Konfliktlösung – Konfliktfreier Arbeitsplatz
Seminar zur Konfliktlösung außerhalb von Einigungsstelle und Gericht
Im Arbeitsalltag kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den Interessenvertretungen und dem Arbeitgeber. In diesem Seminar wollen wir Ihnen zeigen, welche Methoden und Wege es gibt, die zur jeweils effektivsten Streitbeilegung führt. Außerdem erlernen Sie die Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Konfliktsituationen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, welche Konfliktbeendigung bei welchen Fällen entsteht (Einigungsstelle, Gerichtsverfahren, Schlichtung etc.). Zusammengefasst bereiten wir Sie optimal und sicher auf mögliche und auch unvermeidliche Konfliktsituationen vor, damit Sie diesen selbstbewusst und rechtssicher entgegentreten können und dadurch einen konfliktfreien Arbeitsplatz kreieren.
Seminar-Inhalte: Konfliktlösung – Konfliktfreier Arbeitsplatz
Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Konfliktsituationen
Arbeitgeber und Interessenvertreter in Konfliktsituationen
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Betriebs- und Integrationsvereinbarungen schließen
- Den betriebsverfassungsrechtlichen Beratungs- und Einigungspflichten nachkommen
Voraussetzungen für das gemeinsame Tätigwerden des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung in strittigen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber
Welche Konfliktbeendigung bei welchen Fällen?
- Einigungsstelle: Wann ist das Verfahren unumgänglich?
- Gerichtsverfahren: Wann ist das teure, langwierige Verfahren unumgänglich?
- Betrieblicher Kompromiss: Die zweitbeste Lösung
- Streitschlichtung: Besser geschlichtet statt gerichtet
- Mediationsverfahren: Beidseitige Gewinnsituation
Methoden und Wege zur jeweils effektivsten Streitbeilegung
- Einüben streitbeilegender Kommunikation
- Handlungsmöglichkeiten in den verschiedenen Konfliktphasen
- Einzel- und Parteigespräche im Vermittlungsprozess
Verbindlichmachen des gewählten Konfliktbeilegungsverfahrens
- Der Streitbeilegungsvertrag
- Das unverbindliche Ergebnis
- Der Ergebnisvertrag
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Konfliktlösung – Konfliktfreier Arbeitsplatz vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Konfliktlösung – Konfliktfreier Arbeitsplatz ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminar zur Konfliktlösung außerhalb von Einigungsstelle und Gericht
Im Arbeitsalltag kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den Interessenvertretungen und dem Arbeitgeber. In diesem Seminar wollen wir Ihnen zeigen, welche Methoden und Wege es gibt, die zur jeweils effektivsten Streitbeilegung führt. Außerdem erlernen Sie die Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Konfliktsituationen. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, welche Konfliktbeendigung bei welchen Fällen entsteht (Einigungsstelle, Gerichtsverfahren, Schlichtung etc.). Zusammengefasst bereiten wir Sie optimal und sicher auf mögliche und auch unvermeidliche Konfliktsituationen vor, damit Sie diesen selbstbewusst und rechtssicher entgegentreten können und dadurch einen konfliktfreien Arbeitsplatz kreieren.
Seminar-Inhalte: Konfliktlösung – Konfliktfreier Arbeitsplatz
Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Konfliktsituationen
Arbeitgeber und Interessenvertreter in Konfliktsituationen
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Betriebs- und Integrationsvereinbarungen schließen
- Den betriebsverfassungsrechtlichen Beratungs- und Einigungspflichten nachkommen
Voraussetzungen für das gemeinsame Tätigwerden des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung in strittigen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber
Welche Konfliktbeendigung bei welchen Fällen?
- Einigungsstelle: Wann ist das Verfahren unumgänglich?
- Gerichtsverfahren: Wann ist das teure, langwierige Verfahren unumgänglich?
- Betrieblicher Kompromiss: Die zweitbeste Lösung
- Streitschlichtung: Besser geschlichtet statt gerichtet
- Mediationsverfahren: Beidseitige Gewinnsituation
Methoden und Wege zur jeweils effektivsten Streitbeilegung
- Einüben streitbeilegender Kommunikation
- Handlungsmöglichkeiten in den verschiedenen Konfliktphasen
- Einzel- und Parteigespräche im Vermittlungsprozess
Verbindlichmachen des gewählten Konfliktbeilegungsverfahrens
- Der Streitbeilegungsvertrag
- Das unverbindliche Ergebnis
- Der Ergebnisvertrag
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Konfliktlösung – Konfliktfreier Arbeitsplatz vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Konfliktlösung – Konfliktfreier Arbeitsplatz ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
Inhouse-Seminar Anfragen
Für dieses Seminar stehen aktuell keine Termine zur Verfügung, gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Inhouse-Seminar Termin. Sie erreichen uns telefonisch unter 05621 73936 oder per Email an seminar@institut-gem.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €