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Präsenzseminar · Kommunikation & Rhetorik

Durch Persönlichkeits- und Selbstwerttraining zu einem souveränen Verhandlungspartner werden

  • Dauer3,5 Tage

Über das Seminar

Entwickeln Sie Ihre Persönlichkeit für erfolgreiche Verhandlungen

In der Rolle des Betriebsrats ist es entscheidend, mit Selbstvertrauen und Klarheit aufzutreten. Das Seminar "Durch Persönlichkeits- und Selbstwerttraining zu einem souveränen Verhandlungspartner werden" bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Stärken zu erkennen und gezielt auszubauen. Sie lernen, manipulative Taktiken zu durchschauen, effektive Kommunikationsstrategien anzuwenden und Konflikte konstruktiv zu lösen. Durch praxisnahe Übungen und Selbstreflexion entwickeln Sie die Fähigkeit, Verhandlungen sicher und erfolgreich zu führen.

Das erwartet Sie

Seminarinhalte

Alle Themen kompakt gegliedert – für einen schnellen Überblick vor der Terminwahl.

Persönlichkeit und Selbstwert

  • Mit mehr Selbstvertrauen, Energie und Kraft erfolgreicher sein
  • Glaubenssätze erkennen und nutzen
  • Selbstreflexion
  • Der Betriebsrat als Verhandlungspartner

Manipulative Spielchen entkräften

  • Ruhe und Entschlossenheit in der Kommunikation lernen
  • Eigene Fallen, Schweinehunde, Klingelknöpfe und blinde Flecken erkennen
  • Feedback-Kultur entwickeln

Grundlage der Kommunikation und Kontfliktlösung

  • Erfolgreiches Kommunizieren – die richtige Sprache, Mimik und Gestik erlernen
  • Der Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber
  • Möglichkeiten der Konfliktlösung

Erfolgreicher Verhandlungsablauf

  • Konstruktive Gesprächsführung in Verhandlungen
  • Körpersprachliche Signale erkennen und deuten
  • Wege zur Konsensfindung; Jeder-gewinnt-Methode

Der Verhandlungsleiter sein

  • Mediative Fähigkeiten erlernen
  • Mut, Selbstbehauptung und Abgrenzung an den Tag legen
  • Kommunikationsleitung verstehen und einsetzen

Informationen zu Ihrem Schulungsanspruch

BR

Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Individuelle Durchführung

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