Ersatzmitgliederschulung kompakt

Seminar-Inhalte: Ersatzmitgliederschulung kompakt
Rechtsstellung des Ersatzmitglieds
- Schutz der Amtsausübung
- Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen und des nachwirkenden Kündigungsschutzes
- eingeschränkte Versetzungsbefugnis
- Rechtsstellung während des Vertretungsfalls
- Abmeldung zur Betriebsratsarbeit
- Geheimhaltungspflicht
Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder
- Wann liegt ein Verhinderungsfall vor?
- Reihenfolge des Nachrückens unter Berücksichtigung der Geschlechterquote
- Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder
Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung
- Ladung zur Betriebsratssitzung
- Mitteilung der Tagesordnung
- Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
- das Protokoll der Betriebsratssitzung
Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
- Ordnung des Betriebs
- Arbeitszeit und Überstunden
- betriebliche Überwachung
- Entgelt und übertarifliche Leistungen
Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
- Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung nach § 99 BetrVG
- wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts
- Beteiligungsrecht bei Kündigungen
- Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG
- wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG
- Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze
Kommunikation ist alles: Sicher und selbstbewusst als Ersatzmitglied
- wirkungsvoll darstellen
- gezielt nachhaken und Fragen gekonnt stellen
Besonderheiten bei Arbeitsverträgen
- Der unbefristete Arbeitsvertrag
- der befristete Arbeitsvertrag
- Kettenbefristungen
- Teilzeitbeschäftigung
Mitbestimmungsrecht bei Kündigung
- Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung
- Beteiligung des Betriebsrats
- Grundlagen des Kündigungsschutzgesetzes
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Ersatzmitgliederschulung kompakt vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).
Seminar-Inhalte: Ersatzmitgliederschulung kompakt
Rechtsstellung des Ersatzmitglieds
- Schutz der Amtsausübung
- Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen und des nachwirkenden Kündigungsschutzes
- eingeschränkte Versetzungsbefugnis
- Rechtsstellung während des Vertretungsfalls
- Abmeldung zur Betriebsratsarbeit
- Geheimhaltungspflicht
Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder
- Wann liegt ein Verhinderungsfall vor?
- Reihenfolge des Nachrückens unter Berücksichtigung der Geschlechterquote
- Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder
Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung
- Ladung zur Betriebsratssitzung
- Mitteilung der Tagesordnung
- Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
- das Protokoll der Betriebsratssitzung
Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
- Ordnung des Betriebs
- Arbeitszeit und Überstunden
- betriebliche Überwachung
- Entgelt und übertarifliche Leistungen
Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
- Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung nach § 99 BetrVG
- wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts
- Beteiligungsrecht bei Kündigungen
- Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG
- wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
Allgemeine Aufgabe des Betriebsrats, § 80 BetrVG
- Überwachen Sie die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzgesetze
Kommunikation ist alles: Sicher und selbstbewusst als Ersatzmitglied
- wirkungsvoll darstellen
- gezielt nachhaken und Fragen gekonnt stellen
Besonderheiten bei Arbeitsverträgen
- Der unbefristete Arbeitsvertrag
- der befristete Arbeitsvertrag
- Kettenbefristungen
- Teilzeitbeschäftigung
Mitbestimmungsrecht bei Kündigung
- Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung
- Beteiligung des Betriebsrats
- Grundlagen des Kündigungsschutzgesetzes
Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch
Die im Seminar Ersatzmitgliederschulung kompakt vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
Seminarfakten
Dauer:3.5 Tage
Formulare
- Übernachtung pro Nacht:
- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
- Tagesgast:
Hotelpreis
Tagungspauschalen
Alle Preise pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
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- Anreise am Vortag:
- Anreise am Seminartag:
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Hotelpreis
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Dauer:3.5 Tage