Über das Seminar
Effektive Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung: Ein praxisorientierter Workshop
Die Rolle der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) erfordert fundiertes Wissen und praktische Fähigkeiten, um die Interessen junger Beschäftigter erfolgreich zu vertreten. Unser Workshop bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse zu erweitern und konkrete Lösungen für Herausforderungen im JAV-Alltag zu erarbeiten. Schwerpunkte sind unter anderem die Übernahme von Auszubildenden, der Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz und die Sicherung der Ausbildungsqualität.
Das erwartet Sie
Seminarinhalte
Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.
Was den Workshop so besonders macht: Das Drei-Säulen-Konzept (EUV) von GEM
Erlangen von Grundkenntnissen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungsarbeit
- Rechte und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung, darunter auch:
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Zusammensetzung, Amtszeit, Sprechstunden
- Rechtsstellung der Mitglieder, Schutzbestimmungen
- Informationen und Überwachung
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Teilnahme an Betriebsratssitzungen
Umsetzung des erlangten Wissens im Kontext der Kommunikation
- Kommunikative Hilfen für Jugend- und Auszubildendenvertretungsbesprechungen
- Zusammenarbeit von Jugend- und Auszubildendenvertretern mit dem Betriebsrat
- Präsentation von Beschlüssen der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betriebsrat
- Antworten auf Fragen des JAV-Alltags
Vertiefung des erlangten Wissens mit Tipps und Tricks für Knackpunkte der Jugend- und Auszubildendenvertretungsarbeit
- Übernahme von Azubis
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Erhöhung der Qualität der Ausbildung
- Sicherung der Rechte von Auszubildenden und jüngeren Arbeitnehmern
- Umgang mit neuer Technologie
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.
Individuelle Durchführung
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