Ersatzmitgliederschulung Teil 3

Seminar-Inhalte: Ersatzmitgliederschulung Teil 3
Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG
- Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Einhaltung des AGG bei Stellenanzeige und Stellenausschreibung
- Gesetzliche Diskriminierungsverbote
- Fragerecht des Arbeitgebers bei bei Einstellungen; Einstellung und Eingruppierung
Besonderheiten bei Arbeitsverträgen
- Der unbefristete Arbeitsvertrag
- Der befristete Arbeitsvertrag: Wann ist er zulässig?
- Kettenbefristungen: Was ist möglich, was nicht?
- Teilzeitbeschäftigung
- Leiharbeit
Überwachen Sie die Einhaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Das Wichtigste zum Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarungen
- Gegenstand einer Gesamtzusage
- Die betriebliche Übung
Arbeitszeit-, Bundesurlaubs- und Entgeltfortzahlungsgesetz
- Das Arbeitszeitrecht: Höchstarbeitszeit, Überstunden, Kurzarbeit
- Der Urlaub des Arbeitnehmers: Übertragung des Urlaubsanspruchs im Krankheitsfall
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Vorlage der AU-Bescheinigung
Grundlagen des Kündigungsrechts
- Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung: Zugang, Form, Inhalt der Kündigung
- Beteiligung des Betriebsrats
- Das Kündigungsschutzgesetz: Was regelt es?
- Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte Kündigung
- Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
- Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach dem wirksamen Widerspruch
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
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Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
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Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
BR
Die im Seminar Pentahotel Wiesbaden vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Preis:1390,- €
zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten und der gesetzl. MwSt
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