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Präsenzseminar · Arbeitsrecht

Fresh-Up – Arbeitsrecht

  • Dauer3,5 Tage
  • Nächster Termin03.11.2026
  • SeminarortWiesbaden
  • PlatzstatusPlätze verfügbar

Über das Seminar

Frischen Sie Ihr Arbeitsrechtswissen auf

Das Seminar "Fresh-Up – Arbeitsrecht" bietet Betriebsratsmitgliedern die Möglichkeit, ihre Kenntnisse in zentralen arbeitsrechtlichen Themen zu vertiefen und auf den neuesten Stand zu bringen. Schwerpunkte sind unter anderem Arbeitszeitregelungen, besondere Arbeitsverhältnisse, Urlaubs- und Krankheitsregelungen sowie Kündigungsrecht. Zudem werden die Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen detailliert behandelt. Dieses Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich und unterstützt Sie dabei, Ihre Aufgaben im Betriebsrat kompetent und rechtssicher wahrzunehmen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Arbeitszeit und Teilzeit

  • Maximale Arbeitszeit: Wie sieht es mit Überstunden aus?
  • Lage von Arbeitszeit und Pausen
  • Teilzeit: Anspruch und praktische Umsetzung

Vertiefung Arbeitsvertrag: Besondere Arbeitsverhältnisse

  • Befristungen: Wichtige Regelungen und richtige Umsetzung
  • Leiharbeit und Werkverträge: So sieht die Praxis aus

Urlaub und Krankheit

  • Wie viel Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu?
  • Lage des Urlaubs, Urlaubsentgelt und Abgeltung
  • Was ist bei der Krankmeldung zu beachten?
  • Regelung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Das Wesentliche zur Kündigung

  • Unterscheidung: Ordentliche und außerordentliche Kündigung
  • Personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe
  • Wann und wie muss abgemahnt werden?
  • Form, Zugang und Fristberechnung: Darauf kommt es an
  • Kündigungsschutzgesetz: Wer hat wann Kündigungsschutz?
  • Besonderer Schutz bestimmter Arbeitnehmer: Wer zählt dazu?

Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen

  • Anhörung des Betriebsrats bei jeder Kündigung
  • Wann und wie kann der Kündigung widersprochen werden?
  • Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Individuelle Anliegen? Ihr Update zu arbeitsrechtlichen Themen, die für Ihre Betriebsratsarbeit gerade besonders wichtig sind!

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

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