Erweitern Sie Ihre Kompetenzen im Betriebsrat
Als Ersatzmitglied des Betriebsrats tragen Sie eine entscheidende Verantwortung. Unser Seminar "Ersatzmitgliederschulung Teil 3" bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht zu vertiefen. Sie lernen, wie Sie Gesetze, Kommentare und Rechtsprechung effektiv anwenden und Ihre Beteiligungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten wahrnehmen können. Zudem erhalten Sie Einblicke in die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und die Lösung von Streitigkeiten zwischen Betriebsparteien. Dieses Seminar ist ideal für Ersatzmitglieder, die regelmäßig Betriebsratstätigkeiten übernehmen und ihre Mitbestimmungskompetenzen ausbauen möchten.
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG
- Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Einhaltung des AGG bei Stellenanzeige und Stellenausschreibung
- Gesetzliche Diskriminierungsverbote
- Fragerecht des Arbeitgebers bei bei Einstellungen; Einstellung und Eingruppierung
Besonderheiten bei Arbeitsverträgen
- Der unbefristete Arbeitsvertrag
- Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er zulässig?
- Kettenbefristungen: Was ist möglich, was nicht?
- Teilzeitbeschäftigung
- Leiharbeit
Überwachen Sie die Einhaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Das Wichtigste zum Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarungen
- Gegenstand einer Gesamtzusage
- Die betriebliche Übung
Arbeitszeit-, Bundesurlaubs- und Entgeltfortzahlungsgesetz
- Das Arbeitszeitrecht: Höchstarbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
- Der Urlaub des Arbeitnehmers: Übertragung des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vorlage der AU-Bescheinigung
Grundlagen des Kündigungsrechts
- Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung: Zugang, Form, Inhalt der Kündigung
- Beteiligung des Betriebsrats
- Das Kündigungsschutzgesetz: Was regelt es?
- Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
- Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
- Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem wirksamen Widerspruch
Erweitern Sie Ihre Kompetenzen im Betriebsrat
Als Ersatzmitglied des Betriebsrats tragen Sie eine entscheidende Verantwortung. Unser Seminar "Ersatzmitgliederschulung Teil 3" bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht zu vertiefen. Sie lernen, wie Sie Gesetze, Kommentare und Rechtsprechung effektiv anwenden und Ihre Beteiligungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten wahrnehmen können. Zudem erhalten Sie Einblicke in die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und die Lösung von Streitigkeiten zwischen Betriebsparteien. Dieses Seminar ist ideal für Ersatzmitglieder, die regelmäßig Betriebsratstätigkeiten übernehmen und ihre Mitbestimmungskompetenzen ausbauen möchten.
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG
- Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Einhaltung des AGG bei Stellenanzeige und Stellenausschreibung
- Gesetzliche Diskriminierungsverbote
- Fragerecht des Arbeitgebers bei bei Einstellungen; Einstellung und Eingruppierung
Besonderheiten bei Arbeitsverträgen
- Der unbefristete Arbeitsvertrag
- Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er zulässig?
- Kettenbefristungen: Was ist möglich, was nicht?
- Teilzeitbeschäftigung
- Leiharbeit
Überwachen Sie die Einhaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Das Wichtigste zum Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarungen
- Gegenstand einer Gesamtzusage
- Die betriebliche Übung
Arbeitszeit-, Bundesurlaubs- und Entgeltfortzahlungsgesetz
- Das Arbeitszeitrecht: Höchstarbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
- Der Urlaub des Arbeitnehmers: Übertragung des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vorlage der AU-Bescheinigung
Grundlagen des Kündigungsrechts
- Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung: Zugang, Form, Inhalt der Kündigung
- Beteiligung des Betriebsrats
- Das Kündigungsschutzgesetz: Was regelt es?
- Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
- Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
- Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem wirksamen Widerspruch
Dauer: 3.5 Tage
Dauer: 3.5 Tage