Leiharbeit – Arbeitnehmerüberlassung
Seminar zur Handhabung der Leiharbeit in der Betriebsratspraxis
In diesem Seminar beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung. Angefangen beim Unterschied echter und unechter Leiharbeit bis hin zu den verschiedenen Arten der Überlassungen. Lernen Sie die Besonderheiten der Leiharbeit kennen wie z.B. der Geltung von Tarifverträgen und dem Ende der Dauerleihmodelle, sprich der neuen 18-Monats-Grenze zur Überlassung. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Beteiligung des Betriebsrat im Bezug auf die Beschäftigung von Fremdpersonal, den Rechten und Pflichten der Leiharbeitnehmer, der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis und vielen weiteren Möglichkeiten.
Seminar-Inhalte: Leiharbeit – Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung
- Echte und unechte Leiharbeit
- Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns
- Arbeitnehmerüberlassung in der EU
Besonderheiten der Leiharbeit
- Rechtsbeziehung bei Leiharbeitnehmern
- Geltung von Tarifverträgen
- Das Ende der Dauerleihmodelle: Die neue 18-Monats-Grenze zur Überlassung
Überlassung
- Echtes Equal Pay nach 9 Monaten – Ausnahmen und Grenzen
- Neue Organisations- und Monitoringpflichten nach der AÜG-Reform
- Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Rechtsfolgen
- Mitbestimmungspflicht vor der Einstellung von Leiharbeitnehmern
- Handlungsmöglichkeiten bei legaler/illegaler Arbeitnehmerüberlassung
- Die neue Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers
Nutzung von Werkverträgen
- Im Trend: weniger Leiharbeit – mehr Werkverträge
- Wann liegt ein Werkvertrag vor, wann verdeckte Leiharbeit?
- Werkverträge und Outsourcing zur Verdrängung der Stammbelegschaft
- Tendenzen zur Eindämmung von Werkverträgen
- Arbeitsvertrag gemäß § 611 a BGB – alter Wein in neuen Schläuchen?
Beteiligung des Betriebsrats
- Vor der Beschäftigung von Fremdpersonal
- Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb
- Einsicht in Verträge
- Übernahme von Fremdpersonal in ein Arbeitsverhältnis
- Überstunden/Mehrarbeit von Fremdpersonal
- Folgen bei Verstößen gegen die Beteiligung des Betriebsrats
- Rechte des Betriebsrats des Verleiherbetriebes
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Leiharbeit – Arbeitnehmerüberlassung vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Leiharbeit – Arbeitnehmerüberlassung ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar zur Handhabung der Leiharbeit in der Betriebsratspraxis
In diesem Seminar beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung. Angefangen beim Unterschied echter und unechter Leiharbeit bis hin zu den verschiedenen Arten der Überlassungen. Lernen Sie die Besonderheiten der Leiharbeit kennen wie z.B. der Geltung von Tarifverträgen und dem Ende der Dauerleihmodelle, sprich der neuen 18-Monats-Grenze zur Überlassung. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Beteiligung des Betriebsrat im Bezug auf die Beschäftigung von Fremdpersonal, den Rechten und Pflichten der Leiharbeitnehmer, der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis und vielen weiteren Möglichkeiten.
Seminar-Inhalte: Leiharbeit – Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung
- Echte und unechte Leiharbeit
- Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns
- Arbeitnehmerüberlassung in der EU
Besonderheiten der Leiharbeit
- Rechtsbeziehung bei Leiharbeitnehmern
- Geltung von Tarifverträgen
- Das Ende der Dauerleihmodelle: Die neue 18-Monats-Grenze zur Überlassung
Überlassung
- Echtes Equal Pay nach 9 Monaten – Ausnahmen und Grenzen
- Neue Organisations- und Monitoringpflichten nach der AÜG-Reform
- Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Rechtsfolgen
- Mitbestimmungspflicht vor der Einstellung von Leiharbeitnehmern
- Handlungsmöglichkeiten bei legaler/illegaler Arbeitnehmerüberlassung
- Die neue Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers
Nutzung von Werkverträgen
- Im Trend: weniger Leiharbeit – mehr Werkverträge
- Wann liegt ein Werkvertrag vor, wann verdeckte Leiharbeit?
- Werkverträge und Outsourcing zur Verdrängung der Stammbelegschaft
- Tendenzen zur Eindämmung von Werkverträgen
- Arbeitsvertrag gemäß § 611 a BGB – alter Wein in neuen Schläuchen?
Beteiligung des Betriebsrats
- Vor der Beschäftigung von Fremdpersonal
- Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb
- Einsicht in Verträge
- Übernahme von Fremdpersonal in ein Arbeitsverhältnis
- Überstunden/Mehrarbeit von Fremdpersonal
- Folgen bei Verstößen gegen die Beteiligung des Betriebsrats
- Rechte des Betriebsrats des Verleiherbetriebes
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Leiharbeit – Arbeitnehmerüberlassung vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Leiharbeit – Arbeitnehmerüberlassung ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
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Dauer:3.5 Tage
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Dauer:3.5 Tage