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Präsenzseminar · Betriebsverfassungsrecht

Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Stärken Sie Ihre Rolle im Betriebsrat durch fundiertes Wissen

Als Betriebsratsmitglied tragen Sie die Verantwortung, die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen im Unternehmen zu überwachen. Unser Seminar "Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kennen und durchsetzen" vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über Ihre Informationsrechte, die Grenzen des Informationszugangs sowie effektive Strategien zur Durchsetzung dieser Rechte. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Aufgaben gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG wahrnehmen und die Informationspolitik der Unternehmensleitung kritisch hinterfragen können. Lernen Sie, welche Unterlagen Ihnen zustehen, wie Sie mit Datenschutz und Betriebsgeheimnissen umgehen und welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Informationsrechte durchzusetzen. Dieses Seminar ist unerlässlich, um Ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben kompetent und selbstbewusst wahrzunehmen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Informationsanspruch des Betriebsrats

  • Informationspolitik der Unternehmensleitung
  • § 80 Abs. 2 BetrVG als Generalvorschrift
  • Weitere gesetzliche Grundlagen
  • Begründung des konkreten Informationsbedarfs
  • Typische Informationsmängel

Inhalt und Umfang des Informationsanspruchs

  • Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
  • Informationen im Planungsstadium
  • Auskunftsperson und Sachverständige

Grenzen des Informationsrechts

  • Datenschutz
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
  • Informationsweitergabe an andere Gremien

Unterlagen und Informationsquellen

  • Arten von Unterlagen
  • Was sind „erforderliche“ Unterlagen?
  • Was heißt „zur Verfügung stellen“?
  • Einblick in Lohn- und Gehaltslisten sowie Personalakten
  • Probleme bei der Bereitstellung von Unterlagen
  • Andere nützliche Unternehmensinformationen

Durchsetzung der Informationsrechte

  • Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen
  • Einigungsstellenverfahren
  • Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
  • Verfahren vor dem Zivilgericht
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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