Ersatzmitgliederschulung Teil 1
Einführung in die Rolle des Ersatzmitglieds im Betriebsrat
Als Ersatzmitglied des Betriebsrats übernehmen Sie eine entscheidende Rolle, wenn ordentliche Mitglieder verhindert sind. Um diese Verantwortung kompetent wahrzunehmen, ist es essenziell, Ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen. Unser Seminar bietet Ihnen umfassende Einblicke in die Rechtsstellung von Ersatzmitgliedern, die korrekte Vorgehensweise beim Nachrücken und die effektive Teilnahme an Betriebsratssitzungen. Zudem werden zentrale Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten praxisnah vermittelt. Dieses Wissen befähigt Sie, Ihre Aufgaben im Betriebsrat souverän und rechtssicher zu erfüllen.
Seminarinhalte
Rechtsstellung des Ersatzmitglieds
- Schutz der Amtsausübung
- Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen und des nachwirkenden Kündigungsschutzes
- Eingeschränkte Versetzungsbefugnis
- Rechtsstellung während des Vertretungsfalls
- Abmeldung zur Betriebsratsarbeit
- Geheimhaltungspflicht
Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder
- Wann liegt ein Verhinderungsfall vor?
- Reihenfolge des Nachrückens unter Berücksichtigung der Geschlechterquote
- Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder
Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung
- Ladung zur Betriebsratssitzung
- Mitteilung der Tagesordnung
- Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
- Das Protokoll der Betriebsratssitzung
Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
- Ordnung des Betriebs, Arbeitszeit und Überstunden
- Betriebliche Überwachung
- Entgelt und übertarifliche Leistungen
Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
- Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung nach § 99 BetrVG
- Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts
- Beteiligungsrecht bei Kündigungen
- Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG
- Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).
Einführung in die Rolle des Ersatzmitglieds im Betriebsrat
Als Ersatzmitglied des Betriebsrats übernehmen Sie eine entscheidende Rolle, wenn ordentliche Mitglieder verhindert sind. Um diese Verantwortung kompetent wahrzunehmen, ist es essenziell, Ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen. Unser Seminar bietet Ihnen umfassende Einblicke in die Rechtsstellung von Ersatzmitgliedern, die korrekte Vorgehensweise beim Nachrücken und die effektive Teilnahme an Betriebsratssitzungen. Zudem werden zentrale Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten praxisnah vermittelt. Dieses Wissen befähigt Sie, Ihre Aufgaben im Betriebsrat souverän und rechtssicher zu erfüllen.
Seminarinhalte
Rechtsstellung des Ersatzmitglieds
- Schutz der Amtsausübung
- Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen und des nachwirkenden Kündigungsschutzes
- Eingeschränkte Versetzungsbefugnis
- Rechtsstellung während des Vertretungsfalls
- Abmeldung zur Betriebsratsarbeit
- Geheimhaltungspflicht
Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder
- Wann liegt ein Verhinderungsfall vor?
- Reihenfolge des Nachrückens unter Berücksichtigung der Geschlechterquote
- Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder
Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung
- Ladung zur Betriebsratssitzung
- Mitteilung der Tagesordnung
- Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
- Das Protokoll der Betriebsratssitzung
Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
- Ordnung des Betriebs, Arbeitszeit und Überstunden
- Betriebliche Überwachung
- Entgelt und übertarifliche Leistungen
Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
- Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung nach § 99 BetrVG
- Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts
- Beteiligungsrecht bei Kündigungen
- Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG
- Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
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Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Tagungspauschalen
Alle Preise exkl. MwSt. Übernachtungspreis pro Nacht und Person. Tagungspauschalen inkl. Verpflegung. Es können zusätzlich Kosten wie Parkgebüren und Kurtaxe anfallen.
- Übernachtung:
Hotelpreise
- Anreise am Vortag:
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- Tagesgast:
Tagungspauschalen
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Tagungspauschalen
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Hotelpreise
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Dauer:3.5 Tage