Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen
Stärken Sie Ihre Rolle im Betriebsrat durch fundiertes Wissen
Als Betriebsratsmitglied tragen Sie die Verantwortung, die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen im Unternehmen zu überwachen. Unser Seminar "Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen" vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über Ihre Informationsrechte, die Grenzen des Informationszugangs sowie effektive Strategien zur Durchsetzung dieser Rechte. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Aufgaben gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG wahrnehmen und die Informationspolitik der Unternehmensleitung kritisch hinterfragen können. Lernen Sie, welche Unterlagen Ihnen zustehen, wie Sie mit Datenschutz und Betriebsgeheimnissen umgehen und welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Informationsrechte durchzusetzen. Dieses Seminar ist unerlässlich, um Ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben kompetent und selbstbewusst wahrzunehmen.
Seminarinhalte
Informationsanspruch des Betriebsrats
- Informationspolitik der Unternehmensleitung
- § 80 Abs. 2 BetrVG als Generalvorschrift
- Weitere gesetzliche Grundlagen
- Begründung des konkreten Informationsbedarfs
- Typische Informationsmängel
Inhalt und Umfang des Informationsanspruchs
- Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
- Informationen im Planungsstadium
- Auskunftsperson und Sachverständige
Grenzen des Informationsrechts
- Datenschutz
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Informationsweitergabe an andere Gremien
Unterlagen und Informationsquellen
- Arten von Unterlagen
- Was sind „erforderliche“ Unterlagen?
- Was heißt „zur Verfügung stellen“?
- Einblick in Lohn- und Gehaltslisten sowie Personalakten
- Probleme bei der Bereitstellung von Unterlagen
- Andere nützliche Unternehmensinformationen
Durchsetzung der Informationsrechte
- Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen
- Einigungsstellenverfahren
- Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
- Verfahren vor dem Zivilgericht
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Stärken Sie Ihre Rolle im Betriebsrat durch fundiertes Wissen
Als Betriebsratsmitglied tragen Sie die Verantwortung, die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen im Unternehmen zu überwachen. Unser Seminar "Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen" vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über Ihre Informationsrechte, die Grenzen des Informationszugangs sowie effektive Strategien zur Durchsetzung dieser Rechte. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Aufgaben gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG wahrnehmen und die Informationspolitik der Unternehmensleitung kritisch hinterfragen können. Lernen Sie, welche Unterlagen Ihnen zustehen, wie Sie mit Datenschutz und Betriebsgeheimnissen umgehen und welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Informationsrechte durchzusetzen. Dieses Seminar ist unerlässlich, um Ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben kompetent und selbstbewusst wahrzunehmen.
Seminarinhalte
Informationsanspruch des Betriebsrats
- Informationspolitik der Unternehmensleitung
- § 80 Abs. 2 BetrVG als Generalvorschrift
- Weitere gesetzliche Grundlagen
- Begründung des konkreten Informationsbedarfs
- Typische Informationsmängel
Inhalt und Umfang des Informationsanspruchs
- Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
- Informationen im Planungsstadium
- Auskunftsperson und Sachverständige
Grenzen des Informationsrechts
- Datenschutz
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Informationsweitergabe an andere Gremien
Unterlagen und Informationsquellen
- Arten von Unterlagen
- Was sind „erforderliche“ Unterlagen?
- Was heißt „zur Verfügung stellen“?
- Einblick in Lohn- und Gehaltslisten sowie Personalakten
- Probleme bei der Bereitstellung von Unterlagen
- Andere nützliche Unternehmensinformationen
Durchsetzung der Informationsrechte
- Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen
- Einigungsstellenverfahren
- Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
- Verfahren vor dem Zivilgericht
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
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Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
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Dauer:3.5 Tage