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Präsenzseminar · Kommunikation & Rhetorik

Konfliktlösung – Konfliktfreier Arbeitsplatz

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Seminar zur Konfliktlösung außerhalb von Einigungsstelle und Gericht

Im Arbeitsalltag kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den Interessenvertretungen und dem Arbeitgeber. In diesem Seminar wollen wir Ihnen zeigen, welche Methoden und Wege es gibt, die zur jeweils effektivsten Streitbeilegung führt. Außerdem erlernen Sie die Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Konfliktsituationen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, welche Konfliktbeendigung bei welchen Fällen entsteht (Einigungsstelle, Gerichtsverfahren, Schlichtung etc.). Zusammengefasst bereiten wir Sie optimal und sicher auf mögliche und auch unvermeidliche Konfliktsituationen vor, damit Sie diesen selbstbewusst und rechtssicher entgegentreten können und dadurch einen konfliktfreien Arbeitsplatz kreieren.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Konfliktsituationen

Arbeitgeber und Interessenvertreter in Konfliktsituationen

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Betriebs- und Integrationsvereinbarungen schließen
  • Den betriebsverfassungsrechtlichen Beratungs- und Einigungspflichten nachkommen

Voraussetzungen für das gemeinsame Tätigwerden des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung in strittigen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber

Welche Konfliktbeendigung bei welchen Fällen?

  • Einigungsstelle: Wann ist das Verfahren unumgänglich?
  • Gerichtsverfahren: Wann ist das teure, langwierige Verfahren unumgänglich?
  • Betrieblicher Kompromiss: Die zweitbeste Lösung
  • Streitschlichtung: Besser geschlichtet statt gerichtet
  • Mediationsverfahren: Beidseitige Gewinnsituation

Methoden und Wege zur jeweils effektivsten Streitbeilegung

  • Einüben streitbeilegender Kommunikation
  • Handlungsmöglichkeiten in den verschiedenen Konfliktphasen
  • Einzel- und Parteigespräche im Vermittlungsprozess

Verbindlichmachen des gewählten Konfliktbeilegungsverfahrens

  • Der Streitbeilegungsvertrag
  • Das unverbindliche Ergebnis
  • Der Ergebnisvertrag

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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