Fresh-Up – Betriebsverfassungsrecht

Themen
Zu Beginn ein kurzer Überblick
- Schnelldurchlauf: Ihre wichtigsten Aufgaben und Beteiligungsrechte
- Die entscheidenden Begriffe im BetrVG
Update in Sachen Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Zur Erinnerung: § 87 BetrVG – das Herzstück der Mitbestimmung
- Ein paar Worte zur Betriebsvereinbarung
- Wie setzt der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte gleich wieder durch?
Fresh-Up zu Beteiligungsrechten in personellen Angelegenheiten
- Möglichkeiten zur Gestaltung der Rahmenbedingungen
- Einflussnahme bei Beginn des Arbeitsvertrags: Einstellung und Eingruppierung
- Maßnahmen während der Beschäftigung: Umgruppierung und Versetzung
- Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Verschiedene Kündigungsarten und ihre Folgen
Kollegen in wirtschaftlichen Angelegenheiten noch besser unterstützen
- Wiederholung: Was ist eine Betriebsänderung?
- Worum geht es beim Interessenausgleich?
- Wie wird ein Sozialplan aufgestellt und durchgesetzt?
Zeit für Ihre Fragen in Sachen Betriebsverfassung
- Extrathemenblock nur für Ihre Anliegen
- Individuelle Antworten auf offene Fragen aus Ihrer Betriebsratspraxis
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Fresh-Up – Betriebsverfassungsrecht vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar Fresh-Up – Betriebsverfassungsrecht ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Seminarfakten
Pro Teilnehmer:
1390 €*
*Seminargebühren zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt. Staffelpreise gelten für Teilnehmer aus einem Gremium zum selben Termin.