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Präsenzseminar · Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Mobbing – Fehlverhalten am Arbeitsplatz Teil 1

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Mobbing am Arbeitsplatz erkennen und erfolgreich entgegenwirken

Mobbing stellt in vielen Betrieben ein ernstzunehmendes Problem dar, das sowohl die Gesundheit der Betroffenen als auch das Betriebsklima und die Produktivität nachhaltig beeinträchtigen kann. Das Seminar "Mobbing – Fehlverhalten am Arbeitsplatz Teil 1" des Instituts GEM bietet Betriebsräten umfassendes Wissen über die Definition, Ursachen und Auswirkungen von Mobbing. Zudem werden praxisorientierte Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, um Mobbingfälle frühzeitig zu erkennen und effektiv zu intervenieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rolle des Betriebsrats im Beschwerdeverfahren gemäß §§ 84, 85 BetrVG.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Grundwissen zum Mobbing am Arbeitsplatz

  • Was ist Mobbing? Definition und typische Handlungen
  • Merkmale eine akuten Falls und dessen Verlauf
  • Zusammenhänge mit der Atmosphäre im Betrieb

Ursachen von Mobbing und Ausgrenzung

  • Arbeitsgestaltung und Organisation des Betriebs
  • Führungsverhalten der Vorgesetzten
  • Persönlichkeit und moralisches Niveau des Mobbingopfers
  • Soziale Stellung der Betroffenen

Auswirkungen auf Betroffene

  • Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
  • Psychische und posttraumatische Störungen
  • Wirtschaftliche Folgen für die Beteiligten
  • Kosten durch Arbeitsausfall

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Der Umgang des Betriebsrats bei akuten Mobbingfällen
  • Gesprächsführung mit Mobbingopfern
  • Aufklärung der Kollegen im Betrieb
  • Schulung und Teambildung

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Thema Mobbing

  • Beschwerdeverfahren nach §§ 84,85 BetrVG
  • Einigungsstelle
  • Betriebsvereinbarungen
  • Strafrechtliche Betrachtungsweise

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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