Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen
Seminar-Inhalte: Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen
Informationsanspruch des Betriebsrats
- Informationspolitik der Unternehmensleitung
- § 80 Abs. 2 BetrVG als Generalvorschrift
- Weitere gesetzliche Grundlagen
- Begründung des konkreten Informationsbedarfs
- Typische Informationsmängel
Inhalt und Umfang des Informationsanspruchs
- Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
- Informationen im Planungsstadium
- Auskunftsperson und Sachverständige
Grenzen des Informationsrechts
- Datenschutz
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Informationsweitergabe an andere Gremien
Unterlagen und Informationsquellen
- Arten von Unterlagen
- Was sind „erforderliche“ Unterlagen?
- Was heißt „zur Verfügung stellen”?
- Einblick in Lohn- und Gehaltslisten sowie Personalakten
- Probleme bei der Bereitstellung von Unterlagen
- Andere nützliche Unternehmensinformationen
Durchsetzung der Informationsrechte
- Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen
- Einigungsstellenverfahren
- Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
- Verfahren vor dem Zivilgericht
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar-Inhalte: Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen
Informationsanspruch des Betriebsrats
- Informationspolitik der Unternehmensleitung
- § 80 Abs. 2 BetrVG als Generalvorschrift
- Weitere gesetzliche Grundlagen
- Begründung des konkreten Informationsbedarfs
- Typische Informationsmängel
Inhalt und Umfang des Informationsanspruchs
- Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
- Informationen im Planungsstadium
- Auskunftsperson und Sachverständige
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- Was sind „erforderliche“ Unterlagen?
- Was heißt „zur Verfügung stellen”?
- Einblick in Lohn- und Gehaltslisten sowie Personalakten
- Probleme bei der Bereitstellung von Unterlagen
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Durchsetzung der Informationsrechte
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Die im Seminar Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
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