Seminar Ersatzmitgliederschulung – Teil 3 | Institut GEM
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  3. Ersatzmitgliederschulung Teil 3

Ersatzmitgliederschulung Teil 3

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Seminar-Inhalte: Ersatzmitgliederschulung Teil 3

Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG

  • Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • Einhaltung des AGG bei Stellenanzeige und Stellenausschreibung
  • Gesetzliche Diskriminierungsverbote
  • Fragerecht des Arbeitgebers bei bei Einstellungen; Einstellung und Eingruppierung

Besonderheiten bei Arbeitsverträgen

  • Der unbefristete Arbeitsvertrag
  • Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er zulässig?
  • Kettenbefristungen: Was ist möglich, was nicht?
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Leiharbeit

Überwachen Sie die Einhaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

  • Das Wichtigste zum Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarungen
  • Gegenstand einer Gesamtzusage
  • Die betriebliche Übung

Arbeitszeit-, Bundesurlaubs- und Entgeltfortzahlungsgesetz

  • Das Arbeitszeitrecht: Höchstarbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
  • Der Urlaub des Arbeitnehmers: Übertragung des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vorlage der AU-Bescheinigung

Grundlagen des Kündigungsrechts

  • Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung: Zugang, Form, Inhalt der Kündigung
  • Beteiligung des Betriebsrats
  • Das Kündigungsschutzgesetz: Was regelt es?
  • Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
  • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
  • Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem wirksamen Widerspruch
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).

Seminarfakten

Dauer:3.5 Tage

Preis:1390,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt

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