Über das Seminar
Das erwartet Sie
Seminarinhalte
Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.
Rechtliche Grundlagen und Ansprüche der Beschäftigten
- § 164 Abs. 4 und 5 SGB IX: Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und technische Arbeitshilfen
- § 241 Abs. 2 BGB: Rücksichtnahmepflicht für alle Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben: ArbSchG, ArbStättV, DGUV-Vorschriften
- Pflichten des Arbeitgebers: Anpassung des Arbeitsplatzes oder Angebot gleichwertiger alternativer Tätigkeiten
Arbeitgeberpflichten und Grenzen der Zumutbarkeit
- Verpflichtung zur Anpassung des Arbeitsplatzes oder Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
- Grenzen der Zumutbarkeit für den Arbeitgeber und Nachweispflichten bei Ablehnung
- Anforderungen an die Dokumentation von Umsetzungsentscheidungen
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei leidensgerechter Arbeitsplatzgestaltung
- § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Gesundheitsschutzmaßnahmen
- § 80 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BetrVG: Überwachungspflichten des Betriebsrats
- § 92 BetrVG: Beteiligung des Betriebsrats an der Personalplanung zur Sicherstellung leidensgerechter Arbeitsplätze
- § 99 BetrVG: Mitbestimmung bei Versetzungen und Veränderungen der Arbeitsbedingungen
Praktische Umsetzung und Handlungsoptionen des Betriebsrats
- Identifikation betroffener Arbeitnehmer und Prüfung der Umsetzungspflichten des Arbeitgebers
- Einflussnahme auf Arbeitsplatzgestaltung und technische Ausstattung
- Strategien zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
- Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitsplatzgestaltung
- Praxisbeispiele und juristische Fallstudien
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Individuelle Durchführung
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