Künstliche Intelligenz (KI): Die Mitbestimmung des Betriebsrates Teil 2
Seminar-Inhalte: Künstliche Intelligenz (KI): Die Mitbestimmung des Betriebsrates Teil 2
Die EU-KI-Verordnung: die erste „gesetzliche” Regelung Definition der Künstlichen Intelligenz
- Geltungsbereich
- Wichtige Begriffe und Zusammenhänge in der KI Verordnung
- Aufbau und Regelungen in der Verordnung
- Die Übergangsfristen
- Verhältnis der KI Verordnung zur DSGVO
- Anforderungen an KI Systeme und deren Anbieter
- Sanktionen und Aufsichtsbehörden
- Mitbestimmungsrechte und Pflichten des BR nach der Verordnung
Chancen und Risiken beim Einsatz Künstlicher Intelligenz
- Entlastung der Arbeitnehmer von überflüssigen Aufgaben und Effizienzsteigerungen
- Wegfall von Arbeitsplätzen
- Erleichterungen im Alltag und Steigerung der Lebensqualität
- Verbesserung von Managemententscheidungen kontra Intransparenter
- Datenverarbeitung, Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Schaffung neuer und Sicherung gut bezahlter Arbeitsplätze
Die Vorbereitung der KI-Betriebsvereinbarung
- EU-KI-Verordnung, EU-DSGVO und Ethikrichtlinien
- Sachverständige und Berater
- Handlungsfelder des BR
- Auswirkung der Digitalisierung und KI auf die Kommunikation im Unternehmen
- Beschäftigungssicherung
- Der KI Ausschuss
Wichtige Eckpunkte zur KI Nutzung in der Betriebsvereinbarung
- Die Zuständigkeit des BR/GBR/KBR
- Unterschiede zwischen IT und KI Vereinbarungen
- Rahmenvereinbarungen mit KI
- Regelungen zum Datenschutz
- Die Qualifizierung der Arbeitnehmer
- Formulierungsbeispiele und Muster
- Abschluss der Betriebsvereinbarung im Bereich KI
- Wichtige Regelungsthemen in der Betriebsvereinbarung
- Vereinbarungen der regelmäßigen Überprüfung der eingesetzten KI-Anwendung
- Möglichkeiten der Einigungsstelle
- Änderungsbedarf
- Kontrollmöglichkeiten des BR
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Künstliche Intelligenz (KI): Die Mitbestimmung des Betriebsrates Teil 2 vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Künstliche Intelligenz (KI): Die Mitbestimmung des Betriebsrates Teil 2 ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Künstliche Intelligenz (KI): Die Mitbestimmung des Betriebsrates Teil 2
Die EU-KI-Verordnung: die erste „gesetzliche” Regelung Definition der Künstlichen Intelligenz
- Geltungsbereich
- Wichtige Begriffe und Zusammenhänge in der KI Verordnung
- Aufbau und Regelungen in der Verordnung
- Die Übergangsfristen
- Verhältnis der KI Verordnung zur DSGVO
- Anforderungen an KI Systeme und deren Anbieter
- Sanktionen und Aufsichtsbehörden
- Mitbestimmungsrechte und Pflichten des BR nach der Verordnung
Chancen und Risiken beim Einsatz Künstlicher Intelligenz
- Entlastung der Arbeitnehmer von überflüssigen Aufgaben und Effizienzsteigerungen
- Wegfall von Arbeitsplätzen
- Erleichterungen im Alltag und Steigerung der Lebensqualität
- Verbesserung von Managemententscheidungen kontra Intransparenter
- Datenverarbeitung, Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Schaffung neuer und Sicherung gut bezahlter Arbeitsplätze
Die Vorbereitung der KI-Betriebsvereinbarung
- EU-KI-Verordnung, EU-DSGVO und Ethikrichtlinien
- Sachverständige und Berater
- Handlungsfelder des BR
- Auswirkung der Digitalisierung und KI auf die Kommunikation im Unternehmen
- Beschäftigungssicherung
- Der KI Ausschuss
Wichtige Eckpunkte zur KI Nutzung in der Betriebsvereinbarung
- Die Zuständigkeit des BR/GBR/KBR
- Unterschiede zwischen IT und KI Vereinbarungen
- Rahmenvereinbarungen mit KI
- Regelungen zum Datenschutz
- Die Qualifizierung der Arbeitnehmer
- Formulierungsbeispiele und Muster
- Abschluss der Betriebsvereinbarung im Bereich KI
- Wichtige Regelungsthemen in der Betriebsvereinbarung
- Vereinbarungen der regelmäßigen Überprüfung der eingesetzten KI-Anwendung
- Möglichkeiten der Einigungsstelle
- Änderungsbedarf
- Kontrollmöglichkeiten des BR
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Die im Seminar Künstliche Intelligenz (KI): Die Mitbestimmung des Betriebsrates Teil 2 vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Künstliche Intelligenz (KI): Die Mitbestimmung des Betriebsrates Teil 2 ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
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