Seminar Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber | Institut GEM
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Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

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Themen

Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Betriebsklimas

  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
  • Organisation und Information: Erkennen und Beseitigen von Schwachstellen
  • Optimierung von Arbeitsabläufen
  • Reduzierung von Reibungsverlusten zwischen und innerhalb von Abteilungen

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG

  • Regelungsangelegenheit
  • Typische Betriebsrats-Fehler
  • Typische Arbeitgeber-Fehler

Personalabbau oder Outsourcing

  • Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Umstrukturierung

Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten beim BEM

  • Eigene Informationsmöglichkeiten über Krankheitsursachen im Betrieb
  • Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
  • Vermeiden der Kündigung durch frühzeitige Intervention

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Unterrichtungs- und Beratungspflichten
  • Überblick über die Handlungsmöglichkeiten bei schlechtem Betriebsklima
  • Mitarbeiterumfragen zur Erforschung der Ursachen
  • Beschwerdeverfahren gemäß §§ 84, 85 BetrVG

Zuständigkeitsfragen

  • Gesamtbetriebsrat
  • Konzernbetriebsrat

Betriebsvereinbarungen

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Für dieses Seminar vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Inhouse- oder Online-Seminar Termin, Sie erreichen uns telefonisch unter 05621 73936 oder per Email an seminar@institut-gem.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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BR

Die im Seminar Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminarfakten

Preis

Pro Teilnehmer: 1390 €*

*Seminargebühren zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt. Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

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