Seminar für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
In diesem Seminar geht es um die Integrationsvereinbarung (vgl. § 166 Abs. 1 SGB IX) insbesondere um die Inhalte der Zielvereinbarung. Sie soll Regelungen im Zusammenhang der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und deren Durchführung beinhalten, wie z.B. die Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung (vgl. § 164 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 4,5 SGB IX) und viele mehr. Ebenso behandeln wir die Sanktionsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung z.B. die Verletzungen der Verpflichtungen, den Umgang mit Verstößen und deren Auswirkungen. Darüber hinaus erstellen unsere Experten gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenkatalog, mit den wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung.
Seminarinhalte
Was bringt eine Inklusionsvereinbarung
- Antrag der Schwerbehindertenvertretung oder des Betriebsrats an den Arbeitgeber zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach 166 SGB IX
Von der Integration zur Inklusion
- Änderungen durch Bundesteilhabegesetz
- Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
- Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
- Regelungsinhalte einer Inklusionsvereinbarung
Was kann und was sollte geregelt werden?
- Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung
- Prävention
- Analyse des Ist-Zustandes und Herbeiführung des Soll-Zustandes
- Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Sonstige vereinbarungsfähige Bestandteile betrieblicher Inklusion, Rehabilitations- oder Präventionsprozesse
Wer ist beteiligt?
- Entwicklung gemeinsamer Ziele
- Maßnahmen zur Zielerreichung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Mustervereinbarungen und Praxisbeispiele
- Die UN-Behindertenrechtskonvention
Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
- Möglichkeiten und Grenzen
- Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
- Die verschiedenen Regelungsvarianten
- Mitwirkung des Integrationsamtes
- Das Integrationsamt als Moderator
- Aufgaben des Integrationsamtes
- Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten
Seminar für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
In diesem Seminar geht es um die Integrationsvereinbarung (vgl. § 166 Abs. 1 SGB IX) insbesondere um die Inhalte der Zielvereinbarung. Sie soll Regelungen im Zusammenhang der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und deren Durchführung beinhalten, wie z.B. die Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung (vgl. § 164 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 4,5 SGB IX) und viele mehr. Ebenso behandeln wir die Sanktionsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung z.B. die Verletzungen der Verpflichtungen, den Umgang mit Verstößen und deren Auswirkungen. Darüber hinaus erstellen unsere Experten gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenkatalog, mit den wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung.
Seminarinhalte
Was bringt eine Inklusionsvereinbarung
- Antrag der Schwerbehindertenvertretung oder des Betriebsrats an den Arbeitgeber zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach 166 SGB IX
Von der Integration zur Inklusion
- Änderungen durch Bundesteilhabegesetz
- Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
- Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
- Regelungsinhalte einer Inklusionsvereinbarung
Was kann und was sollte geregelt werden?
- Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung
- Prävention
- Analyse des Ist-Zustandes und Herbeiführung des Soll-Zustandes
- Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Sonstige vereinbarungsfähige Bestandteile betrieblicher Inklusion, Rehabilitations- oder Präventionsprozesse
Wer ist beteiligt?
- Entwicklung gemeinsamer Ziele
- Maßnahmen zur Zielerreichung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Mustervereinbarungen und Praxisbeispiele
- Die UN-Behindertenrechtskonvention
Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
- Möglichkeiten und Grenzen
- Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
- Die verschiedenen Regelungsvarianten
- Mitwirkung des Integrationsamtes
- Das Integrationsamt als Moderator
- Aufgaben des Integrationsamtes
- Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten
Dauer: 3.5 Tage
3. Teilnehmer 1490,- €
Dauer: 3.5 Tage
3. Teilnehmer 1490,- €