Gesprächs- und Verhandlungsführung intensiv

Seminar-Inhalte: Gesprächs- und Verhandlungsführung intensiv
Bestandsanalyse: Wie arbeitet der Betriebsrat bis jetzt?
- Analyse typischer Arbeitsprozesse
- Anforderungen aus der Unternehmensumwelt
- Wie sieht eine moderne Betriebsratsorganisation aus?
- Teamarbeit und kooperative Organisationsformen
- Prozess- und projektorientierte Organisationsstrukturen
Die Arbeitsplanung und Freistellung bis zum Ersatzmitglied
- Stärken- und Schwächenanalyse
- Zielbestimmung und Planung
- Umsetzung
Grundsätze der betrieblichen Zusammenarbeit gemäß § 2 i. V. m. §§ 74, 75 BetrVG
Informationsgewinnung zur Verhandlungs- und Gesprächsvorbereitung gemäß §§ 11, 80 Abs. 2, 90, 92, 106 BetrVG
Betriebliche Gesprächs- und Verhandlungssituationen
- Günstige Verhaltensweisen bei Ärger, Provokation nach §§ 91, 99, 102 BetrVG
- Grundsätze der Gesprächsführung
Argumentation in Verhandlungen
- Positionsverdeutlichung, Verhaltenstraining und Argumentationstraining in ausgewählten schwierigen betrieblichen Gesprächs- und Verhandlungssituationen
- Konfliktregelung nach §§ 76, 77, 87, 88 BetrVG
- Versammlungen im Betrieb als Plenum der Informationsvermittlung und Informationsgewinnung
- Methoden der Gesprächsführung in Gruppen
- Elemente der Gesprächsführung in Gruppen, Umgang mit Koalitionsbildung
Konferenztechniken für die Betriebsrats- und Ausschusssitzungen sowie für Versammlungen
Moderationsmöglichkeiten bei Besprechungen (Mediation)
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
- Übernachtung pro Nacht:
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Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Pentahotel Wiesbaden ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
3. Teilnehmer: 1390,- €