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Präsenzseminar · Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaubsgrundsätzen

  • Dauer3 Tage

Über das Seminar

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaubsgrundsätzen: Ihre Rechte und Pflichten

In diesem Seminar erfahren Betriebsratsmitglieder, wie sie ihre Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG effektiv wahrnehmen können. Sie lernen, allgemeine Urlaubsgrundsätze aufzustellen, Urlaubspläne mitzugestalten und individuelle Urlaubsanträge zu beurteilen. Zudem werden rechtliche Regelungen zum Urlaub, einschließlich gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Vereinbarungen, ausführlich behandelt. Das Seminar bietet praxisnahe Einblicke in die Behandlung konkurrierender Urlaubswünsche und die Verteilung des Urlaubs über das Jahr hinweg. So sind Sie bestens gerüstet, um die Interessen der Belegschaft in Urlaubsangelegenheiten kompetent zu vertreten.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Mitbestimmung bei Urlaub gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 5 BetrVG

  • Die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
  • Mitbestimmung beim Urlaubsplan
  • Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer
  • Mitbestimmung bei der Dauer der Urlaubs?
  • Mitbestimmung bei der Höhe und Berechnung des Urlaubsentgelts?
  • Mitbestimmung beim Urlaubsgeld?
  • Mitbestimmung beim Rückruf aus dem Urlaub?
  • Mitbestimmung beim Widerruf des festgelegten Urlaubs?
  • Mitbestimmung beim Bildungs- und Sonderurlaub
  • Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
  • Mitbestimmung bei anderen Formen bezahlter und unbezahlter Freistellung

Rechtliche Regelungen zum Urlaub

  • Gesetzliche Regelungen
  • Tarifliche Regelungen
  • Einzelvertragliche Urlaubsregelungen
  • Betriebsvereinbarungen zum Urlaub

Allgemeine Urlaubsgrundsätze

  • Mitbestimmung beim Urlaubsgenehmigungsverfahren
  • Mitbestimmung bei Vertretungsregelungen
  • Betriebliche Gründe kontra Urlaubsgewährung?
  • Soziale Gesichtspunkt bei den Urlaubsgrundsätzen
  • Verteilung des Urlaubs innerhalb des Jahres
  • Behandlung konkurrierender Urlaubswünsche von Arbeitnehmern

Das Verfahren des Urlaubsrechts

  • Urlaub auf Anordnung?
  • Wartezeit und Teilurlaub
  • Übertragung des Urlaubs ins Folgejahr
  • Urlaub bei Krankheit
  • Verfall von Urlaub

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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