Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Seminar-Inhalte: Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Betriebsklimas
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
- Organisation und Information: Erkennen und Beseitigen von Schwachstellen
- Optimierung von Arbeitsabläufen
- Reduzierung von Reibungsverlusten zwischen und innerhalb von Abteilungen
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG
- Regelungsangelegenheit
- Typische Betriebsrats-Fehler
- Typische Arbeitgeber-Fehler
Personalabbau oder Outsourcing
- Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Umstrukturierung
Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten beim BEM
- Eigene Informationsmöglichkeiten über Krankheitsursachen im Betrieb
- Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
- Vermeiden der Kündigung durch frühzeitige Intervention
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Unterrichtungs- und Beratungspflichten
- Überblick über die Handlungsmöglichkeiten bei schlechtem Betriebsklima
- Mitarbeiterumfragen zur Erforschung der Ursachen
- Beschwerdeverfahren gemäß §§ 84, 85 BetrVG
Zuständigkeitsfragen
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
Betriebsvereinbarungen
Bundesweit als Inhouse- oder Online-Seminar
Für dieses Seminar vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Inhouse- oder Online-Seminar Termin, Sie erreichen uns telefonisch unter 05621 73936 oder per Email an seminar@institut-gem.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1290,- €