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Präsenzseminar · Spezialseminare für Betriebsräte

Mediation für Betriebsräte

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Mediation für Betriebsräte: Konflikte erfolgreich lösen

In diesem Seminar erfahren Betriebsratsmitglieder, wie sie Mediation erfolgreich in ihrer Arbeit einsetzen können. Die Teilnehmer lernen, Konfliktsituationen im Betrieb zu identifizieren und durch gezielte Mediation eine harmonische Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Besonders im Umgang mit Beschwerden und Konflikten, die die Zusammenarbeit beeinträchtigen, bietet Mediation eine wertvolle Alternative zu herkömmlichen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Anwendungsmöglichkeiten der Mediation in der Betriebsratsarbeit

  • Typische Konfliktsituationen im Betrieb
  • Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer nach § 84 BetrVG
  • Arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden
  • Mediation statt Einigungsstellenverfahren
  • Wann Mediation und mit wem?

Funktionsweise der Mediation

  • Betriebliche Voraussetzungen zum Einsatz einer Mediation
  • Phasen der Mediation im Betrieb
  • Eine vergiftete Gesprächsatmosphäre entschärfen
  • Überleitung in eine konstruktive Verhandlungssituation
  • Unterschiede zwischen Mediation, Verhandlung und Schlichtung
  • Aufgaben des Mediators – Anforderungen an den Mediator

Kommunikation bei der Durchführung der Mediation

  • Die Beteiligten und das Konfliktthema verstehen
  • Mit Spannungen und Aggression umgehen
  • Einen kooperativen Verhandlungsstil nutzen
  • Hart in der Sache – verbindlich im Umgang

Konfliktlösung durch Mediation

  • Beschwerden in Themen verwandeln
  • Interessen anstelle von Positionen vertreten
  • Lösungen zum beiderseitigen Vorteil erarbeiten
  • Abschlussvereinbarung im Rahmen der Mediation
  • Umsetzung des Ergebnisses der Mediation im betrieblichen Alltag

Anwendung von praktischen Fallbeispielen

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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