Elemente einer qualifizierten Mobbingberatung

  • Mobbinganalyse und -beratung – Unterschiede zu anderen Konfliktberatungssituationen
  • Klärung der Beweislage und der Glaubwürdigkeit
  • Die Mobbing-Sprechstunde
  • Ziel-, Sach- und Gefühlsdimension einer Mobbingberatung

Kooperation für erfolgreiche Strategien gegen Mobbing

  • Zusammenarbeit mit den Führungsverantwortlichen
  • Kostenermittlung als Anreiz für die Finanzierung präventiver Projekte
  • Möglichkeiten für gemeinsame Strategien der Betriebspartner
  • Betriebsklima und Betriebsregeln als Mobbingprävention

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Gestaltungsmöglichkeiten bei beeinträchtigten Arbeitsverhältnissen

  • Unterstützung des Einzelnen bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Ansprüche
  • Gespräche zwischen Arbeitgeber und betroffenem Mobbingopfer
  • Strategie zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses statt Kündigung
  • Veränderung des Arbeitsumfelds, Unterstützung bei Arbeitsplatzwechsel
  • Mögliche Maßnahmen gegen die mobbende Person

Präventiv- und Interventionsmaßnahmen

  • Präzisierung betrieblicher Konfliktregelungen
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen gegen Mobbing

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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