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Präsenzseminar · Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Leidensgerechter Arbeitsplatz – Rechte der Beschäftigten und Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Da leidensgerechte Arbeitsplätze regelmäßig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind und oft fehlerhaft umgesetzt werden, ist eine Schulung zwingend erforderlich. Ohne das nötige Fachwissen kann der Betriebsrat seine gesetzlichen Mitbestimmungsrechte nicht wirksam ausüben und seiner Überwachungsfunktion nicht nachkommen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Rechtliche Grundlagen und Ansprüche der Beschäftigten

  • § 164 Abs. 4 und 5 SGB IX: Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und technische Arbeitshilfen
  • § 241 Abs. 2 BGB: Rücksichtnahmepflicht für alle Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben: ArbSchG, ArbStättV, DGUV-Vorschriften
  • Pflichten des Arbeitgebers: Anpassung des Arbeitsplatzes oder Angebot gleichwertiger alternativer Tätigkeiten

Arbeitgeberpflichten und Grenzen der Zumutbarkeit

  • Verpflichtung zur Anpassung des Arbeitsplatzes oder Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
  • Grenzen der Zumutbarkeit für den Arbeitgeber und Nachweispflichten bei Ablehnung
  • Anforderungen an die Dokumentation von Umsetzungsentscheidungen

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei leidensgerechter Arbeitsplatzgestaltung

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Gesundheitsschutzmaßnahmen
  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BetrVG: Überwachungspflichten des Betriebsrats
  • § 92 BetrVG: Beteiligung des Betriebsrats an der Personalplanung zur Sicherstellung leidensgerechter Arbeitsplätze
  • § 99 BetrVG: Mitbestimmung bei Versetzungen und Veränderungen der Arbeitsbedingungen

Praktische Umsetzung und Handlungsoptionen des Betriebsrats

  • Identifikation betroffener Arbeitnehmer und Prüfung der Umsetzungspflichten des Arbeitgebers
  • Einflussnahme auf Arbeitsplatzgestaltung und technische Ausstattung
  • Strategien zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
  • Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitsplatzgestaltung
  • Praxisbeispiele und juristische Fallstudien

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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