Mediation für Betriebsräte
Mediation für Betriebsräte: Konflikte erfolgreich lösen
In diesem Seminar erfahren Betriebsratsmitglieder, wie sie Mediation erfolgreich in ihrer Arbeit einsetzen können. Die Teilnehmer lernen, Konfliktsituationen im Betrieb zu identifizieren und durch gezielte Mediation eine harmonische Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Besonders im Umgang mit Beschwerden und Konflikten, die die Zusammenarbeit beeinträchtigen, bietet Mediation eine wertvolle Alternative zu herkömmlichen rechtlichen Auseinandersetzungen.
Seminarinhalte
Anwendungsmöglichkeiten der Mediation in der Betriebsratsarbeit
- Typische Konfliktsituationen im Betrieb
- Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer nach § 84 BetrVG
- Arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden
- Mediation statt Einigungsstellenverfahren
- Wann Mediation und mit wem?
Funktionsweise der Mediation
- Betriebliche Voraussetzungen zum Einsatz einer Mediation
- Phasen der Mediation im Betrieb
- Eine vergiftete Gesprächsatmosphäre entschärfen
- Überleitung in eine konstruktive Verhandlungssituation
- Unterschiede zwischen Mediation, Verhandlung und Schlichtung
- Aufgaben des Mediators – Anforderungen an den Mediator
Kommunikation bei der Durchführung der Mediation
- Die Beteiligten und das Konfliktthema verstehen
- Mit Spannungen und Aggression umgehen
- Einen kooperativen Verhandlungsstil nutzen
- Hart in der Sache – verbindlich im Umgang
Konfliktlösung durch Mediation
- Beschwerden in Themen verwandeln
- Interessen anstelle von Positionen vertreten
- Lösungen zum beiderseitigen Vorteil erarbeiten
- Abschlussvereinbarung im Rahmen der Mediation
- Umsetzung des Ergebnisses der Mediation im betrieblichen Alltag
Anwendung von praktischen Fallbeispielen
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Mediation für Betriebsräte: Konflikte erfolgreich lösen
In diesem Seminar erfahren Betriebsratsmitglieder, wie sie Mediation erfolgreich in ihrer Arbeit einsetzen können. Die Teilnehmer lernen, Konfliktsituationen im Betrieb zu identifizieren und durch gezielte Mediation eine harmonische Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Besonders im Umgang mit Beschwerden und Konflikten, die die Zusammenarbeit beeinträchtigen, bietet Mediation eine wertvolle Alternative zu herkömmlichen rechtlichen Auseinandersetzungen.
Seminarinhalte
Anwendungsmöglichkeiten der Mediation in der Betriebsratsarbeit
- Typische Konfliktsituationen im Betrieb
- Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer nach § 84 BetrVG
- Arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden
- Mediation statt Einigungsstellenverfahren
- Wann Mediation und mit wem?
Funktionsweise der Mediation
- Betriebliche Voraussetzungen zum Einsatz einer Mediation
- Phasen der Mediation im Betrieb
- Eine vergiftete Gesprächsatmosphäre entschärfen
- Überleitung in eine konstruktive Verhandlungssituation
- Unterschiede zwischen Mediation, Verhandlung und Schlichtung
- Aufgaben des Mediators – Anforderungen an den Mediator
Kommunikation bei der Durchführung der Mediation
- Die Beteiligten und das Konfliktthema verstehen
- Mit Spannungen und Aggression umgehen
- Einen kooperativen Verhandlungsstil nutzen
- Hart in der Sache – verbindlich im Umgang
Konfliktlösung durch Mediation
- Beschwerden in Themen verwandeln
- Interessen anstelle von Positionen vertreten
- Lösungen zum beiderseitigen Vorteil erarbeiten
- Abschlussvereinbarung im Rahmen der Mediation
- Umsetzung des Ergebnisses der Mediation im betrieblichen Alltag
Anwendung von praktischen Fallbeispielen
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €