Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber | Institut GEM
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Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

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Seminar-Inhalte: Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Betriebsklimas

  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
  • Organisation und Information: Erkennen und Beseitigen von Schwachstellen
  • Optimierung von Arbeitsabläufen
  • Reduzierung von Reibungsverlusten zwischen und innerhalb von Abteilungen

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG

  • Regelungsangelegenheit
  • Typische Betriebsrats-Fehler
  • Typische Arbeitgeber-Fehler

Personalabbau oder Outsourcing

  • Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Umstrukturierung

Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten beim BEM

  • Eigene Informationsmöglichkeiten über Krankheitsursachen im Betrieb
  • Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
  • Vermeiden der Kündigung durch frühzeitige Intervention

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Unterrichtungs- und Beratungspflichten
  • Überblick über die Handlungsmöglichkeiten bei schlechtem Betriebsklima
  • Mitarbeiterumfragen zur Erforschung der Ursachen
  • Beschwerdeverfahren gemäß §§ 84, 85 BetrVG

Zuständigkeitsfragen

  • Gesamtbetriebsrat
  • Konzernbetriebsrat

Betriebsvereinbarungen

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminar-Inhalte: Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Betriebsklimas

  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
  • Organisation und Information: Erkennen und Beseitigen von Schwachstellen
  • Optimierung von Arbeitsabläufen
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Die vertrauensvolle Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG

  • Regelungsangelegenheit
  • Typische Betriebsrats-Fehler
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Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten beim BEM

  • Eigene Informationsmöglichkeiten über Krankheitsursachen im Betrieb
  • Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
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Beteiligungsrechte des Betriebsrats

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  • Überblick über die Handlungsmöglichkeiten bei schlechtem Betriebsklima
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Die im Seminar Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:ab 1290,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
Gremiumsrabatt
1. Teilnehmer: 1390,- €
3. Teilnehmer: 1290,- €
Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.

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