Inklusion von Menschen mit Behinderung
Seminar für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
In diesem Seminar geht es um die Integrationsvereinbarung (vgl. § 166 Abs. 1 SGB IX) insbesondere um die Inhalte der Zielvereinbarung. Sie soll Regelungen im Zusammenhang der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und deren Durchführung beinhalten, wie z.B. die Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung (vgl. § 164 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 4,5 SGB IX) und viele mehr. Ebenso behandeln wir die Sanktionsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung z.B. die Verletzungen der Verpflichtungen, den Umgang mit Verstößen und deren Auswirkungen. Darüber hinaus erstellen unsere Experten gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenkatalog, mit den wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung.
Seminarinhalte
Was bringt eine Inklusionsvereinbarung
- Antrag der Schwerbehindertenvertretung oder des Betriebsrats an den Arbeitgeber zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach 166 SGB IX
Von der Integration zur Inklusion
- Änderungen durch Bundesteilhabegesetz
- Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
- Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
- Regelungsinhalte einer Inklusionsvereinbarung
Was kann und was sollte geregelt werden?
- Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung
- Prävention
- Analyse des Ist-Zustandes und Herbeiführung des Soll-Zustandes
- Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Sonstige vereinbarungsfähige Bestandteile betrieblicher Inklusion, Rehabilitations- oder Präventionsprozesse
Wer ist beteiligt?
- Entwicklung gemeinsamer Ziele
- Maßnahmen zur Zielerreichung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Mustervereinbarungen und Praxisbeispiele
- Die UN-Behindertenrechtskonvention
Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
- Möglichkeiten und Grenzen
- Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
- Die verschiedenen Regelungsvarianten
- Mitwirkung des Integrationsamtes
- Das Integrationsamt als Moderator
- Aufgaben des Integrationsamtes
- Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Seminar für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
In diesem Seminar geht es um die Integrationsvereinbarung (vgl. § 166 Abs. 1 SGB IX) insbesondere um die Inhalte der Zielvereinbarung. Sie soll Regelungen im Zusammenhang der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und deren Durchführung beinhalten, wie z.B. die Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung (vgl. § 164 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 4,5 SGB IX) und viele mehr. Ebenso behandeln wir die Sanktionsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung z.B. die Verletzungen der Verpflichtungen, den Umgang mit Verstößen und deren Auswirkungen. Darüber hinaus erstellen unsere Experten gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenkatalog, mit den wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung.
Seminarinhalte
Was bringt eine Inklusionsvereinbarung
- Antrag der Schwerbehindertenvertretung oder des Betriebsrats an den Arbeitgeber zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach 166 SGB IX
Von der Integration zur Inklusion
- Änderungen durch Bundesteilhabegesetz
- Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
- Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
- Regelungsinhalte einer Inklusionsvereinbarung
Was kann und was sollte geregelt werden?
- Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung
- Prävention
- Analyse des Ist-Zustandes und Herbeiführung des Soll-Zustandes
- Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Sonstige vereinbarungsfähige Bestandteile betrieblicher Inklusion, Rehabilitations- oder Präventionsprozesse
Wer ist beteiligt?
- Entwicklung gemeinsamer Ziele
- Maßnahmen zur Zielerreichung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Mustervereinbarungen und Praxisbeispiele
- Die UN-Behindertenrechtskonvention
Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
- Möglichkeiten und Grenzen
- Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
- Die verschiedenen Regelungsvarianten
- Mitwirkung des Integrationsamtes
- Das Integrationsamt als Moderator
- Aufgaben des Integrationsamtes
- Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15.05.1986 - ABR74/83).
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der SBV, darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen im Betrieb durchgeführt werden. Rechtliche Ansatzpunkte für das Tätigwerden der SBV ergeben sich beispielsweise aus Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Einbezogen ist deshalb auch der Arbeitsschutz soweit es um die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen geht. Das Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €
Formulare
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Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1490,- €