Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaubsgrundsätzen
Seminar-Inhalte: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaubsgrundsätzen
Mitbestimmung bei Urlaub gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 5 BetrVG
- Die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
- Mitbestimmung beim Urlaubsplan
- Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer
- Mitbestimmung bei der Dauer der Urlaubs?
- Mitbestimmung bei der Höhe und Berechnung des Urlaubsentgelts?
- Mitbestimmung beim Urlaubsgeld?
- Mitbestimmung beim Rückruf aus dem Urlaub?
- Mitbestimmung beim Widerruf des festgelegten Urlaubs?
- Mitbestimmung beim Bildungs- und Sonderurlaub
- Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- Mitbestimmung bei anderen Formen bezahlter und unbezahlter Freistellung
Rechtliche Regelungen zum Urlaub
- Gesetzliche Regelungen
- Tarifliche Regelungen
- Einzelvertragliche Urlaubsregelungen
- Betriebsvereinbarungen zum Urlaub
Allgemeine Urlaubsgrundsätze
- Mitbestimmung beim Urlaubsgenehmigungsverfahren
- Mitbestimmung bei Vertretungsregelungen
- Betriebliche Gründe kontra Urlaubsgewährung?
- Soziale Gesichtspunkt bei den Urlaubsgrundsätzen
- Verteilung des Urlaubs innerhalb des Jahres
- Behandlung konkurrierender Urlaubswünsche von Arbeitnehmern
Das Verfahren des Urlaubsrechts
- Urlaub auf Anordnung?
- Wartezeit und Teilurlaub
- Übertragung des Urlaubs ins Folgejahr
- Urlaub bei Krankheit
- Verfall von Urlaub
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaubsgrundsätzen vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaubsgrundsätzen ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaubsgrundsätzen
Mitbestimmung bei Urlaub gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 5 BetrVG
- Die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
- Mitbestimmung beim Urlaubsplan
- Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer
- Mitbestimmung bei der Dauer der Urlaubs?
- Mitbestimmung bei der Höhe und Berechnung des Urlaubsentgelts?
- Mitbestimmung beim Urlaubsgeld?
- Mitbestimmung beim Rückruf aus dem Urlaub?
- Mitbestimmung beim Widerruf des festgelegten Urlaubs?
- Mitbestimmung beim Bildungs- und Sonderurlaub
- Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- Mitbestimmung bei anderen Formen bezahlter und unbezahlter Freistellung
Rechtliche Regelungen zum Urlaub
- Gesetzliche Regelungen
- Tarifliche Regelungen
- Einzelvertragliche Urlaubsregelungen
- Betriebsvereinbarungen zum Urlaub
Allgemeine Urlaubsgrundsätze
- Mitbestimmung beim Urlaubsgenehmigungsverfahren
- Mitbestimmung bei Vertretungsregelungen
- Betriebliche Gründe kontra Urlaubsgewährung?
- Soziale Gesichtspunkt bei den Urlaubsgrundsätzen
- Verteilung des Urlaubs innerhalb des Jahres
- Behandlung konkurrierender Urlaubswünsche von Arbeitnehmern
Das Verfahren des Urlaubsrechts
- Urlaub auf Anordnung?
- Wartezeit und Teilurlaub
- Übertragung des Urlaubs ins Folgejahr
- Urlaub bei Krankheit
- Verfall von Urlaub
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Die im Seminar Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaubsgrundsätzen vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaubsgrundsätzen ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3 Tage
Formulare
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Dauer:3 Tage