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Präsenzseminar

Fresh-Up – Betriebsratswahl

  • Dauer1,5 Tage

Über das Seminar

Effektive Vorbereitung auf die Betriebsratswahl: Ihr Fresh-Up-Seminar

Die ordnungsgemäße Durchführung von Betriebsratswahlen erfordert umfassendes Wissen und präzise Planung. Unser Fresh-Up-Seminar bietet Ihnen einen strukturierten Überblick über den Wahlprozess, von der Erstellung der Wählerliste bis zur korrekten Bekanntmachung des Wahlausschreibens. Sie lernen, wie Sie Vorschlagslisten korrekt aufbauen und typische Fehlerquellen vermeiden. Zudem werden aktuelle Rechtsprechungen und gesetzliche Änderungen der letzten vier Jahre berücksichtigt, sodass Sie stets auf dem neuesten Stand sind.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Verfahrensüberblick: Der Ablauf der Wahl in großen Schritten

  • Perfektes Timing: Alle Fristen sicher im Griff
  • Die Wählerliste: Das Fundament der Betriebsratswahl
  • Das Wahlausschreiben: Notwendiger Inhalt und richtige Bekanntmachung
  • Kandidaten und Stützer: So werden Vorschlagslisten korrekt aufgebaut

Einzelne Fehlerquellen unter der Lupe

  • Wer zählt, wer wählt: Betriebsgröße und Arbeitnehmerbegriff?
  • Heilbare und unheilbare Mängel: Wann ist eine Vorschlagsliste korrekt?
  • Der Wahltag: Besondere Tücken bei persönlicher und schriftlicher Stimmabgabe
  • Klare Ergebnisse: Sitzvergabe, Geschlechterquote und Listensprünge

Betriebsratswahl immer aktuell: Die praxisrelevante Rechtsprechung der letzten vier Jahre und die aktuelle Gesetzeslage bis zum Seminartag werden berücksichtigt.

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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